Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2018 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der Lagebericht
wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 148.315,95 € ist durch die Stadt Kamen
ausgeglichen worden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2018 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 229.000 € angemeldet. Dies
entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2018 (249.014 €) der GmbH
abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v.
20.000 €.
Im Jahr 2018 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der
Geschäftsführung der GmbH zwei Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in
Höhe von insgesamt 229.000 € geleistet. Im Ergebnis ist ein tatsächlicher
Verlust i. H. v. 148.315,95 € erwirtschaftet worden. Demnach sind von der
GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 80.684,05 € an die Stadt
Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten
Planwert nach HSK eine zusätzliche Haushaltsverbesserung.
Aufgrund der anhaltend positiven Konjunktur geht die Geschäftsführung
davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2019 wieder auf
einem hohen Niveau gehalten werden kann.
Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages
beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat,
über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des
Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible
Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH
ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht
zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 24.06.2019 vorgelegen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend
dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung
schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da der Vertreter der
Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages
nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der
Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlage:
Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum
31.12.2018