Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2018
Vorlage
067/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 148.315,95 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2018 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 229.000 € angemeldet. Dies entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2018 (249.014 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsoli­dierungs­potentials i. H. v. 20.000 €.

 

Im Jahr 2018 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH zwei Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von insgesamt 229.000 € geleistet. Im Ergebnis ist ein tatsächlicher Verlust i. H. v. 148.315,95 € erwirtschaftet worden. Demnach sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 80.684,05 € an die Stadt Kamen zu­rückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK eine zusätzliche Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund der anhaltend positiven Konjunktur geht die Geschäftsführung davon aus, dass der Vermarktungsstand auch im Laufe des Jahres 2019 wieder auf einem hohen Niveau gehalten werden kann.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesell­schafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahresab­schlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustel­lende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebe­richt wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 24.06.2019 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvor­schlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Ge­sellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

Anlage:

 

Testatexemplar „Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH“ zum 31.12.2018