Betreff
Entwurf des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
014/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Entwurf des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Nach Beschluss wird die Stellungnahme umgehend an den Regionalverband Ruhr (RVR) als Planungsbehörde übermittelt.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Regionalverband Ruhr hat in der 18. Sitzung der Verbandsversammlung am 06. Juli 2018 den Erarbeitungsbeschluss gefasst, neben dem Regionalplan Ruhr auch das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr aufzustellen. Die Unterlagen können vollumfänglich als Drucksache Nr. 13/1095 unter www.ruhrparlament.de abgerufen werden.

 

Mit Schreiben vom 17. August 2018 hat der Regionalverband Ruhr die Verfahrensunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 01.03.2019 an die Beteiligten übersandt. Die Beteiligungsfrist beträgt somit sechs Monate.

 

Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit vom 27. August 2018 bis einschließlich 27. Februar 2019 zum Entwurf der Unterlagen Stellung nehmen. Die Unterlagen liegen in dieser Zeit im Kreishaus Unna für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus.

 

Das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr wird dem Regionalplan Ruhr als informelles Produkt zur Seite gestellt. Das Handlungsprogramm stellt für den RVR eine strategische Selbstverpflichtung dar. Es greift die im Regionalen Diskurs entwickelten informellen Themen und Konzeptvorschläge auf, die auf der Ebene der Region von Bedeutung sind, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Beim Handlungsprogramm handelt es sich um einen Baustein für ein zukünftiges regionales Entwicklungsprogramm, bei dem alle Ansätze städteübergreifend, teilregional oder regional ausgerichtet sind.

 

Aufbauend auf den „Perspektiven zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ und den Ergebnissen des Regionalen Diskurses enthält das Handlungsprogramm:

 

       das Bekenntnis zu „Mehr Metropole Ruhr“ in zehn Themenfeldern durch vielfältige und lebenswerte Stadträume, durch eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur, durch eine regional abgestimmte Steuerung des Einzelhandels, durch eine qualitätsvolle grüne Infrastruktur, durch eine attraktive Tourismus- und Freizeitinfrastruktur, durch Inwertsetzung des kulturellen Erbes, durch aktiven Klimaschutz und -anpassung, durch Stärkung von Bildung und Wissenschaft sowie durch Mehrwert erzeugende Kooperation.

 

       in jedem der 10 Themenkapitel den Status Quo und die Entwicklungsperspektiven, Erläuterungen der aktuellen Handlungsansätze sowie künftige Handlungsfelder, die im Regionalen Diskurs identifiziert wurden, die Regelungsinhalte bzw. -möglichkeiten des Regionalplanes Ruhr sowie Empfehlungen des Beirates zum Regionalen Diskurs.

 

       erstmals einen umfassenden Überblick zu aktuellen Handlungsansätzen und Projekten zur Gestaltung der Metropole Ruhr durch Vertiefungen in 51 Steckbriefen, u.a. Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept, Freiraumkonzept Metropoleruhr, Tourismus- und Freizeitkonzept, etc.

 

       Zukunftsthemen und -ideen aus dem Regionalen Diskurs (insbesondere aus dem Ideenwettbewerb Zukunft Metropole Ruhr 2013), die von der Politik diskutiert und bestätigt werden müssen, u.a. „Neuland Ruhr“ oder multimodale Verkehrsknotenpunkte.

 

       weitere Anmerkungen aus jüngerer Diskussion, die in einem Themenspeicher für eine spätere Befassung hinterlegt werden.

 

Das Handlungsprogramm ist ein wichtiger Baustein für ein zukünftiges regionales Entwicklungsprogramm und wird als dynamisches Planungsinstrument regelmäßig aktualisiert und im Diskurs mit der Region für die Region weiterentwickelt.

 

Regionalplan Ruhr und Handlungsprogramm ergänzen sich; das Beispiel Mobilität zeigt dies besonders anschaulich: Der Regionalplan stellt die Trassen der Verkehrsinfrastruktur dar und sichert damit den Raum für die Korridore vor der Inanspruchnahme durch konkurrierende Nutzungen. Im Handlungsprogramm werden die Themen und Produkte aufgeführt, die beantworten, WIE mit den Verkehrsfragen in der Region umgegangen werden soll: Es verweist beispielsweise auf das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept oder das Regionale Radwegenetzkonzept. Das Regionale Radwegenetz wird als Erläuterungskarte im Regionalplan aufgenommen.

 

Beim Thema Freiraum/Landschaftsentwicklung legt der Regionalplan Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsbezogenen Erholung sowie Bereiche für den Schutz der Natur fest und sichert so wertvolle, der Erholung dienende Landschaftsräume ebenso wie wertvolle Biotope für Flora und Fauna. Der Regionalplan sichert diejenigen Flächen vor Zugriff durch konkurrierende Nutzungen, auf denen neue wertvolle Biotopstrukturen entstehen können oder die für Vernetzung von Freiräumen geeignet sind. Das Handlungsprogramm verweist auf informelle Konzepte, wie das Freiraumkonzept metropoleruhr, die Route der Industriekultur oder die Strategie Emscher Landschaftspark 2020+, die Aussagen zur qualitätsvollen Weiterentwicklung der Freiräume treffen.

 

Die Aufstellung des Handlungsprogramms Metropole Ruhr wurde im Rahmen diverser Arbeitskreissitzungen mit dem Regionalverband Ruhr, als auch mit den Kreis Unna sowie den kreisangehörigen Kommunen diskutiert und erörtert. Koordiniert vom Kreis Unna fand auch eine Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) statt. Auch die übrigen Ballungsrandkreise, die Nachbarkommunen des Kreises Unna sowie die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund (IHK) wurden in den Abstimmungsprozess mit einbezogen.

 

Der Regionalverband Ruhr hat zudem das Angebot unterbreitet in den Kreisen und kreisfreien Städten eine Informationsveranstaltung über den zukünftigen Regionalplan und über das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr durchzuführen. Der RVR hatte insbesondere die Zielgruppe der fachinteressierten Öffentlichkeit und die Bürgerinnen und Bürger im Blick, um u.a. über die Aufgaben und die Funktion des Regionalplanes zu informieren und in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Im Kreis Unna wurde die Veranstaltung am 21.11.2018 durchgeführt.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen

 

Die Stadt Kamen hat den Erarbeitungsprozess zum Handlungsprogramm Ruhr in enger Abstimmung mit dem Kreis Unna und den Planungsabteilungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden begleitet. Der Kreis Unna hat in diesem Prozess die einzelnen Belange miteinander verknüpft und zu einer Gesamtstellungnahme verwoben. Im Wesentlichen folgt daher die Stadt Kamen der Stellungnahme des Kreises Unna (Drucksache 007/19 vom 15.01.2019).

 

Die Kapitel des Handlungsprogramms korrespondieren im Wesentlichen mit denen im Entwurf zum Regionalplan Ruhr und sollen sich in der entsprechenden Umsetzung gegenseitig ergänzen. Das Handlungsprogramm versteht sich dabei als ein dynamisch angelegter Prozess, um auch auf neue, zukünftige Aufgaben in der Metropole Ruhr zu reagieren.

Die einzelnen Projekte, Konzepte etc. ergeben sich aus dem Gesetz über den Regionalverband Ruhr in der zurzeit geltenden Fassung, Kooperationsvereinbarungen bzw. Beschlüssen der Verbandsversammlung (z.B. Geonetzwerk metropoleruhr) und der Handlungsmaxime, die im Zusammenhang mit dem Regionalplanverfahren entstanden ist „Nichts geht verloren“. Die jetzt dargelegten Projekte und Themen können daher im Wesentlichen mitgetragen werden.

 

Die aus Sicht des Kreises Unna und der Stadt Kamen relevanten Aktivitäten werden hier explizit angesprochen. Dabei ist es erforderlich Prioritäten zu setzen. Dieses u.a. aus folgenden Gründen:

 

       eine Erhöhung der RVR-Umlage, verbunden mit einer Erhöhung der Kreisumlage für die kreisangehörigen Kommunen gilt es zu vermeiden.

       die RVR-Projekte und –Aktivitäten müssen seitens der Kommunen begleitet werden. Die Vielzahl an Aktivitäten des RVR führt bereits jetzt dazu, dass dieses aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen im Kreis Unna und der Stadt Kamen nicht immer gegeben ist. Es werden seitens der RVR-Verbandversammlung zum Teil Beschlüsse gefasst, die im Kern nicht mit dem Kreis Unna und somit auch nicht mit der Stadt Kamen abgestimmt sind.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Anmerkungen:

 

 

Wohnen

 

Die Aktivitäten im Rahmen der Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung werden begrüßt.

 

Grundsätzlich wird das Flächeninformationssystem ruhrfis-Siedlungsflächen begrüßt. Allerdings wird dieses bereits auf der Ebene des Regionalplanentwurfes geregelt und kann daher entfallen.

 

 

Wirtschaft

 

Das Thema Regionale Kooperationsstandorte kann im Handlungsprogramm entfallen, weil dieses Thema abschließend bereits auf der Ebene des Regionalplanentwurfes geregelt wird.

 

Das Instrument Flächeninformationssystem ruhrAGIS (Gewerbeflächenatlas Ruhr) wird grundsätzlich begrüßt. Es wird an dieser Stelle angeregt, dass für die gesamte kommunale Familie und deren Wirtschaftsförderungseinrichtungen die Gebührenfreiheit eingerichtet wird. Die Gebühr sollten letztendlich nur Drittnutzer zu entrichten haben.

 

Hinsichtlich der Standortkampagne „Stadt der Städte“ ist noch unklar welche Zielgruppe (z.B. Bürgerinnen und Bürger oder Investoren) angesprochen werden soll. Der gesamte Kreis Unna profitiert unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit nicht von der Kampagne.

 

 

Mobilität

           

Regionales Mobilitätskonzept, S. 40: Zitat: „Der RVR initiiert die Gesamtbetrachtung des öffentlichen Verkehrs mit dem Ziel einer integrierten Qualitätsanalyse, um aus den kommunalen Nahverkehrsplänen gemeinsam einen gesamtregionalen Nahverkehrsplan weiterzuentwickeln.“ Dazu wurde im Ideenwettbewerb vorgeschlagen, diese ÖPNV-Qualität in der Metropole Ruhr durch ein einheitliches Corporate Design oder Tarifsystem hervorzuheben.

 

Das Instrument „Nahverkehrsplan“ (NVP) basiert auf Regelungen im ÖPNV-Gesetz NRW. Dort ist die Aufstellung eines solchen Instrumentes durch den RVR auf gesamtregionaler Ebene nicht vorgegeben. Die hier offenbar beabsichtigte Einordnung formalgesetzlich geregelter Nahverkehrspläne unter einen gesamtregionalen NVP des RVR wird mindestens für fragwürdig gehalten. Der RVR hat keinen gesetzlichen Auftrag zur Aufstellung eines NVP, wohl aber und nur die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger durch den ÖPNV und die Zweckverbände für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs. Mit dem gesetzlichen Auftrag sind gem. ÖPNV-G-NRW auch die notwendigen Finanzierungs-instrumente verbunden. Für den Tarif sind gem. PBefG die Verkehrsunternehmen zuständig.

 

Die in der Metropole Ruhr und insbesondere im Kreis Unna, der sich an der Nahtstelle von VRR-Tarif und Westfalentarif befindet, insgesamt nicht einfachen Entscheidungsstrukturen sollten nicht durch zusätzliche Zuständigkeiten einer weiteren Ebene noch unübersichtlicher werden.

