Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem der Bezirksregierung Arnsberg
vorzulegenden Wasserversorgungskonzept für die Stadt Kamen zu.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes (LWG NRW) wurde in Ausführung
des § 50 Wasserhaushaltsgesetz die Verpflichtung der Kommunen in § 38 (3) LWG
NRW aufgenommen, ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen. Gemäß § 38 (1) LWG
NRW hat jede Kommune die Pflicht zur Sicherstellung der Wasserversorgung in
ihrem Gemeindegebiet. Die Verpflichtung ist auch dann gegeben, wenn die
Gemeinde die Versorgung auf einen Dritten (Stadtwerk / Wasserversorger)
übertragen hat. Die Wasserversorgung in Kamen ist über einen Konzessionsvertrag
zwischen der Stadt Kamen und der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen,
Bergkamen (GSW) geregelt. Die GSW Wasser-plus GmbH ist als Betreiber für die
gesamte Wasserverteilung in Kamen zuständig. Sie ist eine gemeinsame
Gesellschaft der GSW und der GELSENWASSER AG.
Der Entwurf des beigefügten Wasserversorgungskonzeptes wurde durch die
GELSENWASSER AG erarbeitet (s. Anlage). Die GSW Wasser-plus GmbH hat in
Abstimmung mit der Stadt Kamen die GELSENWASSER AG mit der Erstellung dieses Wasserversorgungskonzepts
für die Stadt Kamen beauftragt. Die Vorlagepflicht bei der Bezirksregierung
Arnsberg verbleibt jedoch bei der Stadt Kamen. Das Konzept ist vom Rat der
Stadt Kamen zu beschließen und anschließend der Bezirksregierung Arnsberg
vorzulegen. Es ist alle 6 Jahre fortzuschreiben und dann jeweils erneut der
Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept
innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage bei der Bezirksregierung Arnsberg
nicht beanstandet, kann die Stadt Kamen davon ausgehen, dass mit der Umsetzung
der in dem Konzept dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde
vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben der Sicherstellung einer dem
Gemeinwohl entsprechenden öffentlichen Wasserversorgung gem. § 38 (1) LWG NRW
ordnungsgemäß erfüllt sind.
Das Wasserversorgungskonzept muss wesentliche Angaben enthalten, die es
ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Kamener Stadtgebiet die Wasserversorgung
jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Das vorgelegte Konzept kommt
zusammenfassend zu dem Schluss, dass allen Belangen der Daseinsvorsorge im
Hinblick auf die Wasserversorgung in der Stadt Kamen Rechnung getragen wurde
und auch zukünftig wird.
Anlagen:
Wasserversorgungskonzept der Stadt Kamen