Betreff
Zweite Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
099/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aus der Betriebsabrechnung 2015 steht noch eine Überdeckung von 42.000 € zur Verfügung, die bei der Kalkulation berücksichtigt wurde. Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von rd. 110.800 € und für das Jahr 2017 in Höhe von rd. 46.900 €. Zurückzuführen ist dies auf die milden Winter. Aus der Überdeckung des Jahres 2016 sollen 40.000 € in die Kalkulation 2019 vorgetragen wer­den. Die verbleibende Überdeckung aus 2016 (Rest 70.808 €) und die Überdeckung aus 2017 sollen nicht in die Kalkulation 2019 vorgetragen werden, um ggf. Mehrkosten durch einen stär­keren Winter als in den vergangenen Jahren auffangen zu können, um somit eine relative Ver­stetigung der Gebühren zu erreichen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 481.300 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen überschritten würde. Es ent­stünde eine Überdeckung, hauptsächlich durch eine Reduzierung bei den Kostengruppen „Per­sonalaufwendungen“. Die Analyse der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die operativen Per­sonalkosten gesenkt werden konnten. Für 2019 wird eine Gebührensenkung vorgeschlagen.

 

Reinigungsklasse

2018

2019

Senkung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

3,95 €

3,60 €

8,86 %

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

2,91 €

2,65 €

8,93 %

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

2,72 €

2,48 €

8,82 %

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

2,28 €

2,08 €

8,77%

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 481.820 €. Der Deckungsgrad liegt bei 100 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Satzungsentwurf