hier: Information über die Bewilligung zum Städtebauförderprogramm 2018 und zur Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2019
Städtebauförderprogramm 2018
Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 06.12.2017 beschlossen, die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das integrierte Handlungskonzept „Kamen Innenstadt V“ aufzunehmen. Diese Maßnahme umfasst die Grunderwerbskosten für das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a, den Abriss des Gebäudes und die Umgestaltung des Platzes. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde für das Städtebauförderprogramm 2018 gestellt.
Das Städtebauförderprogramm 2018 wurde am 12.10.2018 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Für die v. g. Maßnahme wurde bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 250 T€ eine Zuwendung in Höhe von 200 T€ in das Programm eingestellt.
Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme sowie die erwartete Zuwendung sind in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Begonnen werden kann frühestens, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Städtebauförderprogramm 2019
Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur beabsichtigt, einen Zuwendungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2019 bei der Bezirksregierung für die Sanierung des Fördergerüstes Grillo I und der vorhandenen Gebäudeteile (Maschinenhaus und Nebengebäude) einzureichen. Darüber hinaus sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der Verein Monopol 2000 die durch ehrenamtliches Engagement geprägte Arbeit optimieren kann (z.B. außerschulischer Lernort, Tag des offenen Denkmals, kulturelles Angebot, Sommerfest). Erste Abstimmungsgespräche zur Vorbereitung der Maßnahme mit der Stiftung, dem Verein Monopol 2000 und der Stadt Kamen haben bereits stattgefunden. Details sind noch abzustimmen.
Als Fördervoraussetzung für diese Maßnahme ist es zwingend erforderlich, das Sanierungsgebiet Innenstadt V um den Bereich Monopol zu erweitern und die Maßnahme formal in das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt V aufzunehmen. Bei weiterer Konkretisierung werden die erforderlichen Beschlussvorlagen in den Rat der Stadt Kamen zur Entscheidung eingebracht.
Der entsprechende Zuwendungsantrag wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur eingereicht. Diese ist auch Empfänger des Bewilligungsbescheides und für die Abwicklung der Fördermaßnahme zuständig und verantwortlich. Eine Anrechnung dieser Maßnahmenkosten auf das Städtebauförderungsbudget für das Handlungskonzept Innenstadt V erfolgt nicht.