Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
stv.
Mitglied
bisher: Nicola Zühlke
neu: Jutta Maeder
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Nicola Zühlke war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie ist am 28.04.2019 verstorben. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolgerin für Nicola Zühlke Frau Jutta Maeder vorgeschlagen.