Beschlussvorschlag:
Die als Anlage vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aus der Betriebsabrechnung 2015 steht noch eine Überdeckung von 42.000 € zur Verfügung, die bei der Kalkulation berücksichtigt wurde. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von rd. 110.800 € und für das Jahr 2017 in Höhe von rd. 46.900 €. Zurückzuführen ist dies auf die milden Winter. Aus der Überdeckung des Jahres 2016 sollen 40.000 € in die Kalkulation 2019 vorgetragen werden. Die verbleibende Überdeckung aus 2016 (Rest 70.808 €) und die Überdeckung aus 2017 sollen nicht in die Kalkulation 2019 vorgetragen werden, um ggf. Mehrkosten durch einen stärkeren Winter als in den vergangenen Jahren auffangen zu können, um somit eine relative Verstetigung der Gebühren zu erreichen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.
Nach Abzug des Gemeindeanteils ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 481.300 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen überschritten würde. Es entstünde eine Überdeckung, hauptsächlich durch eine Reduzierung bei den Kostengruppen „Personalaufwendungen“. Die Analyse der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die operativen Personalkosten gesenkt werden konnten. Für 2019 wird eine Gebührensenkung vorgeschlagen.
Reinigungsklasse |
2018 |
2019 |
Senkung |
Fußgängergeschäftsstraßen |
3,95 € |
3,60 € |
8,86 % |
Anliegerstraßen |
2,91 € |
2,65 € |
8,93 % |
Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen |
2,72 € |
2,48 € |
8,82 % |
Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen |
2,28 € |
2,08 € |
8,77% |
Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 481.820 €. Der Deckungsgrad liegt bei 100 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsentwurf