Betreff
Ausbau der u3/ü3-Betreuung in der Ev. KiTa „Unter dem Regenbogen“, Fliednerstraße 3, 59174 Kamen
Vorlage
022/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau der Ev. KiTa „ Unter dem Regenbogen“, Fliednerstraße 3, 59174 Kamen im Rahmen eines Investorenmodells und den damit ein­hergehenden Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Einrichtung.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der Kosten für die Aufstellung und den Abbau der Container samt der erforderlichen Anschlusskosten auf dem Gelände an der Südkamener Straße.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der über die Refinanzierung durch das Land hinausgehenden Mietkosten der Container.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kostenübernahme der über die Refinanzierung des Landes hinausgehenden Mietkosten der neuen Einrichtung.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der Kinder­tagesbetreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe in der Ev. KiTa „Unter dem Regenbogen“ als erforderlich angesehen.

 

Um der wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es notwendig, weitere Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechts­anspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ist der weitere Ausbau voranzutreiben.

 

Bei dem derzeit genutzten Gebäude besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Dieser wird von dem vom Träger beauftragten Architekten auf rd. 895.000,00 € geschätzt, eine Sanierung ist somit nicht wirtschaftlich.

 

Der Träger plant daher, im Wege eines Investorenmodells den Neubau der Einrichtung bei gleich­zeitiger Erweiterung um eine zusätzliche Gruppe. Es ist beabsichtigt, die KiTA zukünftig mit der Gruppenkonstellation 2 x GF I, 1 x GF II und 1 x GF III. Alternativ wäre noch die Überlegung, die Kita in der Gruppenkonstellation 2 x GF II und 2 X GF III zur führen.

 

Für den Neubau muss die bisherige Einrichtung abgerissen und die Kindertageseinrichtung wäh­rend der Bauphase ausgelagert werden. Dies soll mit einer Containerlösung auf einem Gelände an der Südkamener Straße erfolgen.

 

Aufgrund des Investorenmodells fallen keine investiven Kosten für den Träger bzw. die Stadt Kamen an.

 

Die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der KiTa in der Containerlösung sind nicht durch das Investorenmodell abgedeckt. Wie in den bereits bei der Stadt Kamen durchgeführten Investorenmodellen ist beabsichtigt, dass die Stadt Kamen die Auf- und Abbaukosten der Con­tainer samt der anfallenden Anschlusskosten übernimmt. Die Container sollen auf der Fläche aufgestellt werden, auf der sich zur Zeit die Küchencontainer befinden, die als Ersatz für die bei der Perthes-Stiftung abgebrannten Küche genutzt werden. Daher werden für die Gründung der Fläche keine hohen Kosten anfallen.

 

Ebenso ist geplant, die nicht durch die Mietpauschalen gedeckten Mietkosten für die Container zu übernehmen, da der Träger diese Kosten nicht tragen kann.

 

Für die Umwandlung der bisher im Eigentum des Trägers befindlichen Einrichtung in eine Miet­einrichtung wurde bereits vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung gem. § 10 DVO zum KiBiz gestellt, damit später eine Refinanzierung der Mietkosten im Rahmen der Betriebskosten­finan­zierung erfolgen kann.

 

Bezüglich der nicht durch diese Refinanzierung gedeckten Kosten soll wie im Fall der KiTA „Brausepulver“ beschlossen, verfahren werden und die nicht durch die Refinanzierung des Landes gedeckten Kosten von der Stadt Kamen übernommen werden.