Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau der Ev. KiTa „ Unter dem Regenbogen“, Fliednerstraße 3, 59174 Kamen im Rahmen eines Investorenmodells und den damit einhergehenden Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Einrichtung.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der Kosten für die Aufstellung und den Abbau der Container samt der erforderlichen Anschlusskosten auf dem Gelände an der Südkamener Straße.
3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der über die Refinanzierung durch das Land hinausgehenden Mietkosten der Container.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Kostenübernahme der über die Refinanzierung des Landes hinausgehenden Mietkosten der neuen Einrichtung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung
durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe in der Ev. KiTa „Unter dem
Regenbogen“ als erforderlich angesehen.
Um der wachsenden
Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es notwendig, weitere
Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch im Hinblick auf die Erfüllung
des Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 1.
Lebensjahres des Kindes ist der weitere Ausbau voranzutreiben.
Bei dem derzeit
genutzten Gebäude besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Dieser wird von dem vom
Träger beauftragten Architekten auf rd. 895.000,00 € geschätzt, eine Sanierung
ist somit nicht wirtschaftlich.
Der Träger plant
daher, im Wege eines Investorenmodells den Neubau der Einrichtung bei gleichzeitiger
Erweiterung um eine zusätzliche Gruppe. Es ist beabsichtigt, die KiTA zukünftig
mit der Gruppenkonstellation 2 x GF I, 1 x GF II und 1 x GF III. Alternativ
wäre noch die Überlegung, die Kita in der Gruppenkonstellation 2 x GF II und 2
X GF III zur führen.
Für den Neubau muss
die bisherige Einrichtung abgerissen und die Kindertageseinrichtung während
der Bauphase ausgelagert werden. Dies soll mit einer Containerlösung auf einem
Gelände an der Südkamener Straße erfolgen.
Aufgrund des
Investorenmodells fallen keine investiven Kosten für den Träger bzw. die Stadt
Kamen an.
Die Kosten für die
vorübergehende Unterbringung der KiTa in der Containerlösung sind nicht durch
das Investorenmodell abgedeckt. Wie in den bereits bei der Stadt Kamen
durchgeführten Investorenmodellen ist beabsichtigt, dass die Stadt Kamen die
Auf- und Abbaukosten der Container samt der anfallenden Anschlusskosten
übernimmt. Die Container sollen auf der Fläche aufgestellt werden, auf der sich
zur Zeit die Küchencontainer befinden, die als Ersatz für die bei der
Perthes-Stiftung abgebrannten Küche genutzt werden. Daher werden für die
Gründung der Fläche keine hohen Kosten anfallen.
Ebenso ist geplant,
die nicht durch die Mietpauschalen gedeckten Mietkosten für die Container zu
übernehmen, da der Träger diese Kosten nicht tragen kann.
Für die Umwandlung
der bisher im Eigentum des Trägers befindlichen Einrichtung in eine Mieteinrichtung
wurde bereits vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung gem. § 10 DVO zum KiBiz
gestellt, damit später eine Refinanzierung der Mietkosten im Rahmen der
Betriebskostenfinanzierung erfolgen kann.
Bezüglich der nicht
durch diese Refinanzierung gedeckten Kosten soll wie im Fall der KiTA
„Brausepulver“ beschlossen, verfahren werden und die nicht durch die
Refinanzierung des Landes gedeckten Kosten von der Stadt Kamen übernommen
werden.