Betreff
Verlängerung der Laufzeit des Frauenförderplans 2016 – 2018
Vorlage
111/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Laufzeit des Frauenförderplans 2016 – 2018 der Stadtverwaltung Kamen wird um 6 Monate verlängert.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes  NRW (LGG NRW) wird der bisherige Frauenförderplan zum Gleichstellungsplan.

 

Gem. § 5 Abs. 1 des LGG NRW erstellt die Dienststelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Per­sonalangelegenheiten für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 6 LGG NRW ermöglicht in begründeten Einzelfällen eine Verlängerung der Laufzeit. Hier wird Einzelfällen Rechnung ge­tragen, in denen sich innerhalb absehbarer Zeit nach zu erfolgender Fortschreibung die Be­schäftigtenzahl und/ oder –struktur (z.B. durch organisatorische Eingliederungen oder Zusam­men­legungen von Teilbereichen) erheblich ändert.

 

Mit dem Amtsantritt der neuen Bürgermeisterin Elke Kappen sind auch Überlegungen zu einer neuen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Kamen einhergegangen. Diese fielen in den gleichen Zeitraum wie die Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 – 2018.

 

Den Gleichstellungsplan auf der Grundlage einer Beschäftigtenstruktur fortzuschreiben, die bereits absehbare Zeit nach der Fortschreibung nicht mehr aktuell sein wird, wäre nicht sach­gerecht. Für eben diese Fälle bietet das LGG NRW nach § 5 Abs. 6 die Möglichkeit der Ver­längerung der Laufzeit bestehender Gleichstellungs- bzw. Frauenförderpläne.

 

Der neue Gleichstellungsplan ist nach § 5 Abs. 6 Satz 2 LGG NRW spätestens sechs Monate nach Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.

 

Die vorgesehene neue Organisationsstruktur liegt dem Rat der Stadt Kamen mit dem Stellenplan 2019 zur Beschlussfassung vor. Stimmt der Rat dem neuen Dezernatsverteilungsplan zu, kann die Verwaltung den Gleichstellungsplan fortschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung im Jahr 2019 vorlegen.