Die Betriebsabrechnung des Jahres 2018 der Stadtentwässerung Kamen ist
in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 12) dargestellt. Die Beträge der
einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung 2018 (Spalten 6 und
7) werden aus dem Jahresabschluss 2018 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3)
entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-
/Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt die Ermittlung der
Kostenüberdeckung bzw. -unterdeckung erstmalig analog zur Gebührenkalkulation
getrennt nach der Schmutzwassergebühr und nach der Niederschlagsabwassergebühr
(Spalte 8 bis 11). Die hierfür nicht berücksichtigungsfähigen Kosten und
Leistungen für die Klärschlammentsorgung können der Spalte 12 entnommen werden.
In den Spalten 13 bis 26 sind die Beträge der Gebührenkalkulation 2018 und der
Betriebsabrechnung 2017 als Vergleichswerte aufgeführt.
Die Betriebsabrechnung 2018 weist im Ergebnis für die
Schmutzwassergebühr eine Überdeckung von 129.077,46 € und für die Niederschlagsabwassergebühr
eine Unterdeckung von
-17.459,46 € aus.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses (3.404.478,40 €) und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung
basiert hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse (rd. 386 T€), die Erlöse aus der
Klärschlammentsorgung (rd. 13 T€) und die sonstigen Finanzerträge
(rd. 4 T€) im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keine
Erlöse darstellen,
-
die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische
Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert und kalkulatorische Zinsen für
das betriebsbedingte Kapital zu reinen Herstellungskosten) in der Kalkulation
und der Betriebsabrechnung höher ausfallen, als die handelsrechtlichen
Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung
(Differenz bei Abschreibungen: 782 T€, Differenz bei Zinsen: 2.615 T€;
insgesamt rd. 3.397 T€) und
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2018 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung (rd. 304 T€), für Klärschlamm (rd.
14 T€) und für Swaps (rd. 60 T€) enthalten sind, die in der
Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2018 aus folgenden Wertveränderungen
im Vergleich zum handelsrechtlichen Jahresabschluss 2018 (hier: ohne Aufteilung
nach Schmutzwasser- oder Niederschlagsabwassergebühr)
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2018 |
3.404 T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
-13 T€ |
./. |
Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für
Zuschüsse |
-386 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
304 T€ |
+ |
Aufwand Klärschlammabfuhr |
14 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Abschreibung |
-782 T€ |
+ |
Periodenfremder Aufwand |
130 T€ |
+ |
Aufwand für Swaps |
60 T€ |
./. |
Sonstige Finanzerträge |
-4 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Zinsen |
-2.615 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2018 |
112 T€ |
Die Betriebsabrechnung schließt nach Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) saldiert mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 111.618,00 €
ab, die sich aus einer Überdeckung für die Schmutzwassergebühr in Höhe von
129.077,46 € und einer Unterdeckung für die Niederschlagsabwassergebühr in Höhe
von -17.459,46 € zusammensetzt.
Das
KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen
sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Weitere
Kostenüber-bzw. -unterdeckungen aus den Vorjahren, die auszugleichen sind,
liegen nicht vor.
Wie
die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr und die Kostenunterdeckung
bei der Niederschlagsabwassergebühr aus 2018 bei den Kalkulationen der
Gebührensätze 2020-2022 jeweils gebührenmindernd bzw. gebührenerhöhend
eingesetzt werden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2019) entschieden werden,
wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Bedingungen und Parameter
für das kommende Wirtschaftsjahr 2020 und folgende Jahre bekannt sind.
Anlagen:
Betriebsabrechnung 2018