Beschlussvorschlag:
Dem
Abfallwirtschaftskonzept 2018 des Kreises Unna wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Hinweis: Aufgrund des Umfangs des Entwurfs
des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK; 76 Seiten) und der farbigen Abbildungen
wurde das AWK der Vorlage nicht als Anlage beigefügt. Sie können das AWK als
PDF-Datei im Ratsinformationssystem einsehen. Die Fraktionen haben jeweils
einen Ausdruck des AWK 2018 erhalten.
Die kreisangehörigen Kommunen sind im Rahmen der Fortschreibung des AWK zu
beteiligen und zu hören.
Der Kreis Unna hat als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gem. § 5 a Abs. 2 Abfallgesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) ein Abfallwirtschaftskonzept
(AWK) aufzustellen und dieses alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der vorgelegte
Entwurf des AWK (Planungszeitraum 2018 bis 2022) soll das zurzeit gültige AWK
aus dem Jahr 2013 ersetzen bzw. aktualisieren.
Im AWK gibt der Kreis
eine Übersicht über den Stand der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Es
enthält Aussagen zu Art, Menge und Verbleib der im Kreis Unna anfallenden
Abfälle und ob und in welchem Umfang die demographische Entwicklung die
Entwicklung beeinflusst hat und in Zukunft möglicherweise beeinflussen wird.
Außerdem werden die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
Verwertung von Abfällen zum Nachweis der gesetzlich geforderten 10-jährigen
Entsorgungssicherheit dargelegt.
Der vorgelegte
Entwurf stellt die gegenwärtige Situation dar und zeigt Handlungsbedarfe auf,
die sich u.a. aus dem Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes ergeben.
Angestrebt wird, die Quote für Wiederverwendung und Recycling bei
Siedlungsabfällen in NRW bis zum Jahr 2020 auf mindestens 65 Gewichtsprozent
insgesamt zu steigern.
Es wird erläutert,
welche Auswirkungen die demografische Entwicklung, die einen leichten Rückgang
der Einwohnerzahlen um ca. 1,6 v.H. erwarten lässt, auf manche Abfallfraktionen
haben wird. Im Einzelnen dargestellt werden Hausmüll, Bioabfall, Grünabfall,
Sperrmüll, Altglas, Altpapier, Leichtverpackungen (LVP und SNVP), Elektro- und
Elektronikaltgeräte und Sonderabfall.
Dargestellt wird
auch die abfallwirtschaftliche Betätigung des Kreises Unna in Form diverser
Gesellschaften (VBU, GWA, AKU, AVA u.a.). Ein Schwerpunkt ist die
Abfallvermeidung und die Abfallberatung und hier insbesondere die
Abfallberatung der Industrie- und Gewerbebetriebe durch die AVA,
einschließlich der Beratung zur neu gefassten Gewerbeabfallverordnung.
Ferner wird die
Mengenentwicklung der einzelnen Abfallfraktionen von 2008 bis 2017 dargestellt.
Die Fraktionen Hausmüll (- 10,5), Bioabfall [-11,8 %), Glas (-15,7 %) und PPK
(-7,5 %) sind rückläufig, komm. Grünabfall (+6,9 %), komm. Sperrmüll (+28,5 %)
und LVP/SNVP (+37,3 %) sind angestiegen. In der Gesamtbetrachtung hat sich die
Müllmenge um 1 % oder 1.700 t verringert.
Dabei dürfte die
Einführung der Wertstofftonne 2011/12 verantwortlich sein für den Anstieg bei
den LVP/SNVP und den Rückgang beim Restmüll.
Die Betrachtung der
einwohnerspezifischen Müllmengen ist mit dem Manko der Umstellung in Folge des
Zensus 2011 behaftet, so dass die Zahlen für die Jahre 2008 bis 2010 nur eine
eingeschränkte Aussagekraft besitzen.
Der kommunal
erfasste Hausmüll (Restmüll), von 2008 bis 2011 von noch jährlich ca. 60.000
auf jährlich ca. 55.000 t in den Jahren 2013 bis 2017 gesunken, wird der Müllverbrennungsanlage
Hamm (MVA) zugeführt. Die Kosten hierfür stellen die größte Einzelposition
innerhalb der kommunalen Gebührenkalkulation dar. Über die VBU hat sich der
Kreis Unna Verbrennungskontingente in der MVA Hamm vertraglich bis Ende 2022
gesichert. Der Vertrag verlängert
sich, wenn er nicht gekündigt wird, um jeweils fünf Jahre.
Für die
Altpapiersammlung ist kreisweit die Altpapiertonne eingeführt worden. Dennoch
ist die Gesamtmenge leicht rückläufig. Wohl bedingt durch den Rückgang bei den
Printmedien und den demografischen Faktor. Der Anstieg bei den Kartonagen kann
diesen Rückgang nicht kompensieren. Zu beachten ist, dass ein Teil des
Altpapiers als Verpackungsabfall dem Dualen System zu überlassen ist.
Die Erlöse aus dem
Verkauf des Altpapiers schwanken von Jahr zu Jahr. Für die Jahre bis 2022 wird
mit kontinuierlich sinkenden Erlösen gerechnet.
Der Standort
Fröndenberg wurde für den Bioabfall aufgegeben. Der Bioabfall wird ab
01.01.2019 in die Vergärungsanlage am Standort Lünen verbracht, die von der GWA
in Kooperation mit der Remondis GmbH & Co. KG betrieben wird. Bei der
Vergärung wird Biogas gewonnen, und aus der Abwärme wird Strom erzeugt. Daraus
werden dem Kreis Unna Einnahmen für den Abfallgebührenhaushalt zufließen.
Für den Bioabfall
sieht der AWP für ein Gebiet mit 500 bis 1.000 Einwohnern für 2016 einen
Leitwert von 130 kg/E vor. Für 2021 sollen sogar 160 kg/E erreicht werden.
Werte, die im Kreis Unna deutlich unterschritten werden. Kamen z.B. liegt mit
68,5 kg/E/a leicht über dem Kreisdurchschnitt von 63,9 kg/E/a.
Im Jahr 2016
mussten 1.700 t Bioabfälle auf Grund starker Verunreinigungen aussortiert und
über die MVA Hamm verbrannt werden. Um die hohen Qualitätsvorgaben zu erfüllen,
werden daher beim Bioabfall auch in Zukunft immer wieder Sichtkontrollen
vorgenommen werden müssen und die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
muss auf echte Eigenkompostierer beschränkt bleiben bzw. beschränkt werden.
Der Grünschnitt
wird zukünftig wie der Bioabfall in der Vergärungsanlage Lünen verarbeitet
werden. Die Aufbereitung des Grünschnitts wird aber wie bisher am Kompostplatz
in Fröndenberg durchgeführt werden.
Beim Sperrmüll
möchte der Kreis Unna weiterhin für eine Harmonisierung der Sammlung mit
vereinheitlichten Gebührengestaltungen und Serviceangeboten werben. Da die
Wertstoffaufbereitungsanlage Bönen im Juni 2018 durch einen Brand einen Totalschaden
erlitt, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre am Standort Bönen oder ggf. an
einem besser geeigneten Standort im Kreisgebiet eine neue und bessere Anlage
entstehen.
Die Verwaltung
empfiehlt, dem Konzept zuzustimmen.