Betreff
Abfallwirtschaftskonzept 2018
Vorlage
003/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abfallwirtschaftskonzept 2018 des Kreises Unna wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Hinweis: Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK; 76 Seiten) und der farbigen Abbildungen wurde das AWK der Vorlage nicht als Anlage beige­fügt. Sie können das AWK als PDF-Datei im Ratsinformationssystem einsehen. Die Frak­tionen haben jeweils einen Ausdruck des AWK 2018 erhalten.

  

Die kreisangehörigen Kommunen sind im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu beteiligen und zu hören.

 

Der Kreis Unna hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 5 a Abs. 2 Abfall­gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) ein Abfallwirt­schaftskonzept (AWK) aufzustellen und dieses alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der vorge­legte Entwurf des AWK (Planungszeitraum 2018 bis 2022) soll das zurzeit gültige AWK aus dem Jahr 2013 ersetzen bzw. aktualisieren.

 

Im AWK gibt der Kreis eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallent­sorgung. Es enthält Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der im Kreis Unna anfallenden Abfälle und ob und in welchem Umfang die demographische Entwicklung die Entwicklung beeinflusst hat und in Zukunft möglicherweise beeinflussen wird. Außerdem werden die getroffenen und geplanten Maß­nahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Nachweis der gesetzlich gefor­derten 10-jährigen Entsorgungssicherheit dargelegt.

 

Der vorgelegte Entwurf stellt die gegenwärtige Situation dar und zeigt Handlungsbedarfe auf, die sich u.a. aus dem Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes ergeben. Angestrebt wird, die Quote für Wiederverwendung und Recycling bei Siedlungsabfällen in NRW bis zum Jahr 2020 auf mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt zu steigern.

 

Es wird erläutert, welche Auswirkungen die demografische Entwicklung, die einen leichten Rück­gang der Einwohnerzahlen um ca. 1,6 v.H. erwarten lässt, auf manche Abfallfraktionen haben wird. Im Einzelnen dargestellt werden Hausmüll, Bioabfall, Grünabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpa­pier, Leichtverpackungen (LVP und SNVP), Elektro- und Elektronikaltgeräte und Sonderabfall.

 

Dargestellt wird auch die abfallwirtschaftliche Betätigung des Kreises Unna in Form diverser Gesellschaften (VBU, GWA, AKU, AVA u.a.). Ein Schwerpunkt ist die Abfallvermeidung und die Abfallberatung und hier insbesondere die Abfallberatung der Industrie- und Gewerbe­betriebe durch die AVA, einschließlich der Beratung zur neu gefassten Gewerbeabfall­verordnung.

 

Ferner wird die Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen von 2008 bis 2017 dargestellt. Die Fraktionen Hausmüll (- 10,5), Bioabfall [-11,8 %), Glas (-15,7 %) und PPK (-7,5 %) sind rückläufig, komm. Grünabfall (+6,9 %), komm. Sperrmüll (+28,5 %) und LVP/SNVP (+37,3 %) sind angestiegen. In der Gesamtbetrachtung hat sich die Müllmenge um 1 % oder 1.700 t verringert.

 

Dabei dürfte die Einführung der Wertstofftonne 2011/12 verantwortlich sein für den Anstieg bei den LVP/SNVP und den Rückgang beim Restmüll.

Die Betrachtung der einwohnerspezifischen Müllmengen ist mit dem Manko der Umstellung in Folge des Zensus 2011 behaftet, so dass die Zahlen für die Jahre 2008 bis 2010 nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzen.

 

Der kommunal erfasste Hausmüll (Restmüll), von 2008 bis 2011 von noch jährlich ca. 60.000 auf jährlich ca. 55.000 t in den Jahren 2013 bis 2017 gesunken, wird der Müllverbrennungs­anlage Hamm (MVA) zugeführt. Die Kosten hierfür stellen die größte Einzelposition innerhalb der kommunalen Gebührenkalkulation dar. Über die VBU hat sich der Kreis Unna Verbren­nungs­kontin­gente in der MVA Hamm vertraglich bis Ende 2022 gesichert. Der Vertrag ver­längert sich, wenn er nicht gekündigt wird, um jeweils fünf Jahre.

  

Für die Altpapiersammlung ist kreisweit die Altpapiertonne eingeführt worden. Dennoch ist die Gesamtmenge leicht rückläufig. Wohl bedingt durch den Rückgang bei den Printmedien und den demografischen Faktor. Der Anstieg bei den Kartonagen kann diesen Rückgang nicht kompen­sieren. Zu beachten ist, dass ein Teil des Altpapiers als Verpackungsabfall dem Dualen System zu überlassen ist.

 

Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers schwanken von Jahr zu Jahr. Für die Jahre bis 2022 wird mit kontinuierlich sinkenden Erlösen gerechnet.

 

Der Standort Fröndenberg wurde für den Bioabfall aufgegeben. Der Bioabfall wird ab 01.01.2019 in die Vergärungsanlage am Standort Lünen verbracht, die von der GWA in Kooperation mit der Remondis GmbH & Co. KG betrieben wird. Bei der Vergärung wird Biogas gewonnen, und aus der Abwärme wird Strom erzeugt. Daraus werden dem Kreis Unna Einnahmen für den Abfallge­bühren­haushalt zufließen.

 

Für den Bioabfall sieht der AWP für ein Gebiet mit 500 bis 1.000 Einwohnern für 2016 einen Leitwert von 130 kg/E vor. Für 2021 sollen sogar 160 kg/E erreicht werden. Werte, die im Kreis Unna deutlich unterschritten werden. Kamen z.B. liegt mit 68,5 kg/E/a leicht über dem Kreisdurch­schnitt von 63,9 kg/E/a.

 

Im Jahr 2016 mussten 1.700 t Bioabfälle auf Grund starker Verunreinigungen aussortiert und über die MVA Hamm verbrannt werden. Um die hohen Qualitätsvorgaben zu erfüllen, wer­den daher beim Bioabfall auch in Zukunft immer wieder Sichtkontrollen vorgenommen wer­den müssen und die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang muss auf echte Eigen­kompostierer be­schränkt bleiben bzw. beschränkt werden.

 

Der Grünschnitt wird zukünftig wie der Bioabfall in der Vergärungsanlage Lünen verarbeitet werden. Die Aufbereitung des Grünschnitts wird aber wie bisher am Kompostplatz in Frön­denberg durchgeführt werden.

 

Beim Sperrmüll möchte der Kreis Unna weiterhin für eine Harmonisierung der Sammlung mit vereinheitlichten Gebührengestaltungen und Serviceangeboten werben. Da die Wertstoffauf­bereitungsanlage Bönen im Juni 2018 durch einen Brand einen Total­schaden erlitt, soll in­nerhalb der nächsten zwei Jahre am Standort Bönen oder ggf. an einem besser geeigne­ten Standort im Kreisgebiet eine neue und bessere Anlage entstehen. 

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Konzept zuzustimmen.