Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2017 gebührenmindernd eingesetzt wurde.
Die Personalkosten sinken leicht. Die Höhe der Kreiseinheitsgebühren liegt vom Kreis Unna noch nicht vor. Es wurde mit einer leichten Steigerung der Gebühren (im Mittel 2,5%) gerechnet.
Ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 wurde gebührenmindernd eingesetzt.
Bei der Kalkulation ergibt sich nur
eine geringfügige Unterdeckung, so dass die
Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden
sollten.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2020