Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von je 150,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als
förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften,
Instrumentalgruppen, Konzertgemeinschaften) wurde im Vorjahr ein anteiliger
Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll diesen
Kulturträgern wieder dieser Zuschuss gewährt werden.
Als förderungswürdig
gelten:
01 Heerener
Frauenchor
02 MGV Einigkeit
Kamen
03 Kamener
Männerchor
04 Singekreis
Kamen-Heeren
05 MC
Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
06 MGV Cäcilia
Kaiserau
07 MCH 1875
Wasserkurl
08 Frauenchor Einigkeit
Kamen
09 Mandolinen- und
Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
10 Blasorchester St.
Marien Kaiserau
11 Blasorchester
Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V.
12 Ma-Ko-Ge Kaiserau
13 MGV Sangesfreunde
Kamen
14 Shanty-Chor der
MK Kamen
15 MGV Teutonia Kamen
16 music of joy
17 Ökumenischer
Bläserkreis Heeren-Werve
18 Latin Ladies