Betreff
Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen
hier: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Vorlage
075/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.Juli 2019 neue Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege erlassen.

 

Hierbei wurden im Wesentlichen die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern sowie die Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege zusammengefasst.

 

Die neuen „Förderrichtlinien Denkmalpflege“ umfassen drei Programmteile:

 

1.    Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen

 

Mit den neuen Förderrichtlinien richtet sich die Gewährung von Pauschalmitteln an Gemeinden und Gemeindeverbände nach:

 

-       dem Umfang der denkmalpflegerischen Maßnahmen

 

-       nach der Größe des Denkmalbestandes

 

-       nach der haushalterischen Situation der einzelnen Kommunen

 

Der insgesamt gewährte Fördersatz kann bis zu 80% betragen. Damit wird die Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen Dritter in Städten und Gemeinden gestärkt, die sich in der Haushaltssicherung oder in der Haushaltssanierung befinden.

 

Die Stadt Kamen erhält als Kommune in der Haushaltssicherung einen 20%igen Zuschlag. Der Fördersatz liegt bei 70%.

 

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Förderrichtlinie gab es ein ausdrückliches Verbot, aus den Pauschalmitteln Zuschüsse für Denkmäler im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften zu gewähren. Nach den neuen Richtlinien gibt es keine derartigen Vorgaben. Die Weiterleitung der Mittel obliegt ausschließlich der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung.

 

Fester Bestandteil der Förderung ist der Einsatz zweckgebundener Geldspenden als Komplementärmittel, soweit ein kommunaler Eigenanteil von 10% verbleibt.

 

2.    Die Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern

 

-       Die Höhe der Zuwendung beträgt für Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen oder Religionsgemeinschaften bis zu 30% und für Private bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Mit der Erhöhung von Zuwendungen für Private, wird dem hohen Anteil von in privater Hand befindlichen Denkmalen und deren Erhaltung und Pflege Rechnung getragen.

 

-       Die Erforschung und Präsentation von Baudenkmälern wird förderfähig.

Das erlaubt ehrenamtlich Tätige bei ihrer Arbeit zu unterstützen und Denkmäler zum Beispiel durch Erläuterungstafeln zu präsentieren und erlebbar zu machen. Weiter ist es auch möglich, die Erstellung von Gutachten zu schwierigen denkmalpflegerischen Einzelfragen zu fördern.

 

-       Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements kann die erbrachte Eigenleistung mit angerechnet werden.

Der durch den Fördernehmer zu erbringende Eigenanteil kann auch durch Eigenleistungen erbracht werden. Der Stundensatz wird von 10 auf 15 Euro angehoben. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, auch freiwillige Architektenleistungen nach HOAI als Eigenanteil anzuerkennen.

 

 

3.    Die Förderung des Erhalts- und der Pflege von Bodendenkmälern

 

-       Zuwendungen für Aufgaben der Bodendenkmalpflege erhalten der Landschaftsverband Rheinland, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Stadt Köln.

 

Insgesamt fördert das Ministerium denkmalpflegerische Maßnahmen mit rund 16 Millionen Euro. Damit werden Maßnahmen der Bodendenkmalpflege, Einzelprojekte an Baudenkmälern von Privaten, Kirchen und Kommunen sowie Jugendbauhütten unterstützt. Im Einzelnen setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:

 

Bodendenkmalpflege der Gemeinden/Gemeindeverbände: 3.707.000,- Euro

 

Private und kirchliche denkmalpflegerische Maßnahmen (Baudenkmalpflege): 9.309.071,- Euro

 

Pauschalmittel für die Kommunen: 1.475.776 Euro

 

Restaurierung an Kirchenbauten von besonderer Bedeutung (Dombauhütten): 1.500.000,- Euro

 

Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: 100.000,- Euro

 

 

Link zum Programmaufruf Denkmalförderung: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Programmaufruf_Denkmalf%C3%B6rderung_MHKBG_14062019.pdf