Betreff
Einwohnerversammlung zur Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kamen
Vorlage
005/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Neu­ausrichtung der Kamener Bäderlandschaft.

 

Die Fraktionen benennen nachfolgende Ratsmitglieder zur Teilnahme an der Versammlung:

 

SPD

CDU

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

DIE LINKE./GAL

FW/FDP


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ausgelöst durch ein Gutachten zum Sanierungsbedarf der hiesigen Bäderlandschaft wurden Gutachten zur Neukonzeption der Bäderlandschaft seitens der GSW Gemeinschafts­stadt­werke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH in Auftrag gegeben. Nach politischer Diskussion unter Betei­ligung der Schulen und wassersporttreibenden Kamener Vereine beauftragte der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 04.07.2017 die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH einen Planungsentwurf für die Variante eines Kombi­bades in Auftrag zu geben.

In einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Schul- und Sport­aus­schusses am 06.11.2018 wurden die Ergebnisse des Planungsentwurfes detailliert vorgestellt.

 

Für das weitere Entscheidungsverfahren wurde die Verwaltung beauftragt

 

  1. zu prüfen, oder der vorgestellte Entwurf den gestellten Anforderungen entspricht (in Rücksprache mit den Schulen und den wassersporttreibenden Vereinen).
  2. die Kosten für eine Sanierung der vorhandenen Bäder, differenziert nach den einzelnen Standorten, zu aktualisieren (besonders unter Berücksichtigung der Baukostensteigerung).
  3. Finanzierungsmöglichkeiten für die Varianten Neubau und Sanierung zu erarbeiten und zu vergleichen.

Um neben den Ratsmitgliedern, den Schulen und wassersporttreibenden Vereinen auch die Bürgerinnen und Bürger an dem nun folgenden Beratungsprozess zu beteiligen, soll eine um­fassen­de Infor­ma­tion der Bürgerinnen und Bürger mit der Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung von Fragen in einer Ein­woh­ner­versammlung stattfinden.

 

Gemäß § 23 der Gemeindeordnung i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Rat verpflichtet die Einwohner bei wichtigen Planungen, die u.a. das soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berührt über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unter­richten. Eine Einwohnerversammlung soll insbesondere dann einberufen werden, wenn es sich um Planungen oder Vorhaben der Stadt handelt, die die strukturelle Ent­wicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder mit er­heb­lichen Auswir­kungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohner verbunden ist.

Dies trifft auf die Neuausrichtung der Bäderlandschaft zu.

 

Die Fraktionen benennen jeweils ein Ratsmitglied, das an der Einwohnerversammlung teilnimmt.

 

Nach der Festlegung der Festsetzung von Ort und Zeit der Versammlung durch die Bürger­meisterin erfolgt eine Einladung durch öffentliche Bekanntmachung.