Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2017
Vorlage
113/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen­be­triebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

 

Der Jahresabschluss 2017 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2017 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 05.07.2018 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt NRW (GPA NRW) festgestellt.

 

Mit Schreiben vom 02.08.2018 wurde der abschließende Vermerk der (GPA NRW) übersandt. Die Gemeindeprüfungsanstalt teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 27.09.2018 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.