Betreff
Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung)
Vorlage
101/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Gebührenkalkulation 2019 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 691.990 € ermittelt. Es wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 (rd. 17.729 €) und ein Teil der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 (60% von 30.221 € = 18.133 €) eingestellt. Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von rd. 664.973 € (Kostendeckungsgrad 96 %) gerechnet werden. Die Steigerung der Aufwendungen im Vergleich mit dem Vorjahr ist hauptsächlich begründet in einer Steigerung der Personalkosten und der Unterhaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. Die Sanierung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und Grün­pflege, aus dem Produkt „Öffentl. Grün“ finanziert.

 

Eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2019 erforderlich, da die zu erwartende Gesamteinnahme die Kosten nicht deckt.

 

Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern wurde bereits mit der Kalkulation 2018 überarbeitet, da der Aufwand für die Pflege der Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen werden, angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grab­arten in ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt. Zu diesem Grund­preis kommen für die Sonderleistungen, wie Wahlgrab und Pflege, Gebühren hinzu:


 

Grabart

Gebühr bisher

Grundpreis

Zuschläge

Gebühr gesamt gerundet (WG durch 30 teilbar; volle 0,10 €)

Diff. Gebühr gesamt zu Gebühr bisher

neu

Verhält-nis zu Ziff. 1.3

Wahlgrab (WG)

Pflege (ohne WG-Zuschlag)

1.

Reihengräber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.

Kinder bis 5 Jahre

700,00 €

708,00

0,50

 

 

 

 

708,00

8,00

1.2.

Kinder bis 5 Jahre, anonym

980,00 €

708,00

0,50

 

 

40%

283,00

991,00

11,00

1.3.

über 5 Jahre alte Personen

1.400,00 €

1.415,00

1,00

 

 

 

 

1.415,00

15,00

1.4.

über 5 Jahre alte Personen, anonym

2.030,00 €

1.415,00

1,00

 

 

45%

637,00

2.052,00

22,00

1.5.

Urnen

1.050,00 €

1.061,00

0,75

 

 

 

 

1.061,00

11,00

1.6.

Urnen, anonym

1.470,00 €

1.061,00

0,75

 

 

40%

424,00

1.485,00

15,00

1.7.

Aschestreufeld

1.176,00 €

849,00

0,60

 

 

40%

340,00

1.189,00

13,00

2.

Wahlgräber (WG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1.1.

Wahlgräber je Stelle

1.530,00 €

1.415,00

1,00

17,0%

241,00

 

 

1.656,00

126,00

2.1.2.

Urnengräber je Stelle

1.170,00 €

1.061,00

0,75

17,0%

180,00

 

 

1.242,00

72,00

2.1.3.

Urnenwahlgrabstätte "Baumbestattung" je Stelle ohne Gedenktafel

1.560,00 €

1.061,00

0,75

17,0%

180,00

40%

424,00

1.665,00

105,00

2.1.4.

Pflegefrei im Rasenfeld

2.160,00 €

1.415,00

1,00

17,0%

241,00

45%

637,00

2.292,00

132,00

 

 

 

Nach der Friedhofssatzung vom 23.11.2016 besteht seit 2017 die Möglichkeit für die Urnen­wahlgrabstätte „Baumgrab“ ein individuelles Grabmal zu errichten. Daher wurden die Kosten für die Gedenktafel bei Ermittlung der Gebühr für die Überlassung von Gräbern nicht mehr berück­sichtigt.

 

Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

 

Auf der Grundlage der geänderten Gebühren ergibt sich eine erwartete Gebühreneinnahme von 690.132 € (Deckungsgrad 99,73 %).

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Satzungsentwurf