Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve
hier: Information zum aktuellen Bewilligungsrahmen und zur Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2019
Vorlage
103/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.08.2016 wurde entsprechend des beschlossenen Gesamtkonzeptes ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem Gesamtvo­lumen von 4.294.500 € festgestellt. Die Maßnahmen wurden dem Programm Aktive Zentren (AZ) zugeordnet.

 

Kurzinformation zu bewilligten Maßnahmen des Städtebauförderprogramms (STEP):

 

Programmjahr 2016:

  1. Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als Vorbereitung der Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB (bereits umgesetzt – Refinanzierung- zuwen­dungsfähige Ausgaben 38 T€ - Förderung 30,4 T€ - Verwendungsnachweis wurde 2016 bei der Bezirksregierung vorgelegt).

  2. Städtebauliches Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Nebenzentrums als städ­tebaulich Planung (zuwendungsfähige Ausgaben 50 T€ - Zuweisung 40 T€ - Mittelabruf ist erfolgt – Ergebnisse des Wettbewerbs wurden im PSV am 13.07.17 vorgestellt).

  3. Einrichtung eines Stadtteilmanagements einschl. Budget als „Besondere städtebauliche Maßnahmen (zwf. Ausgaben 240 T€ - Zuweisung 192 T€ - Auftrag wurde erteilt – Um­setzungszeitraum Mai 2017 bis April 2021).

 

Programmjahr 2017:

Der Antragstellung für das Programmjahr 2017 konnte nicht in vollem Umfang entsprochen wer­den, da Städtebaufördermittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung standen.

  1. Verfügungsfonds (zwf. Ausgaben 121,5 T€ - Zuwendung 97,2 T€ - Zeitrahmen 3 Jahre – Beschluss der „Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtteilprojekt Heeren-Werve der Stadt Kamen“ und Beauftragung der Verwaltung mit der weiteren Durchführung des Verfah­rens mit Ratsbeschluss vom 09.11.17, Gremienbildung ist erfolgt).

  2. Umgestaltung des Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 1. Bauabschnitt (zwf. Aus­gaben 1.153.500 € - Zuwendung 992.800 €).

 

Programmjahr 2018:

Das Städtebauförderprogramm 2018 wurde am 12.10.2018 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Alle bean­tragten Maßnahmen wurden in vollem Umfang berücksichtigt. Mit der Umsetzung der Maßnah­men kann begonnen werden, sobald der Bewilligungsbescheid zum STEP 2018 bei der Stadt Kamen eingegangen ist.

  1. Grunderwerb für die Umgestaltung des Nebenzentrums (vorbereitende Maßnahme – Re­finanzierung – konnte im STEP 2017 nicht berücksichtigt werden)
    Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 100 T€ - Zuwendung 80 T€).

  2. Umgestaltung des Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 2. Bauabschnitt (Anteil der im STEP 2017 nicht berücksichtigten Ausgaben) Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 246,5 T€ - Zuwendung 197,2 T€).

  3. Luisenpark (Umsetzungsbeginn 2018 geplant – Zusammenhang zum Seniorenwohnpro­jekt in Kamen-Heeren-Werve – konnte im STEP 2017 nicht berücksichtigt werden).
    Maßnahmen-Nr. 10 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 250 T€ - Zuwendung 200 T€).

  4. Quartiersarchitekt (Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung)
    Maßnahmen-Nr. 4 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 105 T€ - Zuwendung 84 T€).

  5. Qartierskonzept Hans-Böckler-Siedlung (Umsetzungszeitraum 2 Jahre ab Bewilligung)
    Maßnahmen-Nr. 5 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 80 T€ - Zuwendung 64 T€).

  6. Zukunftsdialog soziale Infrastruktur (Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung – wur­de im STEP 2017 nicht berücksichtigt)
    Maßnahme Nr. 11 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 60 T€ - Zuwendung 48 T€).

  7. Städtebauliches Wettbewerbsverfahren Nebenzentrum
    Entsprechend der Vorgaben der Architektenkammer waren u.a. die Honorare für die Jury sowie die Preisgelder für die teilnehmenden Büros aufgrund der Komplexität der Aufga­benstellung und des Aufwandes höher anzusetzen, als ursprünglich geplant. Insgesamt fielen Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz in Höhe von 12.000 € an (zwf. Ausgaben 12 T€ - Zuwendung 9,6 T€). Die Gesamtkosten des Wettbewerbsver­fahrens beliefen sich auf insgesamt rd. 62 T€.

 

 

Antragstellung zum Programmjahr 2019:

Mit Blick auf den aktuellen Stand, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeitrahmens für die Begleitung der Einzelmaßnahmen durch das Stadtteilmanagement, werden folgende Maßnah­men für 2019 beim Fördergeber beantragt:

  1. Grünes Klassenzimmer Spielplatz Heerener Holz
    Maßnahmen-Nr. 8 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 100 T€ - beantragte Förderung 80 T€)

  2. Spielplatz Bergstraße und kleiner  Park an der Käthe-Kollwitz-Schule (zukünftig VHS)
    Maßnahmen-Nr. 9 des Konzeptes (zwf. Ausgaben 200 T€ - beantragte Förderung 160 T€)

Der Förderantrag zum STEP 2019 weist ein Gesamtausgabevolumen in Höhe von 300 T€ aus. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird der Bezirksregierung fristgerecht bis zum 01.12.2018 vorgelegt. Der Fördersatz beträgt 80 %, dies entspricht einer beantragten Förder­summe in Höhe von 240 T€. In der Regel ist mit einer Bewilligung nicht vor Ende des 3. Quartal 2019 zu rechnen.


Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die erwartete Zuwendung sind in den Haus­haltsplan 2019 einzustellen.

 

Details zu den Maßnahmenbeschreibungen sind dem vom Rat am 24.09.2015 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.

 

Die Begleitung der Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss.