Betreff
Umbenennung der Fritz-Haber-Straße
hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
004/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Umbenennung der Fritz-Haber-Straße wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Rat der Stadt Kamen verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Antragsteller regen an die Fritz-Haber-Straße umzubenennen und die Straße stattdessen nach einer weiblichen Wissenschaftlerin zu benennen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Gemäß der § 16 Abs. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist für die Umbenennung von Straßen der Rat der Stadt Kamen zuständig.

Die Bürgeranregung wird daher an den Rat verwiesen.