Betreff
Verlängerung des Klimaschutzmanagements
Vorlage
112/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Fortführung des Klimaschutzmanagements für zunächst weitere 2 Jahre. Hierzu ist die entsprechende Förderung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu bean­tragen und der städtische Eigenanteil über den Produktplan der Stadt Kamen bereit zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderunterlagen zusammenzustellen und beim Fördermittelgeber einzureichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Umwelt- und  Klimaschutz gehören zu den drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Obwohl die Stadt Kamen schon seit Jahren viel in diesen Schwerpunktbereich unternimmt, zeigt sich, dass das Aufgaben- und Tätigkeitsfeld in diesem Bereich immer weiter wächst. Bereits im März 2013 beschloss der Rat die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes. Nach seiner Erarbeitung wurde dieses integrierte kommunale Klimaschutzkonzept am 10.03.2016 durch den Rat der Stadt Kamen beschlossen (BV 010/2016). Es beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen mit kurz-, mittel- und vor allem aber im langfristigen Umsetzungshorizont.

Im Mai 2017 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt, welcher die Umsetzung dieser Maß­nahmen begleitet. Neben dem Fahrradabstellanlagenkonzept aus November 2016 (BV 126/2016) wurde im Februar 2019 das Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität beschlossen (BV 012/2019) und am 04.07.2019 der Klimanotstand für die Stadt Kamen ausgerufen. Alle Konzepte und Maßnah­men beinhalten zusätzliche Arbeitsaufträge und weiterführende Planungen, um Kamen auch zukünftig zu einer lebenswerten Stadt zu machen.

 

Die erste Förderperiode für das Klimaschutzmanagement (Personalkosten und sächliche Ver­waltungsausgaben) geht über drei Jahre, hatte eine Förderquote von 85% und endet für Kamen im April 2020. Es kann danach eine Anschlussförderung für zwei weitere Jahre beantragt werden. Die Förderquote sinkt jedoch auf 55%. Die Verwaltung wird beauftragt, diese An­schluss­förderung zu beantragen. Alle notwendigen Förderunterlagen sollen durch die Verwaltung zusammenge­stellt und beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Nach diesen zwei Jahren endet die För­derung durch das Bundesumwelt­ministe­rium. Andere Fördermöglichkeiten mit deckungs­gleichen Inhalt sind aktuell nicht bekannt.

 

Allen Beteiligten ist bewusst, dass Umwelt- und Klimaschutz eine fortlaufende Aufgabe ist. Im Gegensatz zur auf drei Jahre befristeten ersten Förderperiode durch das Bundesumwelt­minis­terium hört die Arbeit in diesem Bereich nicht nach drei Jahren an einem besonderen Stichtag auf.

 

Die Verwaltung muss langfristig in diesem Bereich aktiv sein um vorausschauend planen und agieren zu können. Die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes wie vom Rat be­schlossen ist nur mit personeller Unterstützung eines Klimaschutzmanagers zu bewerkstelligen. Die Verwaltung muss daher mit entsprechenden Personalressourcen ausgestattet werden. Netzwerke wurden bereits aufgebaut, viele Projekte sind angelaufen und befinden sich in Um­setzung. Daher sollte eine Fortführung des Klimaschutzmanagements erfolgen.

 

Finanzierung:

 

Der Gesamtfinanzierungsplan für den ersten Förderzeitraum Mai 2017 bis April 2020 beinhaltet Gesamtausgaben von 200.326,00€. Der zu leistende Eigenanteil belief sich bei einem Fördersatz von 85% der förderfähigen Kosten auf 30.049,00€. Insgesamt konnten so bis Ende April 2020 170.277,00€ an Fördermittel zur Finanzierung des Klimaschutzmanagements in An­spruch genommen werden.

Nimmt man diese Zahlen als Bezug und rechnet damit auf die zweijährige Anschlussförderung hoch können auch mit dem reduzierten Fördersatz, Zuwendungen in Höhe von etwa 73.500,00€ vom Fördermittelgeber erwartet werden. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt kamen für den zweiten Förderzeitraum von 2 Jahren würde demnach dann bei 60.100,00€ liegen.