Betreff
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
107/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr in der Metropole Ruhr wird als Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Kamen unterstützt.

 

Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird gebeten, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Auf Grundlage eines Beschlusses der Verbandsversammlung aus dem Jahr 2012 hat der RVR die Konzeption eines regionalen Radwegenetzes vorgenommen. Im Gegensatz zu dem gut ausgebauten touristischem Radwegenetz, stehen hier nun Verbindungen für den Alltags­radverkehr im Vordergrund. Das Konzept wird kein Bau- bzw. Ausbauprogramm sein, son­dern vielmehr ein Zielkonzept, auf dessen Grundlage die zukünftige Weiterentwicklung einer hierarchischen Radverkehrsinfrastruktur in der Metropole Ruhr erfolgen kann. Hieraus kön­nen sich dann Ausbaubedarfe erge­ben, so dass Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt werden können. Gleichzeitig kann ein solches Konzept Grundlage für die Beantragung und Bereit­stellung von Förder­mitteln sein.

 

Die Stadt Kamen war in einem Arbeitskreis eng in die Ausarbeitung des vorliegenden Ent­wurfes eingebunden, in teilregionalen Arbeitskreisen wurden das Netz gemein­sam mit dem beauftragten Gutachtern und dem RVR abgestimmt. Dennoch gibt es zu dem vorgelegtem Stand Anmerkungen durch die Verwaltung (s. Stellungnahme der Verwaltung).

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss wurde über die Entwicklung des regi­onalen Radwegenetzes in der Sitzung am 28.11.2017 informiert (Mitteilungsvorlage 121/2017).

 

Der RVR hat zur Beteiligung der örtlichen Gremien eine Mustervorlage erstellt. Wei­ter­ge­hende Informationen, insbesondere der Erläuterungsbericht der Gutachter zur Netzkon­zep­tion ist abrufbar unter: https://www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr/informelle-planung/verkehr-und-mobilitaet/regionales-radwegenetz.html

 

Mustervorlage des RVR:

 

Hintergrund:

Die Mobilität und die damit zusammenhängenden aktuellen sowie die zukünftig er­reichbaren Verkehrsleistungen des Radverkehrs stehen in den europäischen Metro­polen und Ballungs­räumen in einem starken Fokus der Verkehrsentwicklungsplanung. Um in diesen Wachs­tums­regionen die Mobilität und den daraus resultieren­den Verkehr für Menschen und Güter zu sichern, muss die Verkehrsleistung des Radverkehrs im Rahmen einer integrierten Mobi­litätsstrategie deutlich gesteigert und als vollwertiger Verkehrsträger betrachtet werden. Gleich­zeitig übernimmt der Rad­verkehr wichtige Funktionen im Rahmen klimafreundlicher, stadtverträglicher, leiser, kostengünstiger und gesunder Mobilität. Investitionen in den Rad­ver­kehr sind gleich­zeitig Investitionen in eine höhere Lebensqualität und leisten einen wesentlichen Bei­trag zur Luftreinhaltung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur schafft neue Mo­bilitätsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren täglichen Wegen, hilft, Verkehrsbelastungen zu mindern und Staus zu reduzieren. Auch im Wirtschaftsverkehr wird die Auslieferung von Waren per Lastenrad eine zunehmend größere Rolle einnehmen.

Dank neuester Technik, und immer öfter mit elektrischer Unterstützung, erweitern sich beim Radverkehr die Mobilitätsmöglichkeiten und Pendeldistanzen. Neben kommunaler Radver­kehr­sinfrastruktur rücken somit auch städteübergreifende Ver­bindungen in den Fokus. So selbstverständlich es ist, dass Mobilität nicht an Stadt­grenzen endet, so selbstverständlich muss es werden, dass städteübergreifende Mobilität neben dem PKW, dem ÖPNV und dem SPNV auch mit dem Fahrrad mög­lich ist. Dementsprechend müssen Radverkehrskonzepte nicht nur kommunal, son­dern auch regional gedacht und umgesetzt werden. Der Regional­verband Ruhr (RVR) nimmt hierzu mit seinen gesamtregionalen Aktivitäten bereits heute mit dem Radschnellweg Ruhr (RS1) und den Planungen zum Radschnellweg Mittleres Ruhr­gebiet zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine bedeutende Rolle ein.

