Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss befürwortet nach der gem.
§ 71 Abs. 3 SGB VIII durchgeführten Anhörung die durch
die Bürgermeisterin vorgesehene Berufung von Herrn Johannes Gibbels zum Leiter
der Verwaltung des Jugendamts mit Wirkung vom 01.07.2019.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Ablauf des 31.01.2019 ist der bisherige Fachbereichsleiter des FB
51/Jugend, Soziales, Schule und Sport (Herr Jürgen Dunker) altersbedingt aus
dem Dienst der Stadt Kamen ausgeschieden. Dieser war seit dem 01.12.2014 bis zu
seinem Ausscheiden ebenfalls zum Leiter der Verwaltung des Jugendamts bestellt.
Derzeit werden seit dem 01.02.2019 die Geschäfte der laufenden Verwaltung im
Jugendamt gem. § 70 Abs. 2 SGB VIII von der
Bürgermeisterin geführt. Dies ist jedoch keine dauerhaft geeignete Lösung, da
sich die Aufgabenerledigung durch die Bestellung eines zusätzlichen Leiters der
Verwaltung des Jugendamts effizienter gestalten lässt.
Das „Jugendamt“
weicht aufgrund der gesetzlichen verankerten Zweigliedrigkeit mit dem
Jugendhilfeausschuss einerseits und der Verwaltung des Jugendamtes andererseits
von den ansonsten innerhalb der Kommunalverwaltung klar getrennten Strukturen
der Ausschüsse und der Verwaltung ab. Mit der Fachbereichsbildung des FB
51/Jugend, Soziales, Schule und Sport wurden die engen Beziehungen im Bereich
der zunehmend zusammenwachsenden Aufgaben im vorschulischen und schulischen
Primärbereich aufgegriffen und die an Leitlinie und Praxis gewünschte Verknüpfung
hergestellt. Die Fragen der umfänglichen Jugendhilfeplanung einerseits und der
Schulentwicklungsplanung andererseits bedürfen einer intensiven Steuerung und
punktuellen Vernetzung.
Der Leiter der
Verwaltung des Jugendamtes ist in dieser Funktion auf Grundlage der
Jugendamtssatzung beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Eine beratende
Funktion im Jugendhilfeausschuss hat ausschließlich der Jugendamtsleiter, nicht
die Fachbereichsleitung.
Des Weiteren ist
er ständiges Mitglied in der kreisweiten Jugendamtsleiterkonferenzen.
Seit dem
01.04.2019 ist Herr Johannes Gibbels neuer Fachbereichsleiter im FB 51/Jugend,
Soziales, Schule und Sport. Dieser hat sich in einem extern durchgeführten
Ausschreibungsverfahren durchgesetzt. Herr Gibbels ist seit dem 01.04.1983 auf
verschiedenen Stellen im Bereich „Soziales“ eingesetzt gewesen. Am 01.01.2015
wurde ihm die Leitung der Gruppe 51.2/Soziale Dienste übertragen. Aufgrund
dieser langjährigen Erfahrung verfügt er über die notwendigen Fähigkeiten und
Fertigkeiten, um auch die verantwortungsvolle Tätigkeit als Leiter der
Verwaltung des Jugendamts auszuüben. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Herr
Gibbels bereits seit dem Ausscheiden von Herrn Dunker die Bürgermeisterin in
der Leitung der Verwaltung des Jugendamts unterstützt und geholfen hat, die
anfallenden Aufgaben zu bewältigen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass sich
diese organisatorische Doppelfunktion aus Fachbereichsleitung und Leitung der
Verwaltung des Jugendamts in den vergangenen Jahren entsprechend bewährt hat,
sodass beabsichtigt ist, Herrn Johannes Gibbels mit Wirkung vom 01.07.2019 zum
Leiter der Verwaltung des Jugendamts zu bestellen.
Vor dieser
Berufung von Herrn Johannes Gibbels ist der Jugendhilfeausschuss gem.
§ 71 Abs. 3 SGB VIII anzuhören.