Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mehrausgabe für die Abführung von Notarztgebühren an den Kreis Unna
Vorlage
017/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Buchungsstelle 12.08.01.525200-370 werden zusätzlich 40.624,00 € bereitgestellt, um die Abführung von Notarztgebühren an den Kreis Unna vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2018 (Vorlagen Nr. 133/2018)

 

 


Anlagen:

 

- Dringlichkeitsentscheidung