Betreff
Übernahme Mietkosten für Neubaueinrichtungen im Wege eines Investorenmodells
hier: AWO KiTa „ Brausepulver“, Wasserkurler Straße 37, 59174 Kamen
Vorlage
021/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme der nicht durch die Mietkostenpauschale des Landes gedeckten Mietkosten der zukünftigen AWO-KiTa „Brausepulver“.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Wie bereits unter TOP 4 ausgeführt, wurde im Jugendhilfeausschuss am 07.03.2017 der Ausbau der AWO-Kita Brausepulver von einer zweizügigen Einrichtung in eine vierzügige Einrichtung beschlossen.

 

Die Baumaßnahme erfolgt im Rahmen eines Investorenmodells und wird nach Abschluss als Mietobjekt von der AWO angemietet.

 

Gemäß der Regelungen in § 6 Abs. 2 der DVO zum Kibiz betragen die Pauschalen für Mietkosten in Kindertageseinrichtungen in kreisfreien Städten und kreisangehörigen Großstädten (ab 100.000 Einwohnern) derzeit 10,60 € bei sonstigen kreisangehörigen Gemeinden allerdings lediglich 8,47 €.

 

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Kostenschätzung für die gesamte Baumaßnahme hat die AWO mitgeteilt, dass der vom Land refinanzierte Preis pro m² von derzeit 8,47 € nicht ausköm­mlich ist. Der Investor benötigt für eine kostendeckende Finanzierung der Einrichtung einen Preis je m² von 9,90 €.

 

Im Bereich des Kreises Unna werden bereits auch bei anderen Investorenmodellen die Mehrkosten der nicht refinanzierten Mietkosten übernommen.

 

Die AWO beantragt die Übernahme der nicht durch die Refinanzierung gedeckten Kosten, da sie als Träger nicht in der Lage ist, diesen Betrag zu übernehmen. Die ungedeckten Kosten belaufen sich für das KiTa-Jahr 2019/2020 auf einen Betrag von rd. 15.000,00 € und wären durch die jähr­liche Anpassung in den Folgejahren – soweit es keine gesetzliche Änderung gibt – geringfügig rückläufig.