hier: Modifizierung der Kooperationsvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin
wird ermächtigt, zusammen mit dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen und dem
Bürgermeister der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt
Kamen beschloss am 06.12.2017 (Vorlagen- Nr. 114/2017) die
Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der Breitbandinfrastruktur.
Aufgrund veränderter Fördervoraussetzungen und zusätzlich angebotener
Förderprogramme, Sonderaufruf Gewerbegebiete, Förderprogramm des Bundes, Gigabit-Anbindung
der Schulen, Förderprogramm des Landes, haben die beteiligten Städte
vereinbart, aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit, die
Kooperationsvereinbarung zu modifizieren, damit der Eigenbetrieb BreitBand
Bergkamen für die Städte Kamen, Bergkamen und für die Gemeinde Bönen auch in
diesen Handlungsfeldern aktiv tätig werden kann. Die am 06.12.2017 beschlossene
und am 22.12.2017 veröffentlichte Kooperationsvereinbarung tritt hiermit außer
Kraft.
Die Ergänzungen/Änderungen
beziehen sich auf folgende Bereiche der Kooperationsvereinbarung:
Kooperationsvereinbarung alte Fassung |
Kooperationsvereinbarung neue Fassung |
Präambel, Ziffer 5: Hierzu werden
Verfahren (Ausschreibungen) für die Ermittlung eines oder mehrerer
Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den
Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere
Bereitstellung der Breitbandversorgung durchgeführt. |
Präambel, Ziffer 5: Zur Umsetzung der
unter der Ziffer 4 genannten Ziele werden die notwendigen Verfahren
durchgeführt, insbesondere (Ausschreibungen) für die Ermittlung eines oder
mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden
Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen
sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung, etwaig erforderlich
werdende weitere Fördermittelanträge gestellt und zur Strukturierung des
Vorhabens ein Projektsteuerer eingesetzt.
|
§1, Ziffer 3: Bisher nicht
vereinbart |
§1, Ziffer 3: Der Eigenbetrieb
der Stadt Bergkamen stellt etwaige Fördermittelanträge als gemeinsamen Antrag
des/r Kooperationspartner, soweit der jeweilige Kooperationspartner von der
Fördermittelmaßnahme betroffen ist. |
§3, Ziffer 4: Bisher nicht
vereinbart |
§3, Ziffer 4: Für den Bereich
der Gigabitanbindung der Schulen soll nach Abstimmung der Partner ein
Fördermittelverfahren nur für Bergkamen und Kamen durchgeführt werden. Für
diesen Bereich erfolgt die Kostenaufteilung entsprechend dem in Nr. 3 Absatz
1 festgelegten Maßstab allein zwischen diesen beiden Vertragspartnern. |
Anlagen:
Modifizierte
Kooperationsvereinbarung