 

Zielsetzung

Ziel der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes ist die konzeptionelle Entwick­lung eines hierarchischen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr. Damit er­hält die Metropole Ruhr ein Zukunftskonzept in Sachen Radverkehr (Bedarfsplan)

Mit der Weiterentwicklung des Konzepts für das Regionale Radwegenetz liegt nun eine adä­quate und zukunftsorientierte Infrastrukturplanung für den Radverkehr im Entwurf vor. Ge­mein­sam mit den vier Kreisen, 53 Kommunen, zahlreichen Institutio­nen und Verbänden wurde ein Bedarfsplan für das Alltagsradverkehrsnetz in der Metropole Ruhr entwickelt. Ziel dieser Konzeption ist es, für die Bevölkerung in der Metropole Ruhr, adäquate, alltags­taug­liche Radverkehrsverbindungen unter Berück­sichtigung bestehender Verbindungen bereit­zustellen.

 

Aufbauend auf den Beschlüssen der Verbandsversammlung des RVR zur Drucksa­che Nr. 13/1030 (VV vom 23.03.2018) und 13/0564 (VV am 30.09.2016) wird dieses Konzept mit Unterstützung des Planungskonsortiums Planersocietät, Dortmund und Planungsbüro VIA, Köln erarbeitet. In die fachliche Erarbeitung sind Kommunen, Kreise, Emscherge­nossen­schaft/ Lippeverband, Straßen.NRW, Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Land­wirtschaftskammer, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Zweckverband Nahverkehr West­falen Lippe, Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC), RuhrTourismus GmbH (RTG) und Business Metropole Ruhr (BMR) eingebunden. Bereits mit den Vorlagen Nr. 13/0723 und Nr. 13/0806 wurden die zuständigen Fachgremien des RVR über die Arbeitsstände in Kenntnis gesetzt.

 

Das Konzept des Regionalen Radwegenetzes aus dem Jahr 2012 (VV Beschluss vom 25.06.2012) stellt für den RVR bereits heute die Grundlage für die Planung, den Bau und den Betrieb von regionalen Radwegeverbindungen in der Metropole Ruhr dar. Mit dem be­stehenden Konzept werden die regionalen Radwegeplanungen und -projekte, der damit zusammenhängende Grunderwerb, die Fördermittelakquise, die Bestandssicherung und -pflege, ein koordinierendes Routen- und Qualitätsmanage­ment sowie ein gemeinsames Marketing mit der RTG für bestimmte Themenrouten definiert. Das bisherige Netz ist – abgesehen vom Radschnellweg Ruhr RS 1 – eher freizeitorientiert. Allerdings werden einige dieser regionalen Trassen bzw. Routen in regionalen, aber auch innerstädtischen Netzzu­sam­men­hängen für Alltagswege, ins­besondere Berufswege, genutzt. Diese Entwicklung – nicht zuletzt auch durch die steigende Nutzung von Pedelecs und der damit zusammen­hän­genden Vergrößerung der Reichweiten sowie den NRW- und deutschlandweiten Planungen zu Radschnell­verbindungen, die ebenfalls auf die Zielgruppe Alltagsverkehr fokussieren – greift der RVR mit diesem Projekt auf.

 

Ziel des Konzepts zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes ist es, das be­stehende Netz für die Alltagsmobilität weiter zu qualifizieren und gleichzeitig Sy­nergieeffekte für das Freizeit- bzw. das touristische Netz und dessen Entwicklungs­bedarfe zu berück­sichtigen.

 

Dieses künftige Netz soll entsprechend der zu erwartenden Nutzung in drei Katego­rien aufgebaut werden:

·         Radschnellverbindungen

·         Radhauptverbindungen

·         Radverbindungen.

 

Prämisse bei der Netzplanung ist es, eine Anbindung aller Städte und Gemeinden in einem verbandsweiten Radverkehrsnetz sicherzustellen. Relevante Verbindungen über die Grenzen des Verbandsgebietes hinaus werden selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt. Die kommunale Binnenerschließung wird weiterhin in eigenen Rad­verkehrskonzeptionen der Städte und Gemeinden behandelt.

 

 

 

Erarbeitungsprozess

Seit Ende 2016 erfolgt die Bearbeitung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Regio­nalen Radwegenetzes (Abbildung 1) in enger Abstimmung mit allen Projektbe­teiligten.