 

Kreisgrenzenüberschreitende Analysen zur Mobilität liegen dem Kreis Unna bisher nicht vor. Daher begrüßt die Stadt Kamen, wenn sich der RVR hier z.B. im Rahmen eines regionalen, agentenbasierten Verkehrsmodells engagiert und damit künftig auch dem Kreis Unna Kenntnisse über (über-)regionale Verkehrsströme sowie zum Wirtschaftsverkehr vorliegen. Die Stadt Kamen begrüßt grundsätzlich Aktivitäten des RVR im Bereich Mobilität, die zu einer gemeinsamen Zielformulierung und Ableitung von Maßnahmen führen. Daher werden das regionale Mobilitätsentwicklungskonzept und die Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes grundsätzlich begrüßt.

 

Seitens der Stadt Kamen wird zusätzlich angeregt, dass die Zugangssysteme zu Radstationen, Radparkstationen sowie die weiteren Angeboten von Mobilstationen in der Metropole Ruhr vereinheitlicht werden. Bisher finden Nutzer und Nutzerinnen zahlreiche Barrieren des Zugangs vor, weil in den jeweiligen Kommunen der Metropole unterschiedliche, nicht kompatible Systeme eingesetzt sind. Außenahme bildet der Kreis Unna, wo über die letzten Jahre alle 10 Radstationen und Radparkhäuser durch kommunale Investitionen mit einem einheitlichen und über alle Standorte kompatiblen Zugangskontrollsystem ausgestattet wurden. Angesichts hoher Pendlerzahlen ist es nicht sachgerecht, dass die Radstation am Dortmunder HBF zum einen und die Radstation in Kamen zum anderen über unterschiedliche Schließsysteme verfügen. Darüber hinaus setzt der VRR z. Z. ein wiederum zu beiden nicht kompatibles System für seine Fahrradboxen um. Eine Kompatibilität mit dem im Kreis Unna eingeführten System ist herzustellen.

 

 

Freiraum- und Landschaftsentwicklung

 

Die Ausführungen zum Emscher Landschaftspark und im Handlungsprogramm zur IGA und „Grüne Infrastruktur Ruhr“ werden begrüßt.

 

 

Tourismus und Freizeit

 

Die Route der Industriekultur, das Tourismus- und Freizeitkonzept sowie das radrevier.Ruhr incl. RuhrtalRadweg und Römer-Lippe-Route werden begrüßt.

 

 

Klimaschutz/Klimaanpassung

 

Sowohl das Flächeninformationssystem KlimaFIS als auch das Fachinformationssystem EnergyFIS sind bereits etabliert und werden unterstützt.

 

 

Bildung und Wissen

 

Die Aktivitäten hierzu werden insbesondere hinsichtlich des Erfahrungsaustausches zwischen den Akteuren befürwortet.

 

 

Regional Governance

 

Die Treffen des Planernetzwerks werden begrüßt. Das Geonetzwerk.metropoleRuhr hat sich etabliert.

 

 

Fazit:

 

Das Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr wird grundsätzlich positiv gesehen. Es ist jedoch aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten erforderlich, dass sich die Projekte und Konzepte im Rahmen der Kernkompetenz bewegen und es nicht zu einem zusätzlichen Aufgabenumfang kommt. Des Weiteren ist es für die Erarbeitung innerhalb des Handlungsprogramms zwingend erforderlich, dass die einzelnen Projekte und Konzepte priorisiert werden, damit ein effizienter Mitteleinsatz erfolgen kann.

 

Neue Aufgaben, bzw. die bisherige Auflistung von zusätzlichen Projekten sollten zudem vorbesprochen und diskutiert werden, um von kommunaler Seite die Auswirkungen insbesondere in finanzieller und personeller Hinsicht einschätzen und klären zu können.

 

 

 

 

Links zum Handlungsprogramm:

 

Regionalverband Ruhrgebiet: https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/handlungsprogramm.html

 

Kreis Unna: https://security.kreis-unna.de/sessionnet/bi/si0057.php?__ksinr=4166