Betreff
Umbesetzung Beirat Klinikum Westfalen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
090/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schlägt dem Aufsichtsrat der Westfalen Klinikum GmbH folgenden Vertreter für die Wahl in den Beirat vor:

 

bisher:                         Ulrich Marc

 

neu:                            

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH berechtigt einen Beirat zu bilden, der beratende Funktion hat. Der Beirat setzt sich zusammen aus vom Aufsichtsrat zu berufenden fachkundigen, dem Klinikum verbundenen Personen. Dazu gehören 7 Personen, die der Aufsichtsrat auf Vorschlag der Stadt Kamen in den Beirat wählen kann. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Herr Ulrich Marc ist Mitglied im Beirat der Klinikum Westfalen GmbH. Herr Marc hat mit Schreiben vom 19.09.2018 sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.