Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung in der KiTa „Familienbande“, Bahnhofstraße 46, 59174 Kamen
Vorlage
019/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der gem. § 45 SGB VIII erforderlichen Ände­rung der Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Ausbau der Kinderbetreuung in der KiTa „Familienbande“, Bahnhofstraße 46, 59174 Kamen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Träger der Einrichtung hat am 07.01.2019 einen Antrag auf Erweiterung der bisher zwei­zügigen Einrichtung um eine Gruppe der Gruppenform III in eine dreizügige Einrichtung gestellt.

 

Aufgrund der bisherigen Gruppenkonstellation von 1 x GF I und 1 x GF II können mit den Er­ziehungsberechtigten immer nur befristete Betreuungsverträge von längstens zwei Jahren ge­schlossen werden, da bei Erreichung des Alterswechsels nur eine beschränkte Anzahl von ü3-Plätze in der Einrichtung zur Verfügung stehen. Eine Entfristung dieser Verträge ist nicht in allen Fällen möglich.

 

Die betroffenen Erziehungsberechtigten müssen eine andere Kindertageseinrichtung aussuchen und die Kinder in diese Einrichtung wechseln. Die Aufnahme von ü3-Kindern, die erst ab dem 3. Lebensjahr eine KiTa besuchen, ist zudem kaum möglich.

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarfs- und Versorgungslage wird der Ausbau der Kinder­betreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe für die Betreuung von Kindern zwischen 3 – 6 Jahren als sinnvoll angesehen.

 

Zwar stellt sich die Versorgungslage bezogen auf Kamen-Mitte zur Zeit gut dar, allerdings besuchen auf­grund der günstigen Lage in Bahnhofsnähe viele Kinder aus anderen Ortsteilen die KiTa „Fami­lienbande“. Gesamtstädtisch betrachtet, auf die sich ja gesetzlich die Versorgungs­quote bezieht, führt die Erweiterung des Angebots mit einer zusätzlichen ü3-Gruppe zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungslage.

 

Derzeit liegen noch keine konkreten abschließenden Pläne des Trägers über die Art des Ausbaus der Ein­richtung vor, so dass auch vorab noch keine Gespräche mit dem Landesjugendamt geführt werden konnten.  Derzeit wird über eine Ausweitung der Einrichtung in den vorhandenen Nachbar­räumen allerdings auch über einen An- bzw. Neubau nachgedacht.

 

Die Erweiterung der Einrichtung soll dann jedoch möglichst zeitnah erfolgen, gegebenenfalls bereits im Laufe des KiTa-Jahres 2019/2020. Daher wurde zur Sicherung der KiBiz-Betriebs­kostenfinanzierung bereits bei der Bedarfsmeldung zum 15.03.2019 die zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 23 Kindern vom Träger beantragt und wird im Falle der Zustimmung des obigen Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss in die Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020 nach dem Kinderbildungsgesetz aufgenommen.