Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
062/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Ge­sellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:

 

                                    stv. Mitglied

 

bisher:                         Nicola Zühlke

 

neu:                             Jutta Maeder

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu be­stellen.

 

Frau Nicola Zühlke war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafter­versammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie ist am 28.04.2019 verstorben. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolgerin für Nicola Zühlke Frau Jutta Maeder vorge­schlagen.