 

Abbildung 1: Erarbeitungsprozess des Projektes

 

Über jeweils zwei Arbeitskreise pro Teilregion (West, Mitte, Ost) im Mai und September 2017 konnte das fachliche Wissen der kommunalen und institutionellen Vertreterinnen und Ver­treter in die Arbeitsschritte mit einfließen. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Konzeption war durchgehend hoch. Insbesondere die Verknüpfung mit den kommunalen Radver­kehrs­netzen, Qualitätsstandards, die Potenziale für den Alltagsradverkehr sowie die Konkre­ti­sierung des Netzes (Umlegung) wurden vor Ort thematisiert.

Außerdem wurden im Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR im Dezember nochmals alle Netzelemente für das gesamte Verbandsgebiet dargestellt. Die Gelegenheit zu weiteren fachlichen Ergänzungen oder Änderungen wurde bis Mitte Januar 2018 intensiv von den Prozessbeteiligten genutzt.

Darüber hinaus wurde im Mai 2018 jeweils eine Teilraumkonferenz pro Teilregion mit den kommunalen, institutionellen und politischen Vertreterinnen und Vertretern durchgeführt.

 

Methodik

Die methodische Erarbeitung der Konzeption kann vereinfacht in fünf Arbeitsschritte aufge­teilt werden.

  1. Netzplanung
  2. Potentialanalyse
  3. Qualitätsstandards
  4. Konkretisierung des Netzes/ Umlegung
  5. Bestandsanalyse und Handlungsbedarfe

 

1. Netzplanung

Zunächst wurden die Verbindungen zwischen den einzelnen Kommunen richtlinienkonform zugeordnet. Dabei wurden die Einstufungen der Kommunen nach dem Landesent­wicklungs­plan NRW (LEP NRW) in Ober-, Mittel- und Grundzentren zur Einordnung der Kommunen berücksichtigt:

  • z. B. zwischen zwei Oberzentren maximal 25 km
  • z. B. zwischen zwei Mittelzentren maximal 20 km
  • z. B. zwischen zwei Grundzentren maximal 15 km

Am Ende dieses Arbeitsschrittes steht das entwickelte Luftliniennetz, welches die Kom­mu­nen innerhalb des Verbandsgebietes und die an den RVR angrenzenden Städte miteinander verbindet (Abbildung 1 der Anlage 1).

 

2. Potenzialanalyse

Eine Abschätzung der Radverkehrspotenziale im Verlaufe der Luftlinien ist von hoher Be­deu­tung bei der Weiterqualifizierung dieses Netzes. Einfließende Parameter zur Abschätzung der Radverkehrspotentiale sind Pendler, Einkaufs- und Freizeitverkehre, die Entfernungen zwischen den Zielen, Binnenverkehre, der bestehende und ein prognostizierter Modal-Split (10% – 35%) sowie die Topographie des Streckenverlaufes.

 

Unter Ansatz dieser Eingangsgrößen wurde für alle Luftlinienverbindungen das jeweilige Nutzenden-Potenzial ermittelt und eine Zuordnung zu drei Kategorien getroffen:

·         Regionale Radschnellverbindung bei mehr als 2000 Radfahrenden pro Tag,

·         Regionale Radhauptverbindung bei 500 bis 2000 Radfahrenden pro Tag,

·         Regionale Radverbindung bei weniger als 500 Radfahrenden pro Tag.

Die Abbildung 2 in der Anlage 1 zeigt das Ergebnis dieses Arbeitsschritts.

 

3. Qualitätsstandards

Um den aufgezeigten Potenzialen auch über eine geeignete Radverkehrsinfrastruktur ge­recht zu werden, wurden für die drei Kategorien die in Abbildung 3 der Anlage 1 darge­stell­ten Qualitätsstandards (auf Grundlage vorhandener Richtlinien) entwickelt. Die jeweiligen Querschnittsdarstellungen zeigen die Aufteilung des Verkehrsraumes am Beispiel von se­parat geführten Radwegen:

  • Radschnellverbindungen (4 m Radweg und 2,50 m Fußweg)
  • Radhauptverbindungen (3 m Radweg und 2 m Fußweg)
  • Radverbindungen (2,50 m bis 3 m gemeinsamer Fuß-/Radweg)

 

4. Konkretisierung des Netzes/ Umlegung

Für jede Radverbindungsachse (Luftlinie) wurde gemeinsam mit den kommunalen Vertretern und Vertreterinnen eine konkrete, räumlich verortete Führung fachlich identifiziert. Die Kon­kretisierung der Führung für eine Verbindung im Alltagsradverkehr erfolgte unter der Prä­misse, möglichst direkte und schnelle Führungen herzustellen. Hierbei kann es sich um eine vorhandene Radverkehrsverbindung im Straßen- und Wegenetz handeln, oder um eine neue Führung. Dies bedeutet, dass je nach Erfordernis eine neue Planung und somit ein Neubau oder eine Umgestaltung eines Straßenraums vorgeschlagen wird. Der Entwurf dieses All­tags­radwegenetzes ist in Abbildung 4 der Anlage 1 dargestellt.

