hier: Unmittelbare Beteiligung der GSW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der
GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.11.2019 wie folgt
abstimmen:
1.
Der Auflösung und Beendigung der Stadtwerke Energie
Verbund SEV GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
2.
Die Geschäftsführung der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird bevollmächtigt,
sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung der
Gesellschaft vorzunehmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) ist
mit 15 % an der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH (SEV) beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.11.2019 wurde die
Auflösung der SEV beraten und eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.
Gemäß § 111
Abs. 2 GO NRW können die organschaftlichen Vertreter der Gemeinde solchen
Rechtsgeschäften nur nach vorheriger Ratsentscheidung zustimmen. Darüber hinaus
darf dadurch die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt
sein.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen (Anlage).
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1 – Vorlage
GSW Aufsichtsrat