Betreff
Anhörung des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII zur Berufung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes
Vorlage
046/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet nach der gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII durchgeführten Anhörung die durch die Bürgermeisterin vorgesehene Berufung von Herrn Johannes Gibbels zum Leiter der Verwaltung des Jugendamts mit Wirkung vom 01.07.2019.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Ablauf des 31.01.2019 ist der bisherige Fachbereichsleiter des FB 51/Jugend, Soziales, Schule und Sport (Herr Jürgen Dunker) altersbedingt aus dem Dienst der Stadt Kamen ausgeschieden. Dieser war seit dem 01.12.2014 bis zu seinem Ausscheiden ebenfalls zum Leiter der Verwaltung des Jugendamts bestellt. Derzeit werden seit dem 01.02.2019 die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Jugendamt gem. § 70 Abs. 2 SGB VIII von der Bürgermeisterin geführt. Dies ist jedoch keine dauerhaft geeignete Lösung, da sich die Aufgabenerledigung durch die Bestellung eines zusätzlichen Leiters der Verwaltung des Jugendamts effizienter gestalten lässt.

 

Das „Jugendamt“ weicht aufgrund der gesetzlichen verankerten Zweigliedrigkeit mit dem Jugendhilfeausschuss einerseits und der Verwaltung des Jugendamtes andererseits von den ansonsten innerhalb der Kommunalverwaltung klar getrennten Strukturen der Ausschüsse und der Verwaltung ab. Mit der Fachbereichsbildung des FB 51/Jugend, Soziales, Schule und Sport wurden die engen Beziehungen im Bereich der zunehmend zusammenwachsenden Aufgaben im vorschulischen und schulischen Primärbereich aufgegriffen und die an Leitlinie und Praxis gewünschte Verknüpfung hergestellt. Die Fragen der umfänglichen Jugendhilfeplanung einerseits und der Schulentwicklungsplanung andererseits bedürfen einer intensiven Steuerung und punktuellen Vernetzung.

 

Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes ist in dieser Funktion auf Grundlage der Jugendamtssatzung beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Eine beratende Funktion im Jugendhilfeausschuss hat ausschließlich der Jugendamtsleiter, nicht die Fachbereichsleitung.

Des Weiteren ist er ständiges Mitglied in der kreisweiten Jugendamtsleiterkonferenzen. 

 

Seit dem 01.04.2019 ist Herr Johannes Gibbels neuer Fachbereichsleiter im FB 51/Jugend, Soziales, Schule und Sport. Dieser hat sich in einem extern durchgeführten Ausschreibungsverfahren durchgesetzt. Herr Gibbels ist seit dem 01.04.1983 auf verschiedenen Stellen im Bereich „Soziales“ eingesetzt gewesen. Am 01.01.2015 wurde ihm die Leitung der Gruppe 51.2/Soziale Dienste übertragen. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung verfügt er über die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um auch die verantwortungsvolle Tätigkeit als Leiter der Verwaltung des Jugendamts auszuüben. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Herr Gibbels bereits seit dem Ausscheiden von Herrn Dunker die Bürgermeisterin in der Leitung der Verwaltung des Jugendamts unterstützt und geholfen hat, die anfallenden Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass sich diese organisatorische Doppelfunktion aus Fachbereichsleitung und Leitung der Verwaltung des Jugendamts in den vergangenen Jahren entsprechend bewährt hat, sodass beabsichtigt ist, Herrn Johannes Gibbels mit Wirkung vom 01.07.2019 zum Leiter der Verwaltung des Jugendamts zu bestellen.

 

Vor dieser Berufung von Herrn Johannes Gibbels ist der Jugendhilfeausschuss gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII anzuhören.