Betreff
Überquerung der Lünener Straße auf der Höhe Weddinghofer Straße/Gertrud-Bäumer-Straße
hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
076/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Überprüfung der Überquerung der Lünener Straße auf der Höhe Weddinghofer Straße/Gertrud-Bäumer-Straße wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Straßenverkehrs­ausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Antragstellerin beantragt die Fußgängerüberquerung über die Lünener Straße auf Höhe Gertrud-Bäumer-Straße/Weddinghofer Straße zu überprüfen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauf­tragen.

 

Aus diesem Grund wird die Anregung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwie­sen.