Kamenal pedal – mehr nahmobil leben
Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat Mittel
für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem beschlossenen Klimaschutzteilkonzept
Nahmobilität bereitzustellen und eine Ergänzung personeller Kapazitäten bei
der Stadtverwaltung zu prüfen. Die abschließenden Entscheidungen über die
Bereitstellung von Haushaltsmitteln und die Einrichtung von Stellen erfolgen
im Zuge der Beratungen und Beschlussfassungen zum Haushalt 2020.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der ADFC hat im Zuge einer Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW die Bereitstellung von Geldern für den Haushalt 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung zur Förderung der Nahmobilität beantragt. Die Bürgeranregung wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Juli 2019 zur weiteren Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Das Engagement des ADFC zur Förderung der Nahmobilität in der Stadt Kamen, das auch durch die vorgelegte Einwohneranregung deutlich wird, ist zu begrüßen. Bereits mit dem einstimmigen Beschluss (BV 12/2019) des Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität hat sich der Rat der Stadt Kamen deutlich im Sinne der Förderung der Nahmobilität positioniert.
Auch die Aussagen, die sich in dem beigefügten Positionspapier des ADFC im Hinblick auf die Stadtentwicklungsplanung finden, decken sich mit den Aussagen des Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität. Das Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität ist jedoch in einigen Bereichen differenzierter, z.B. bei der Frage der Freigabe von Fußgängerzonen für Radfahrer. Insgesamt wird die Intention des ADFC durch das Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität weitgehend abgedeckt.
Bereits im Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität ist festgehalten, dass für eine Umsetzung von Maßnahmen Haushaltsmittel bereitzustellen sind und ggfls. auch personelle Verstärkungen erforderlich sein könnten. Dabei wird in dem Konzept davon ausgegangen, dass eine Umsetzung nur nach und nach erfolgen kann, besonders kostenträchtige Maßnahmen, wie der Neubau von Radwegen nur im Zuge von anstehende Straßenneubau - bzw. –sanierungs-maßnahmen umgesetzt werden können, mit Konzentration auf die im Konzept festgelegten Hauptrouten:
„Die Maßnahmen sind (v. a. im Bereich Netzkonzeption) perspektivisch und sollten insbesondere bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Eine kurzfristige Umsetzung ist bei umfangreichen investiven Maßnahmen derzeit nicht vorstellbar. “
Insgesamt ist für eine Umsetzung von Maßnahmen ein längerer Zeitraum von über 10 Jahren angesetzt, selbst für kurzfristig umzusetzende Maßnahmen sieht das Konzept einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren vor.
Ein Beschluss über die Bereitstellung von Haushaltsmittel obliegt dem Rat der Stadt Kamen. Die Stadt Kamen ist derzeit in der Haushaltssicherung, so dass bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Gesamthaushalt zu berücksichtigen ist. Hier gilt es abzuwägen, welche Spielräume ggfls. genutzt bzw. ob Haushaltsmittel möglicherweise umgeschichtet werden können. Auch Fragen der Bereitstellung personeller Kapazitäten werden durch den Rat der Stadt Kamen im Zuge der Beschlussfassung zum Stellenplan zu beantworten sein.
Die gemäß der Einwohneranregungen des ADFC einzuplanenden Haushaltsmittel sind jedoch in der Höhe zumindest für das Haushaltsjahr 2020 nicht sachgerecht, da allein aufgrund fehlender personeller Kapazitäten sowohl bei der Stadt Kamen als auch bei ggfls. zu beauftragenden Ingenieurbüros derzeit ein Mittelumsatz in einer solchen Höhe kurzfristig nicht realistisch ist. Gerade kostenintensive Maßnahmen benötigen einen intensiven planerischen Vorlauf. Des Weiteren gilt es hier auch Fördermittel zu generieren, was ebenfalls einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt.
Abhängig von einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln sind Beauftragungen von weitergehenden Untersuchungsschwerpunkten, Planungsleistungen und für die Umsetzung von Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes vorgesehen.