Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen Innenstadt V
hier: Information über die Bewilligung zum Städtebauförderprogramm 2018 und zur Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2019
Vorlage
104/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Städtebauförderprogramm 2018

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 06.12.2017 beschlossen, die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das integrierte Handlungskonzept „Kamen Innenstadt V“ aufzunehmen. Diese Maßnahme umfasst die Grunderwerbskosten für das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a, den Abriss des Gebäudes und die Umgestaltung des Plat­zes. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde für das Städtebauförderprogramm 2018 gestellt.

 

Das Städtebauförderprogramm 2018 wurde am 12.10.2018 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Für die v. g. Maßnahme wurde bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 250 T€ eine Zuwendung in Höhe von 200 T€ in das Programm eingestellt.

 

Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme sowie die erwartete Zuwendung sind in den Haus­haltsplan 2019 einzustellen.

 

Begonnen werden kann frühestens, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.

 

 

Städtebauförderprogramm 2019

 

Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur beabsichtigt, einen Zuwendungsan­trag zum Städtebauförderprogramm 2019 bei der Bezirksregierung für die Sanierung des För­dergerüstes Grillo I und der vorhandenen Gebäudeteile (Maschinenhaus und Nebenge­bäude) einzureichen. Darüber hinaus sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen wer­den, damit der Verein Monopol 2000 die durch ehrenamtliches Engagement geprägte Arbeit optimieren kann (z.B. außerschulischer Lernort, Tag des offenen Denkmals, kulturelles Ange­bot, Sommerfest). Erste Abstimmungsgespräche zur Vorbereitung der Maßnahme mit der Stif­tung, dem Verein Monopol 2000 und der Stadt Kamen haben bereits stattgefunden. Details sind noch abzustimmen.

 

Als Fördervoraussetzung für diese Maßnahme ist es zwingend erforderlich, das Sanierungsge­biet Innenstadt V um den Bereich Monopol zu erweitern und die Maßnahme formal in das Inte­grierte Handlungskonzept Innenstadt V aufzunehmen. Bei weiterer Konkretisierung werden die erforderlichen Beschlussvorlagen in den Rat der Stadt Kamen zur Entscheidung eingebracht.

 

Der entsprechende Zuwendungsantrag wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Ge­schichtskultur eingereicht. Diese ist auch Empfänger des Bewilligungsbescheides und für die Abwicklung der Fördermaßnahme zuständig und verantwortlich. Eine Anrechnung dieser Maß­nahmenkosten auf das Städtebauförderungsbudget für das Handlungskonzept Innenstadt V erfolgt nicht.