Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
100/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte "Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2019 können die Restmüllgebühren um durchschnittlich 2 % und die Biomüll­ge­bühren um durchschnittlich 9 % gesenkt werden.

 

Aus der Betriebsabrechnung 2017 ist eine Unterdeckung von 244.445 € auszugleichen, die zum Teil (44.445 €) in der Kalkulation 2019 berücksichtigt wird.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 4,9 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,39 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Über­deckung, rund 4,5 Mio. € (davon für Bioabfall rund 0,6 Mio. € und für Restmüll 3,9 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Reduzierung bei den Aufwendungen „Erstattungen an Dritte aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ ist darauf zurückzuführen, dass die Kreiseinheitsgebühren sinken und die Sammlung und der Transport der verschiedenen Müllfraktionen durch die AöR erfolgt.

 

Bei den Erträgen sinken die erwarteten Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, da der Erlös für den Verkauf des Altpapiers sinkt.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Satzungsentwurf