Betreff
Breitbandausbau Kamen, Bönen, Bergkamen
hier: Modifizierung der Kooperationsvereinbarung
Vorlage
043/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zusammen mit dem Bürgermeister der Stadt Bergkamen und dem Bürgermeister der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen beschloss am 06.12.2017 (Vorlagen- Nr. 114/2017) die Kooperationsvereinbarung zum gemeinsamen Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Aufgrund veränderter Fördervoraussetzungen und zusätzlich angebotener Förderprogramme, Sonderaufruf Gewerbegebiete, Förderprogramm des Bundes, Gigabit-Anbindung der Schulen, Förderprogramm des Landes, haben die beteiligten Städte vereinbart, aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit, die Kooperationsvereinbarung zu modifizieren, damit der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen für die Städte Kamen, Bergkamen und für die Gemeinde Bönen auch in diesen Handlungsfeldern aktiv tätig werden kann. Die am 06.12.2017 beschlossene und am 22.12.2017 veröffentlichte Kooperationsvereinbarung tritt hiermit außer Kraft. 

Die Ergänzungen/Änderungen beziehen sich auf folgende Bereiche der Kooperationsvereinbarung: 

 

Kooperationsvereinbarung alte Fassung

 

Kooperationsvereinbarung neue Fassung

 

Präambel, Ziffer 5: 

 

Hierzu werden Verfahren (Ausschreibungen) für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung durchgeführt.

 

 

Präambel, Ziffer 5: 

 

Zur Umsetzung der unter der Ziffer 4 genannten Ziele werden die notwendigen Verfahren durchgeführt, insbesondere (Ausschreibungen) für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung, etwaig erforderlich werdende weitere Fördermittelanträge gestellt und zur Strukturierung des Vorhabens ein Projektsteuerer eingesetzt. 

 

§1, Ziffer 3: 

 

Bisher nicht vereinbart

§1, Ziffer 3: 

 

Der Eigenbetrieb der Stadt Bergkamen stellt etwaige Fördermittelanträge als gemeinsamen Antrag des/r Kooperationspartner, soweit der jeweilige Kooperationspartner von der Fördermittelmaßnahme betroffen ist.

 

§3, Ziffer 4: 

 

Bisher nicht vereinbart

§3, Ziffer 4: 

 

Für den Bereich der Gigabitanbindung der Schulen soll nach Abstimmung der Partner ein Fördermittelverfahren nur für Bergkamen und Kamen durchgeführt werden. Für diesen Bereich erfolgt die Kostenaufteilung entsprechend dem in Nr. 3 Absatz 1 festgelegten Maßstab allein zwischen diesen beiden Vertragspartnern.

 


Anlagen:

 

Modifizierte Kooperationsvereinbarung