Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Jahr 2019 können die Restmüllgebühren um durchschnittlich 2 % und die Biomüllgebühren um durchschnittlich 9 % gesenkt werden.
Aus der Betriebsabrechnung 2017 ist eine Unterdeckung von 244.445 € auszugleichen, die zum Teil (44.445 €) in der Kalkulation 2019 berücksichtigt wird.
Insgesamt werden die Aufwendungen rd. 4,9 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,39 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Überdeckung, rund 4,5 Mio. € (davon für Bioabfall rund 0,6 Mio. € und für Restmüll 3,9 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.
Die Reduzierung bei den
Aufwendungen „Erstattungen an Dritte aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ ist darauf
zurückzuführen, dass die Kreiseinheitsgebühren sinken und die Sammlung und der
Transport der verschiedenen Müllfraktionen durch die AöR erfolgt.
Bei den Erträgen sinken die
erwarteten Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, da der Erlös für den
Verkauf des Altpapiers sinkt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsentwurf