Betreff
Abfallgebühren für das Jahr 2020
Vorlage
102/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Gebühren in der Abfallwirtschaft 2020 wird beschlos­sen. Die Gebührensätze aus 2019 gelten auch für 2020.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebühren für 2020 können stabil bleiben. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2017 gebührenmindernd eingesetzt wurde.

 

Die Personalkosten sinken leicht. Die Höhe der Kreiseinheitsgebühren liegt vom Kreis Unna noch nicht vor. Es wurde mit einer leichten Steigerung der Gebühren (im Mittel 2,5%) gerechnet.

 

Ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 wurde gebührenmindernd einge­setzt.

 

Bei der Kalkulation ergibt sich nur eine geringfügige Unterdeckung, so dass die Gebührensätze des Jahres 2019 unverändert auch für 2020 zu Grunde gelegt werden sollten.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2020