Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Kamen stimmt der entgeltlichen Aufgabenübernahme durch die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Kreises Unna
zur regelmäßigen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels auch für die
Stadt Kamen zu.
2.
Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Landrat des Kreises Unna unter
Beteiligung der BürgermeisterInnen der anderen Städte und Gemeinden, die
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sollen durch die
Gemeinden bei Bedarf Mietspiegel als
Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten erstellt werden. Sie sollen dazu
beitragen, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand
einheitlich und offen darzustellen. Im Kontext der aktuellen
gesellschaftspolitischen Diskussionen um steigende Kauf- und Mietpreise im
Immobiliensektor ist dieses Instrument auch ein anerkanntes Mittel zur
transparenten Darstellung von Entwicklungen. Gemäß § 558d BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel ein nach
anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellter Mietspiegel, der von der Gemeinde und von
Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.
Eine frühere interkommunale Initiative hierzu wurde wegen mangelnder Teilnahmebereitschaft benachbarter Kommunen und daraus resultierender Unwirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt. Auf Initiative der CDU-Fraktion beschloss der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 09.11.17, die Verwaltung mit der neuerlichen Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten zu beauftragen. Diese hat über die Kreiskonferenz der Sozial- und JugenddezernentInnen am 21.03.18 die Möglichkeiten der interkommunalen Mietspiegelerstellung erneut thematisiert. Anschließend wurde über die Teilnahmebereitschaft der kreisangehörigen Kommunen in der Bürgermeisterkonferenz am 25.04.18 informiert. Da mehr als die Hälfte dieser sich für eine solche Erstellung aussprachen, war ein wirtschaftliches Verfahren möglich.
So haben die BürgermeisterInnen der Städte und Gemeinden Bönen,
Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Bergkamen, Selm und Werne haben den Kreis
Unna gebeten, die Aufgabe der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für sie zu übernehmen. Das fachliche
„know how“ hierzu ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte des Kreises Unna im Fachbereich Vermessung und Kataster
vorhanden. Gemäß Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) können
Gutachterausschüsse auf Antrag der
zuständigen Stelle Mietspiegel erstellen, die im Abstand von zwei Jahren der aktuellen
Marktentwicklung anzupassen sowie nach vier
Jahren neu zu erstellen sind.
Der Kreis Unna ist bereit, diese Aufgabe für die Städte und Gemeinden ab
dem Jahr 2019 gegen Erstattung
der Kosten für den zusätzlichen Personalbedarf zu übernehmen. Hierzu ist der Abschluss
einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem vierten Teil
des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderlich. Die
konkrete Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 1, 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Satz 2 des
GkG. Der Entwurf einer solchen Vereinbarung ist dieser Drucksache als Anlage 1
beigefügt.
Ein Ratsbeschluss ist bei diesem Vorgehen notwendig, weil der Abschluss
einer solchen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. § 41 Gemeindeordnung NRW
lit. t eine Änderung im Aufgabenbestand ohne Gesetzesgrundlage bewirkt.
Bei der Kalkulation des zusätzlichen durchschnittlichen Aufwandes geht
die Kreisverwaltung Unna von einer halben Planstelle aus, deren Kosten pauschal
mit rd. 31.500 € kalkuliert
wurde. Auf Basis der Einwohnergröße der beteiligten Städte und Gemeinden
errechnet sich für die Stadt Kamen ein pauschaler Erstattungsbetrag i. H. v.
6.500 € pro Jahr. Die Mittel sind im Haushalt 2019 unter der Haushaltsstelle
52.04.01.529100 veranschlagt.
Die Einrichtung einer solchen halben Planstelle bei der Kreisverwaltung
Unna wurde im Rahmen des Stellenplans 2019 berücksichtigt. Die
Personalaufwendungen werden in einem fünf-jährigen Rhythmus anhand des
aktuellsten KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ überprüft und die zu
zahlende Pauschale einvernehmlich neu festgelegt. Neben der Stadt Kamen
beteiligen sich an der mandatierenden Aufgabenübertragung die Gemeinden Bönen
und Holzwickede sowie die Städte Bergkamen, Fröndenberg, Selm und Werne.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Städte Lünen,
Schwerte und Unna folgt ggf. zu einem späteren Zeitpunkt. Dann wäre eine
entsprechend angepasste Vereinbarung zu schließen, bei der auch der sich dann
erhöhende Personalaufwand berücksichtigt würde.
Anlagen:
Entwurf einer öff.-rechtl. Vereinbarung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels