hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende
Stellungnahme zum Entwurf des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der
Metropole Ruhr. Nach Beschluss wird die Stellungnahme umgehend an den
Regionalverband Ruhr (RVR) als Planungsbehörde übermittelt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Regionalverband
Ruhr hat in der 18. Sitzung der Verbandsversammlung am 06. Juli 2018 den
Erarbeitungsbeschluss gefasst, neben dem Regionalplan Ruhr auch das Handlungsprogramm
zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr aufzustellen. Die Unterlagen
können vollumfänglich als Drucksache Nr. 13/1095 unter www.ruhrparlament.de
abgerufen werden.
Mit Schreiben vom
17. August 2018 hat der Regionalverband Ruhr die Verfahrensunterlagen mit der
Bitte um Stellungnahme bis zum 01.03.2019 an die Beteiligten übersandt. Die
Beteiligungsfrist beträgt somit sechs Monate.
Die Bürgerinnen und
Bürger können in der Zeit vom 27. August 2018 bis einschließlich 27. Februar
2019 zum Entwurf der Unterlagen Stellung nehmen. Die Unterlagen liegen in
dieser Zeit im Kreishaus Unna für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus.
Das
Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr wird dem
Regionalplan Ruhr als informelles Produkt zur Seite gestellt. Das
Handlungsprogramm stellt für den RVR eine strategische Selbstverpflichtung dar.
Es greift die im Regionalen Diskurs entwickelten informellen Themen und
Konzeptvorschläge auf, die auf der Ebene der Region von Bedeutung sind, ohne
dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Beim Handlungsprogramm
handelt es sich um einen Baustein für ein zukünftiges regionales
Entwicklungsprogramm, bei dem alle Ansätze städteübergreifend, teilregional
oder regional ausgerichtet sind.
Aufbauend auf den
„Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ und den Ergebnissen
des Regionalen Diskurses enthält das Handlungsprogramm:
•
das
Bekenntnis zu „Mehr Metropole Ruhr“ in zehn Themenfeldern durch vielfältige und
lebenswerte Stadträume, durch eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur, durch eine
regional abgestimmte Steuerung des Einzelhandels, durch eine qualitätsvolle
grüne Infrastruktur, durch eine attraktive Tourismus- und
Freizeitinfrastruktur, durch Inwertsetzung des kulturellen Erbes, durch aktiven
Klimaschutz und -anpassung, durch Stärkung von Bildung und Wissenschaft sowie
durch Mehrwert erzeugende Kooperation.
•
in
jedem der 10 Themenkapitel den Status Quo und die Entwicklungsperspektiven,
Erläuterungen der aktuellen Handlungsansätze sowie künftige Handlungsfelder,
die im Regionalen Diskurs identifiziert wurden, die Regelungsinhalte bzw.
-möglichkeiten des Regionalplanes Ruhr sowie Empfehlungen des Beirates zum
Regionalen Diskurs.
•
erstmals
einen umfassenden Überblick zu aktuellen Handlungsansätzen und Projekten zur Gestaltung
der Metropole Ruhr durch Vertiefungen in 51 Steckbriefen, u.a. Regionales
Mobilitätsentwicklungskonzept, Freiraumkonzept Metropoleruhr, Tourismus- und
Freizeitkonzept, etc.
•
Zukunftsthemen
und -ideen aus dem Regionalen Diskurs (insbesondere aus dem Ideenwettbewerb
Zukunft Metropole Ruhr 2013), die von der Politik diskutiert und bestätigt
werden müssen, u.a. „Neuland Ruhr“ oder multimodale Verkehrsknotenpunkte.
•
weitere
Anmerkungen aus jüngerer Diskussion, die in einem Themenspeicher für eine
spätere Befassung hinterlegt werden.
Das
Handlungsprogramm ist ein wichtiger Baustein für ein zukünftiges regionales
Entwicklungsprogramm und wird als dynamisches Planungsinstrument regelmäßig
aktualisiert und im Diskurs mit der Region für die Region weiterentwickelt.
Regionalplan Ruhr
und Handlungsprogramm ergänzen sich; das Beispiel Mobilität zeigt dies
besonders anschaulich: Der Regionalplan stellt die Trassen der
Verkehrsinfrastruktur dar und sichert damit den Raum für die Korridore vor der
Inanspruchnahme durch konkurrierende Nutzungen. Im Handlungsprogramm werden die
Themen und Produkte aufgeführt, die beantworten, WIE mit den Verkehrsfragen in
der Region umgegangen werden soll: Es verweist beispielsweise auf das Regionale
Mobilitätsentwicklungskonzept oder das Regionale Radwegenetzkonzept. Das
Regionale Radwegenetz wird als Erläuterungskarte im Regionalplan aufgenommen.
Beim Thema
Freiraum/Landschaftsentwicklung legt der Regionalplan Bereiche zum Schutz der Landschaft
und der landschaftsbezogenen Erholung sowie Bereiche für den Schutz der Natur
fest und sichert so wertvolle, der Erholung dienende Landschaftsräume ebenso
wie wertvolle Biotope für Flora und Fauna. Der Regionalplan sichert diejenigen
Flächen vor Zugriff durch konkurrierende Nutzungen, auf denen neue wertvolle
Biotopstrukturen entstehen können oder die für Vernetzung von Freiräumen
geeignet sind. Das Handlungsprogramm verweist auf informelle Konzepte, wie das
Freiraumkonzept metropoleruhr, die Route der Industriekultur oder die Strategie
Emscher Landschaftspark 2020+, die Aussagen zur qualitätsvollen
Weiterentwicklung der Freiräume treffen.
Die Aufstellung des
Handlungsprogramms Metropole Ruhr wurde im Rahmen diverser
Arbeitskreissitzungen mit dem Regionalverband Ruhr, als auch mit den Kreis Unna
sowie den kreisangehörigen Kommunen diskutiert und erörtert. Koordiniert vom
Kreis Unna fand auch eine Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Unna mbH (WFG) statt. Auch die übrigen Ballungsrandkreise, die
Nachbarkommunen des Kreises Unna sowie die Industrie- und Handelskammer zu
Dortmund (IHK) wurden in den Abstimmungsprozess mit einbezogen.
Der Regionalverband
Ruhr hat zudem das Angebot unterbreitet in den Kreisen und kreisfreien Städten
eine Informationsveranstaltung über den zukünftigen Regionalplan und über das
Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr durchzuführen.
Der RVR hatte insbesondere die Zielgruppe der fachinteressierten Öffentlichkeit
und die Bürgerinnen und Bürger im Blick, um u.a. über die Aufgaben und die
Funktion des Regionalplanes zu informieren und in einen konstruktiven Dialog
einzutreten. Im Kreis Unna wurde die Veranstaltung am 21.11.2018 durchgeführt.
Stellungnahme der Stadt Kamen
Die Stadt Kamen hat
den Erarbeitungsprozess zum Handlungsprogramm Ruhr in enger Abstimmung mit dem
Kreis Unna und den Planungsabteilungen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden begleitet. Der Kreis Unna hat in diesem Prozess die einzelnen Belange
miteinander verknüpft und zu einer Gesamtstellungnahme verwoben. Im
Wesentlichen folgt daher die Stadt Kamen der Stellungnahme des Kreises Unna
(Drucksache 007/19 vom 15.01.2019).
Die Kapitel des
Handlungsprogramms korrespondieren im Wesentlichen mit denen im Entwurf zum
Regionalplan Ruhr und sollen sich in der entsprechenden Umsetzung gegenseitig
ergänzen. Das Handlungsprogramm versteht sich dabei als ein dynamisch
angelegter Prozess, um auch auf neue, zukünftige Aufgaben in der Metropole Ruhr
zu reagieren.
Die einzelnen
Projekte, Konzepte etc. ergeben sich aus dem Gesetz über den Regionalverband
Ruhr in der zurzeit geltenden Fassung, Kooperationsvereinbarungen bzw. Beschlüssen
der Verbandsversammlung (z.B. Geonetzwerk metropoleruhr) und der
Handlungsmaxime, die im Zusammenhang mit dem Regionalplanverfahren entstanden
ist „Nichts geht verloren“. Die jetzt dargelegten Projekte und Themen können
daher im Wesentlichen mitgetragen werden.
Die aus Sicht des
Kreises Unna und der Stadt Kamen relevanten Aktivitäten werden hier explizit
angesprochen. Dabei ist es erforderlich Prioritäten zu setzen. Dieses u.a. aus
folgenden Gründen:
•
eine
Erhöhung der RVR-Umlage, verbunden mit einer Erhöhung der Kreisumlage für die
kreisangehörigen Kommunen gilt es zu vermeiden.
•
die
RVR-Projekte und –Aktivitäten müssen seitens der Kommunen begleitet werden. Die
Vielzahl an Aktivitäten des RVR führt bereits jetzt dazu, dass dieses aufgrund
der begrenzten personellen Ressourcen im Kreis Unna und der Stadt Kamen nicht
immer gegeben ist. Es werden seitens der RVR-Verbandversammlung zum Teil
Beschlüsse gefasst, die im Kern nicht mit dem Kreis Unna und somit auch nicht
mit der Stadt Kamen abgestimmt sind.
Im Einzelnen
ergeben sich folgende Anmerkungen:
Wohnen
Die Aktivitäten im
Rahmen der Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung werden begrüßt.
Grundsätzlich wird
das Flächeninformationssystem ruhrfis-Siedlungsflächen begrüßt. Allerdings wird
dieses bereits auf der Ebene des Regionalplanentwurfes geregelt und kann daher
entfallen.
Wirtschaft
Das Thema Regionale
Kooperationsstandorte kann im Handlungsprogramm entfallen, weil dieses Thema
abschließend bereits auf der Ebene des Regionalplanentwurfes geregelt wird.
Das Instrument
Flächeninformationssystem ruhrAGIS (Gewerbeflächenatlas
Ruhr) wird grundsätzlich begrüßt. Es wird an dieser Stelle angeregt, dass für
die gesamte kommunale Familie und deren Wirtschaftsförderungseinrichtungen die
Gebührenfreiheit eingerichtet wird. Die Gebühr sollten letztendlich nur
Drittnutzer zu entrichten haben.
Hinsichtlich der
Standortkampagne „Stadt der Städte“ ist noch unklar welche Zielgruppe (z.B.
Bürgerinnen und Bürger oder Investoren) angesprochen werden soll. Der gesamte Kreis
Unna profitiert unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit nicht von der
Kampagne.
Mobilität
Regionales
Mobilitätskonzept, S. 40: Zitat: „Der RVR initiiert die Gesamtbetrachtung des
öffentlichen Verkehrs mit dem Ziel einer integrierten Qualitätsanalyse, um aus
den kommunalen Nahverkehrsplänen gemeinsam einen gesamtregionalen Nahverkehrsplan
weiterzuentwickeln.“ Dazu wurde im Ideenwettbewerb vorgeschlagen, diese
ÖPNV-Qualität in der Metropole Ruhr durch ein einheitliches Corporate Design
oder Tarifsystem hervorzuheben.
Das Instrument
„Nahverkehrsplan“ (NVP) basiert auf Regelungen im ÖPNV-Gesetz NRW. Dort ist die
Aufstellung eines solchen Instrumentes durch den RVR auf gesamtregionaler Ebene
nicht vorgegeben. Die hier offenbar beabsichtigte Einordnung formalgesetzlich
geregelter Nahverkehrspläne unter einen gesamtregionalen NVP des RVR wird
mindestens für fragwürdig gehalten. Der RVR hat keinen gesetzlichen Auftrag zur
Aufstellung eines NVP, wohl aber und nur die Kreise und kreisfreien Städte als
Aufgabenträger durch den ÖPNV und die Zweckverbände für den Bereich des
Schienenpersonennahverkehrs. Mit dem gesetzlichen Auftrag sind gem. ÖPNV-G-NRW
auch die notwendigen Finanzierungs-instrumente verbunden. Für den Tarif sind
gem. PBefG die Verkehrsunternehmen zuständig.
Die in der
Metropole Ruhr und insbesondere im Kreis Unna, der sich an der Nahtstelle von
VRR-Tarif und Westfalentarif befindet, insgesamt nicht einfachen
Entscheidungsstrukturen sollten nicht durch zusätzliche Zuständigkeiten einer
weiteren Ebene noch unübersichtlicher werden.
Kreisgrenzenüberschreitende
Analysen zur Mobilität liegen dem Kreis Unna bisher nicht vor. Daher begrüßt
die Stadt Kamen, wenn sich der RVR hier z.B. im Rahmen eines regionalen,
agentenbasierten Verkehrsmodells engagiert und damit künftig auch dem Kreis
Unna Kenntnisse über (über-)regionale Verkehrsströme sowie zum
Wirtschaftsverkehr vorliegen. Die Stadt Kamen begrüßt grundsätzlich Aktivitäten
des RVR im Bereich Mobilität, die zu einer gemeinsamen Zielformulierung und
Ableitung von Maßnahmen führen. Daher werden das regionale
Mobilitätsentwicklungskonzept und die Weiterentwicklung des regionalen
Radwegenetzes grundsätzlich begrüßt.
Seitens der Stadt
Kamen wird zusätzlich angeregt, dass die Zugangssysteme zu Radstationen,
Radparkstationen sowie die weiteren Angeboten von Mobilstationen in der Metropole
Ruhr vereinheitlicht werden. Bisher finden Nutzer und Nutzerinnen zahlreiche
Barrieren des Zugangs vor, weil in den jeweiligen Kommunen der Metropole unterschiedliche,
nicht kompatible Systeme eingesetzt sind. Außenahme bildet der Kreis Unna, wo
über die letzten Jahre alle 10 Radstationen und Radparkhäuser durch kommunale
Investitionen mit einem einheitlichen und über alle Standorte kompatiblen
Zugangskontrollsystem ausgestattet wurden. Angesichts hoher Pendlerzahlen ist
es nicht sachgerecht, dass die Radstation am Dortmunder HBF zum einen und die
Radstation in Kamen zum anderen über unterschiedliche Schließsysteme verfügen.
Darüber hinaus setzt der VRR z. Z. ein wiederum zu beiden nicht kompatibles
System für seine Fahrradboxen um. Eine Kompatibilität mit dem im Kreis Unna
eingeführten System ist herzustellen.
Freiraum- und Landschaftsentwicklung
Die Ausführungen
zum Emscher Landschaftspark und im Handlungsprogramm zur IGA und „Grüne
Infrastruktur Ruhr“ werden begrüßt.
Tourismus und Freizeit
Die Route der
Industriekultur, das Tourismus- und Freizeitkonzept sowie das radrevier.Ruhr
incl. RuhrtalRadweg und Römer-Lippe-Route werden begrüßt.
Klimaschutz/Klimaanpassung
Sowohl das
Flächeninformationssystem KlimaFIS als auch das Fachinformationssystem
EnergyFIS sind bereits etabliert und werden unterstützt.
Bildung und Wissen
Die Aktivitäten
hierzu werden insbesondere hinsichtlich des Erfahrungsaustausches zwischen den
Akteuren befürwortet.
Regional Governance
Die Treffen des
Planernetzwerks werden begrüßt. Das Geonetzwerk.metropoleRuhr hat sich
etabliert.
Fazit:
Das
Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr wird grundsätzlich
positiv gesehen. Es ist jedoch aufgrund der personellen und finanziellen
Kapazitäten erforderlich, dass sich die Projekte und Konzepte im Rahmen der
Kernkompetenz bewegen und es nicht zu einem zusätzlichen Aufgabenumfang kommt.
Des Weiteren ist es für die Erarbeitung innerhalb des Handlungsprogramms zwingend
erforderlich, dass die einzelnen Projekte und Konzepte priorisiert werden,
damit ein effizienter Mitteleinsatz erfolgen kann.
Neue Aufgaben, bzw.
die bisherige Auflistung von zusätzlichen Projekten sollten zudem vorbesprochen
und diskutiert werden, um von kommunaler Seite die Auswirkungen insbesondere in
finanzieller und personeller Hinsicht einschätzen und klären zu können.
Links zum
Handlungsprogramm:
Regionalverband
Ruhrgebiet:
https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/handlungsprogramm.html
Kreis Unna:
https://security.kreis-unna.de/sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=4166