Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der
Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr
2019/2020 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
024/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2019/2020 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Be­triebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreu­ungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Letztlich folgt daraus auch die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2019 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).

 

Bei einigen Kitas werden die Zuschüsse auf der Grundlage der Planungsgarantie nach § 21e KiBiz beantragt. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.

 

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

Um den Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kin­dergartenjahr 2019/2020 in ausreichendem Umfang sicherzustellen, wurde die Platzzahl in Ab­sprache mit den Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen im Rahmen des § 18 Abs. 4 KiBiz in Einzelfällen erhöht.

Die aktuellen Versorgungsquoten werden zurzeit zusammengestellt und dem Jugendhilfe­ausschuss in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Kamen-Süd

 

Dieser Sozialraum ist hinsichtlich der u3-Plätze und ü3-Plätze unterrepräsentiert. Seit dem 01.08.2017 besteht eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren in der Kath. Kita „St. Christophorus“. In einem zweiten Schritt wurde jetzt mit dem Anbau einer weiteren Gruppe  begonnen, so dass wahrscheinlich ab dem 01.10.2019 zehn zusätzliche u3-Plätze geschaffen werden.

 

Zudem ist für die Ev. Kita „Unter dem Regenbogen“ ein Neubau mit einer Gruppenerweiterung geplant. Diese Gruppenerweiterung wird erst für das KiTa-Jahr 2020/2021 zum Tragen kommen. Für die Bauzeit der neuen Einrichtung auf dem Gelände der alten Einrichtung ist in der Über­gangszeit eine Containerlösung geplant.

 

Für die anstehende Zuschussbeantragung für das Kindergartenjahr 2019/2020 bedeutet dies, dass auch die KiTa „Unter dem Regenbogen“ als Mietobjekt (vorher: Eigentum) betrieben wird und in Folge dessen Zuschüsse zu der Kaltmiete in Form von Pauschalen gem. § 20 KiBiz i.V.m. §§ 6 ff. DVO-KiBiz gewährt werden. Im Rahmen der Antragstellung beim Land können aus­schließ­lich bezuschussungsfähige Jahresmietpauschalen geltend gemacht werden, daher wurde beim LWL ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 10 DVO zum KiBiz gestellt. Die Miet­kosten fallen bereits mit dem Umzug der Einrichtung in die Containerlösung an und sind daher bei der Zuschussbeantragung zu berücksichtigen.

 

 

Mitte

 

Die Familienbande e.V. hat einen Antrag auf Erweiterung der Einrichtung von einer zweizügigen in eine dreizügige Einrichtung beantragt. Geplant ist unter Umständen bereits ein Start einer neuen Gruppenform III ab dem 01.08.2019, abhängig von den weiteren Planungen zu der Er­weiterung. Die Kindpauschalen sind trotz noch nicht abgeschlossener Planungen bereits mit zu beantragen, um bei einem Start der neuen Gruppe bereits im Laufe des kommenden Kinder­gartenjahr die Finanzierung durch die Betriebskostenpauschalen von Beginn an zu sichern. Gegebenenfalls werden die bewilligten KiBiz-Pauschalen nicht an den Träger ausgezahlt und dem Land zurückerstattet.

 

 

Methler

 

Die Baumaßnahme bei der AWO Kita „Brausepulver“ soll nach jetzigen Planungen spätestens zum 01.10.2019 abgeschlossen sein und die Einrichtung ab diesem Zeitpunkt vierzügig geführt werden.  Die vierte Gruppe – GF II – ist daher bei den Bedarfsanmeldungen mit zu beantragen. Dies erfolgt auch bereits zum 01.08.2019;  falls die Einrichtung bereits zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt sein sollte, ist ansonsten die Finanzierung der neuen Gruppe erst über die Endabrech­nung möglich. Gegebenenfalls wird der nicht in Anspruch genommene Anteil der Kindpauschalen nicht an den Träger ausgezahlt und an das Land zurückerstattet.

 

Betreuungsplätze in Kitas im Vergleich

 

u3-Plätze

ü3-Plätze

Gesamt

KGJ 2018/2019

307

1052

1359

KGJ 2019/2020

318

1077

1395

 

 

 

 

 

 

 

Familienzentren

 

Derzeit sind in Kamen sieben Einrichtungen als Familienzentren zertifiziert. Ein weiterer Ausbau der Familienzentren ist für das Kindergartenjahr 2019/2020 nicht vorgesehen.

 

 

Integrative Betreuung

 

Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2019/2020 zunächst ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 18 Kinder). Die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr eine ent­sprechende Anerkennung erhalten, werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli) nachgemeldet.

 

 

Kindertagespflege

 

Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß § 22 Abs. 1 KiBiz 804,00 € soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach  § 21 KiBiz (Kindpauschale) gewährt wird. Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 130 Ta­gespflegeplätzen (=104.520,00 €) im Kindergartenjahr 2019/2020 vor.

 

 

Landeszuschüsse

 

Zum Stichtag 15.03.2019 werden Landeszuschüsse (LZ) wie folgt beantragt:

 

Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 1 KiBiz:                                                        4.750.242,91 €

Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 21 Abs. 8 KiBiz:                                    104.255,79 €

Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz:                      0,00 €

Verfügungspauschale gem. § 21 Abs. 3 KiBiz:                                                  135.000,00 €

Zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 KiBiz                                            91.000,00 €

FamZ mit besonderem Unterstützungsbedarf gem. § 21 Abs. 6 KiBiz:                 2.000,00 €

Tagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz                                                                  104.520,00 €

 

Landeszuschuss gesamt:                                                                            5.187.018,70 €

 

 

LZ für plusKita-Einrichtungen gem. § 21a KiBiz                                                  125.000,00 €

LZ für zusätzliche Sprachförderung gem. § 21b KiBiz                                          55.000,00 €

 

Aufgrund des Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbil­dungsgesetz werden im KiTa-Jahr 2019/2020 gem. § 21f pauschalierte Zuschüsse in Höhe von 90 Prozent der in der Anlage zu dieser Vorschrift angegebenen zusätzlichen Pauschale für jedes Kind, das in einer Tageseinrichtung betreut wird, gezahlt. Die Anzahl und die Höhe dieser Pau­schalen richten sich nach Gruppenform und Betreuungszeit aufgrund der verbindlichen Mitteilung zum 15.03.2019 gem. § 21 Absatz 1 Satz 1.

 

Gemäß § 21f Abs. 2 ist Voraussetzung für die pauschalierten Zuschüsse nach Absatz 1, dass das Jugendamt die zusätzlichen Pauschalen in Höhe von 100% an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet.

 

Aufgrund der vorliegenden Mitteilung zum 15.03.2019 belaufen sich die zusätzlich zu gewäh­renden Pauschalen auf 751.206,29 €. Hiervon trägt das Land  676.120,63 €. Das Jugendamt hat 10% zu tragen, dies bedeutet ein zusätzlicher kommunaler Anteil an der Betriebskostenfinan­zierung in Höhe von 75.120,63 €.