Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige investive Mehrausgabe im Produkt 42.01.01 Jahnstadion (Laufbahn und Nebenanlagen)
Vorlage
028/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 42.01.01 – Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen – werden unter der Buchungsstelle 42.01.01/0441.783100 – Jahnstadion (Laufbahn u. Nebenanlagen) – 55.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, um die Maßnahmen zur Sanierung der Laufbahn abzuschließen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung vom 19.12.2018 (Vorlage Nr. 134/2018).

 


Anlagen:

 

- Dringlichkeitsentscheidung