hier: Information zum aktuellen Bewilligungsrahmen und zur Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2019
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.08.2016 wurde entsprechend des beschlossenen Gesamtkonzeptes ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem Gesamtvolumen von 4.294.500 € festgestellt. Die Maßnahmen wurden dem Programm Aktive Zentren (AZ) zugeordnet.
Kurzinformation zu bewilligten Maßnahmen des
Städtebauförderprogramms (STEP):
Programmjahr 2016:
- Erstellung des
Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als Vorbereitung der
Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB (bereits umgesetzt – Refinanzierung- zuwendungsfähige
Ausgaben 38 T€ - Förderung 30,4 T€ - Verwendungsnachweis wurde 2016 bei
der Bezirksregierung vorgelegt).
- Städtebauliches
Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Nebenzentrums als städtebaulich
Planung (zuwendungsfähige Ausgaben 50 T€ - Zuweisung 40 T€ - Mittelabruf
ist erfolgt – Ergebnisse des Wettbewerbs wurden im PSV am 13.07.17
vorgestellt).
- Einrichtung eines Stadtteilmanagements einschl. Budget als „Besondere städtebauliche Maßnahmen (zwf. Ausgaben 240 T€ - Zuweisung 192 T€ - Auftrag wurde erteilt – Umsetzungszeitraum Mai 2017 bis April 2021).
Programmjahr 2017:
Der Antragstellung für das Programmjahr 2017 konnte nicht in vollem Umfang entsprochen
werden, da Städtebaufördermittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung
standen.
- Verfügungsfonds (zwf.
Ausgaben 121,5 T€ - Zuwendung 97,2 T€ - Zeitrahmen 3 Jahre – Beschluss der
„Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtteilprojekt Heeren-Werve der Stadt
Kamen“ und Beauftragung der Verwaltung mit der weiteren Durchführung des
Verfahrens mit Ratsbeschluss vom 09.11.17, Gremienbildung ist erfolgt).
- Umgestaltung des Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 1. Bauabschnitt (zwf. Ausgaben 1.153.500 € - Zuwendung 992.800 €).
Programmjahr 2018:
Das Städtebauförderprogramm 2018 wurde am 12.10.2018 durch das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
veröffentlicht. Alle beantragten Maßnahmen wurden in vollem Umfang
berücksichtigt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen kann begonnen werden, sobald
der Bewilligungsbescheid zum STEP 2018 bei der Stadt Kamen eingegangen ist.
- Grunderwerb für die
Umgestaltung des Nebenzentrums (vorbereitende Maßnahme – Refinanzierung –
konnte im STEP 2017 nicht berücksichtigt werden)
Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 100 T€ - Zuwendung 80 T€).
- Umgestaltung des
Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 2. Bauabschnitt (Anteil der im STEP
2017 nicht berücksichtigten Ausgaben) Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes (zwf.
Ausgaben 246,5 T€ - Zuwendung 197,2 T€).
- Luisenpark
(Umsetzungsbeginn 2018 geplant – Zusammenhang zum Seniorenwohnprojekt in
Kamen-Heeren-Werve – konnte im STEP 2017 nicht berücksichtigt werden).
Maßnahmen-Nr. 10 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 250 T€ - Zuwendung 200 T€).
- Quartiersarchitekt
(Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung)
Maßnahmen-Nr. 4 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 105 T€ - Zuwendung 84 T€).
- Qartierskonzept
Hans-Böckler-Siedlung (Umsetzungszeitraum 2 Jahre ab Bewilligung)
Maßnahmen-Nr. 5 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 80 T€ - Zuwendung 64 T€).
- Zukunftsdialog soziale
Infrastruktur (Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung – wurde im STEP
2017 nicht berücksichtigt)
Maßnahme Nr. 11 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 60 T€ - Zuwendung 48 T€).
- Städtebauliches
Wettbewerbsverfahren Nebenzentrum
Entsprechend der Vorgaben der Architektenkammer waren u.a. die Honorare für die Jury sowie die Preisgelder für die teilnehmenden Büros aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung und des Aufwandes höher anzusetzen, als ursprünglich geplant. Insgesamt fielen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz in Höhe von 12.000 € an (zwf. Ausgaben 12 T€ - Zuwendung 9,6 T€). Die Gesamtkosten des Wettbewerbsverfahrens beliefen sich auf insgesamt rd. 62 T€.
Antragstellung zum Programmjahr 2019:
Mit Blick auf den aktuellen Stand, insbesondere unter
Berücksichtigung des Zeitrahmens für die Begleitung der Einzelmaßnahmen durch
das Stadtteilmanagement, werden folgende Maßnahmen für 2019 beim Fördergeber
beantragt:
- Grünes Klassenzimmer
Spielplatz Heerener Holz
Maßnahmen-Nr. 8 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 100 T€ - beantragte Förderung 80 T€)
- Spielplatz Bergstraße
und kleiner Park an der
Käthe-Kollwitz-Schule (zukünftig VHS)
Maßnahmen-Nr. 9 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 200 T€ - beantragte Förderung 160 T€)
Der Förderantrag zum STEP 2019 weist ein Gesamtausgabevolumen in Höhe von 300 T€ aus. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird der Bezirksregierung fristgerecht bis zum 01.12.2018 vorgelegt. Der Fördersatz beträgt 80 %, dies entspricht einer beantragten Fördersumme in Höhe von 240 T€. In der Regel ist mit einer Bewilligung nicht vor Ende des 3. Quartal 2019 zu rechnen.
Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die erwartete Zuwendung sind in
den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Details zu den Maßnahmenbeschreibungen sind dem vom Rat am 24.09.2015 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.
Die Begleitung der Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss.