Betreff
Auflösung der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH
hier: Unmittelbare Beteiligung der GSW
Vorlage
118/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.11.2019 wie folgt abstimmen:

 

1.    Der Auflösung und Beendigung der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

2.    Die Geschäftsführung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung der Gesellschaft vorzunehmen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist mit 15 % an der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH (SEV) beteiligt.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.11.2019 wurde die Auflösung der SEV beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Gemäß § 111 Abs. 2 GO NRW können die organschaftlichen Vertreter der Gemeinde solchen Rechtsgeschäften nur nach vorheriger Ratsentscheidung zustimmen. Darüber hinaus darf dadurch die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt sein.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage).

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Vorlage GSW Aufsichtsrat