 

5. Bestandsanalyse und Handlungsbedarfe

Das Konzept soll auch erste Aussagen zu den Handlungsbedarfen treffen. Daher wurde anhand von aktuellen Luftbildern und unter Verwendung der Datenbank von Straßen.NRW die Möglichkeit der jeweiligen Führungen geprüft und Handlungsbedarfe identifiziert und Kostenannahmen dafür getroffen. Das Konzept lässt den Gebietskörperschaften und wei­te­ren Trägern den Raum für eine Konkretisierung unter Berücksichtigung der regionalen Be­deutung von Netzabschnitten.

 

Erste Ergebnisse der Untersuchung

Das aus den oben dargestellten Bausteinen entwickelte Konzept für das Regionale Radwe­genetz für den Alltagsradverkehr hat eine gesamte Länge von rund 1.800 km. Die Strecken­längen teilen sich auf die drei Kategorien wie folgt auf:

1.    Regionale Radschnellverbindungen (rund 336 km inkl. RS1 und RS MR)

  1. Regionale Radhauptverbindungen (rund 691 km)
  2. Regionale Radverbindungen (rund 779 km)

Die als potenzielle Radschnellverbindungen identifizierten Strecken würden nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW vorwiegend in die Trägerschaft des Landes fallen. Die als regionale Radhauptverbindungen und regionale Radhauptverbindungen iden­tifizierten Achsen liegen in den jeweiligen Zuständigkeiten der Baulastträger.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Konzeption wurde im Juni 2018 in Form eines Berichtes GIS-Datensätzen den Kommu­nen und Kreisen sowie den regionalen Akteuren im Verbandsgebiet zu einer halbjährlichen Befassung bereitgestellt. Die im Verlauf dieser Befassung eingehenden Hinweise und Anre­gungen werden vom RVR ausgewertet. Daran anschließend wird die Konzeption nochmals in den politischen Gremien des RVR, voraussichtlich im 2. Quartal 2019, behandelt.

Die Ergebnisse dieser Konzepterarbeitung dienen u.a. als Grundlage für Gespräche auf Bundes – und Landesebene mit dem Verkehrsministerium sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW.

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

Die Entwicklung eines hierarchischen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr wird aus­drücklich begrüßt und unterstützt. Gerade für die Alltags-(Pendler-)Verkehre mit dem Fahr­rad bedarf es direkter, gut ausgebauter Verbindungen. Nur so kann nachhaltig eine Verla­gerung von Kfz-Fahrten erreicht werden.

 

In der aktuellen Entwurfsfassung (Anlage 2) wird für die Verbindung zwischen Bönen und Kamen eine Strecke dargestellt, die in großen Teilen über den Seseke-Weg führt. Während der Seseke-Weg eine sehr gute Strecke für den Freizeitradverkehr darstellt, ist er aus Sicht der Stadt Kamen für den Alltagsverkehr ungeeignet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Wegeoberfläche z.B. asphaltiert werden würde.

 

Der Alltagsradverkehr orientiert sich vielmehr an direkten Verbindungen, oft an vorhandenen Hauptstraßenverbindungen. Aus Sicht der Stadt Kamen ist daher für die Verbindung von Bönen nach Kamen eine Streckenführung entlang der Heerener Straße zu wählen. Neben der direkten Führung ohne Bögen um Aufforstungsflächen oder Wechsel der Gewässerseite, ist dies auch eine belebtere Strecke, insbesondere im Schülerverkehr, von besonderer Be­deu­tung.

 

In der Entwurfsdarstellung von November 2016 war eine Verbindung entlang der Heerener Straße auch dargestellt. Eine Abweichung hiervon findet nicht die Zustimmung der Stadt Kamen. Entsprechend wird der RVR aufgefordert dies zu ändern.