Betreff
Klinikum Westfalen - Rückkauf der Gesellschaftsanteile von der Evangelischen Stiftung Volmarstein und die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
127/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der Klinikum Westfalen GmbH vom 11.12.2017 an und stimmt dem Rückkauf der Anteile von der Evangelischen Stiftung Volmarstein und der damit verbundenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Westfalen GmbH zu.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der Fusion der Klinikum Westfalen GmbH mit dem Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund (ehemals Evangelisches Krankenhaus Lütgendortmund) zum 01.01.2015 wurde im Vorfeld der Fusion durch die evangelische Stiftung Volmarstein ein Angebot auf Abschluss eines Gesellschaftsanteilsübertragungsvertrages abgegeben (s. Anlage 1 – Gesellschaftsanteilsübergangsvertrag).

 

Die Stiftung hat in Dortmund Hörde die Orthoklinik (ehemaliges Krankenhaus Bethanien) mit dem Schwerpunkt der endoprothetischen Leistungserbringung nach der Fusion des Klinikum Westfalen mit dem ehemaligen evangelischen Krankenhaus Lütgendortmund aufgebaut. Mit diesem Leistungsangebot steht sie in unmittelbarer Konkurrenz zu der Klinikum Westfalen GmbH. Die im Vorfeld der Fusion angedachte strategische Partnerschaft mit der Stiftung ist damit aus Sicht der Geschäftsführung schwer zu realisieren, da Interessenskonflikte vorprogrammiert sind bzw. bestehen. Aus diesem Grunde schlug die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung vor, die Anteile von der Stiftung zurückzukaufen.

 

Das Angebot auf Abschluss eines Gesellschaftsanteilsübertragungsvertrages kann von den Gesellschaftern der Klinikum Westfalen GmbH nur gemeinsam angenommen werden. Die Evangelische Stiftung Volmarstein überträgt demnach ihre erworbenen Geschäftsanteile zum jeweiligen Nennwert der Stadt Lünen, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See und der Stadt Kamen. Der Nennwert der zurückzukaufenden Anteile beträgt für die Stadt Kamen 4.096,00 €. Der Gesellschaftsanteil der Stadt Kamen liegt derzeit bei 19,9 %. Durch den Rückkauf würde dieser wieder auf 20,1 % ansteigen. Die finanzielle Abwicklung aus dem laufenden Haushalt ist gesichert. Die Finanzmittel können über die Buchungsstelle 11.12.01/0340.782200 - Kosten des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke – bereitgestellt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung der Klinikum Westfalen GmbH vom 11.12.2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung – vorbehaltlich der entsprechenden Gremienbeschlüsse der Gesellschafter und eines positiven Abschlusses des beim Bundesversicherungsamt zu führenden Anzeigeverfahrens – empfohlen, dem Rückkauf des 1%-igen Geschäftsanteils der Evangelischen Stiftung Volmarstein zum 01.01.2019 zuzustimmen (s. Anlage 2 – Protokoll Aufsichtsratssitzung).

 

Die Gesellschafterversammlung ist dieser Empfehlung in ihrer Sitzung vom 11.12.2017 gefolgt und hat den Rückkauf des Geschäftsanteils unter dem genannten Vorbehalt zum 01.01.2019 beschlossen (s. Anlage 3 – Protokoll der Gesellschafterversammlung).

 

Die Anlagen 1 bis 3 „Angebot auf Abschluss eines Geschäftsanteilsübertragungsvertrages durch die Ev. St. Volmarstein – UR-Nummer 1205/2014“, „Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 11.12.2017“ und „Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017“ werden aus Daten- und Personenschutzgründen nicht veröffentlicht.