Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2018 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
049/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2018 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2018 (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2018 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungs­spalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung erstmalig analog zur Gebührenkalkulation getrennt nach der Schmutzwasser­gebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr (Spalte 8 bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und Leistungen für die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden. In den Spalten 13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkal­kulation 2018 und der Betriebsabrechnung 2017 als Vergleichswerte aufgeführt.

 

Die Betriebsabrechnung 2018 weist im Ergebnis für die Schmutzwassergebühr eine Über­deckung von 129.077,46 € und für die Niederschlagsabwassergebühr eine Unterdeckung von

-17.459,46 € aus.

 

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (3.404.478,40 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 386 T€), die Erlöse aus der Klärschlammentsorgung (rd. 13 T€) und die sonstigen Finanzerträge (rd. 4 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine Erlöse darstellen,

-       die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungs­zeitwert und kalkulatorische Zinsen für das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstel­lungs­kosten) in der Kalkulation und der Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Ver­lustrechnung (Differenz bei Abschreibungen: 782 T€, Differenz bei Zinsen: 2.615 T€; insgesamt rd. 3.397 T€) und

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2018 Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 304 T€), für Klärschlamm (rd. 14 T€) und für Swaps (rd. 60 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2018 aus folgenden Wertver­änderungen im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2018 (hier: ohne Aufteilung nach Schmutzwasser- oder Niederschlagsabwassergebühr)

  

Ergebnis Jahresabschluss 2018

3.404 T€

./.

Erlöse Klärschlamm

-13 T€

./.

Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

-386 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

304 T€

+

Aufwand Klärschlammabfuhr

14 T€

./.

Mehr kalkulatorische Abschreibung

-782 T€

+

Periodenfremder Aufwand

130 T€

+

Aufwand für Swaps

60 T€

./.

Sonstige Finanzerträge

-4 T€

./.

Mehr kalkulatorische Zinsen

-2.615 T€

=

Betriebsergebnis 2018

112 T€

 

 

Die Betriebsabrechnung schließt nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) saldiert mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 111.618,00 € ab, die sich aus einer Überdeckung für die Schmutzwassergebühr in Höhe von 129.077,46 € und einer Unterdeckung für die Niederschlagsabwassergebühr in Höhe von -17.459,46 € zusammensetzt.

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Weitere Kostenüber-bzw. -unterdeckungen aus den Vorjahren, die auszugleichen sind, liegen nicht vor.

Wie die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr und die Kostenunterdeckung bei der Niederschlagsabwassergebühr aus 2018 bei den Kalkulationen der Gebührensätze 2020-2022 jeweils gebührenmindernd bzw. gebührenerhöhend eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2019) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation ent­­scheidenden Bedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2020 und folgende Jahre bekannt sind.


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung 2018