Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 fungierte Herr Ralf Tost als
Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).
Der Jahresabschluss 2017 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2017 der Stadtentwässerung Kamen wurde
entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der
Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 05.07.2018 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) festgestellt.
Mit Schreiben vom 02.08.2018 wurde der abschließende Vermerk der (GPA
NRW) übersandt. Die Gemeindeprüfungsanstalt teilt hierin mit, dass sie den
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine
Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
(JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.
In der Ratssitzung am 27.09.2018 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.