hier: Sachstandsbericht
In der Sitzung des
Rates vom 24.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur
Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige
Haushaltsplanungen zu prüfen, um eine aktive BürgerInnenbeteiligung zu
ermöglichen.
Das seitens der
Verwaltung erarbeitete Konzept wurde durch den Kämmerer in den Sitzungen des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 und 06.12.2016 vorgestellt und dort
inhaltlich begrüßt.
Kernpunkt des
Bürgerhaushaltes ist die Möglichkeit des Bürgers, die im Produktplan
vorgesehenen Investitionen über eine Internetplattform inhaltlich zu bewerten
und zu kommentieren. Die sich hieraus ergebenden Anregungen sollen sodann im
weiteren Planungsprozess für den kommenden Produktplan aufgegriffen und durch den
Rat bewertet werden.
Nachdem für den
nunmehr zweiten Bürgerhaushalt in der Presse, dem Rundfunk und den sozialen
Medien geworben wurde, konnten die Kommentare im Zeitraum vom 16.04.2018 bis
31.07.2018 abgegeben werden. Dieses Angebot wurde von 15 Nutzern wahrgenommen,
welche insgesamt 57 Kommentare eingestellt haben.
Die abgegebenen
Kommentare sind nachfolgend aufgeführt, wobei vorlaufend die Planungsstellen
ausgewiesen werden, unter denen die Anregungen eingestellt wurden. Die
Kommentare der Bürger/innen wurden inhaltlich nicht überarbeitet und somit in
der Form übernommen, wie sie im Forum eingestellt wurden.
1. 12.07.01/0015.782700
(Feuerwehrgeräte unter 410 €)::
Die Summe von 12.000 € für Ersatzbeschaffungen finde ich
sehr gering. Hier könnte auch mehr für die Sicherheit der Bürger ausgegeben
werden.
Hinweis
der Verwaltung:
Im Produkt 12.07.01/0015.782700 (Feuerwehrgeräte unter 410
€) wird der benötigte und in der Regel auskömmliche Betrag von 12 T€ ohne
Einschränkungen bereitgestellt. Der Betrag wird aufgrund jahrelanger
Erfahrungen ermittelt und bei Bedarf auch angepasst.
2.
12.08.01/0022.782700 (Rettungsdienst - Erwerb von medizinischen
Geräten unter 410 €):
Die Summe von 10.000 € für Ersatzbeschaffungen finde ich
sehr gering. Hier könnte auch mehr für die Sicherheit der Bürger ausgegeben
werden
Hinweis
der Verwaltung:
Im Produkt 12.08.01/0022.782700 (Rettungsdienst - Erwerb von
medizinischen Geräten unter 410 €) wird der benötigte und in der Regel
auskömmliche Betrag von 10 T€ ohne Einschränkungen bereitgestellt. Der Betrag wird aufgrund
jahrelanger Erfahrungen ermittelt und bei Bedarf auch angepasst.
3.
42.01.01/0603.783100 (Jahnstadion - Modernisierung Umkleide):
Für die Modernisierung der Umkleiden sollen 325.000 €
ausgegeben werden. Dieses ist für eine Modernisierung ziemlich hoch. Hier
sollten auf die Kosten geachtet werden
Hinweis der Verwaltung:
Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag
gestellt, wobei man sich schon bei der Antragstellung verpflichten musste, dass
die Baumaßnahme den baulichen Anforderungen genügt und hinsichtlich der
Planung und Konstruktion den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
entspricht. Die Höhe der Sanierungskosten ergibt sich aus der umfangreichen
Kernsanierung des Gebäudes, bestehend aus der Erneuerung der Außenhülle
(Fassade, Fenster und Dach), sowie der kompletten Neuausstattung der
technischen Anlagen wie Wärme- und Warmwassererzeugung, Duschpaneelen,
sanitären Anlagen, die den aktuellen Trinkwasserhygienevorschriften entsprechen
müssen, und der Innensanierung der Wände, Böden und Türen.
Die Sanierung des Gebäudes wurde haushaltstechnisch auf 2018 und 2019
aufgeteilt. Für 2019 wurden nochmal 325.000,- € eingestellt. Bei Baumaßnahmen wird über ein
Baukostencontrolling auf die Einhaltung der bereitgestellten Mittel geachtet.
Zu berücksichtigen ist aber die enorme Steigerung der Baukosten in den letzten
Jahren.
4.
51.01.01/0523.783100 (Umsetzung
von investiven Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve):
Ich war einer der beiden, die im letzten Jahr - 2017
-Vorschläge gemacht haben. Das habe ich übrigens aus der Zeitung erfahren, sehr
viel später wurde mein Vorschlag: „Sanierung der Dortmunder Allee und der
Dortmunder Straße” mit: „Nicht unsere Aufgabe, Zuständigkeit liegt beim Land”
abgebügelt.
Das Faktum der Zuständigkeit bestreite ich nicht, wohl aber
die Art, mit einem Bürgervorschlag umzugehen. Wie wäre es mit etwas mehr
Empathie: „ Tut uns Leid, sehen die Notwendigkeit ein, ist aber nicht unser
Zuständigkeitsbereich. Wir werden uns beim Land für Ihren Wunsch einsetzen.
Hinweis der Verwaltung:
Nach Beendigung des Bürgerhaushaltes im vergangenen Jahr wurde jedem
Kommentator zunächst mit E-Mail vom 20.07.2017 für die Teilnahme gedankt und
mit E-Mail vom 27.09.2017 mitgeteilt, dass die erfolgten Kommentare in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2017 im Rahmen einer
Mitteilungsvorlage eingebracht wurden.
Gleichfalls wurde eine Kopie der Mitteilungsvorlage hierbei übersandt.
5.
Budget 101.70 (Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus
(ohne Schulen)):
Ich gehe davon aus, dass Host-Server angeschafft werden, auf
denen virtuelle Server eingerichtet werden, die an die vorhandenen / neuen
SAN-Systeme gekoppelt werden. Bitte prüfen bzw. erläutern. Wieso werden
zusätzliche Betriebssystemlizenzen und User-CALs bei gleichbleibender
Mitarbeiter-Anzahl benötigt? Bitte erläutern. Welche Softwareverfahren sollen
einem Upgrade unterzogen werden. Bitte erläutern.
Hinweis der Verwaltung:
Die Stadt Kamen hat die Serverlandschaft weitgehend, mit wenigen
Ausnahmen, virtualisiert. Die eingesetzten Server haben viel RAM und
CPU-Kapazitäten. Der Festplattenspeicher wird von Storage-Systemen (SAN) zur
Verfügung gestellt. Als Betriebssystem für die Server wird derzeit Windows 2012
R2 eingesetzt. Auf ein neueres System kann erst umgestellt werden, wenn genügen
Zugriffslizenzen (CALs) vorhanden sind. Die Anschaffung dieser CALs geschieht
Projektbezogen oder im Vorgriff auf geplante Umstellungen. Da in 2019 die
Umstellung auf Windows 2016 geplant ist, hierfür aber derzeit nicht genügend
CALs vorhanden sind, ist es erforderlich, vor der Umstellung weitere Lizenzen
dazuzukaufen. Da die Lizenzen dazu berechtigen, auch auf niedrigere Versionen
zuzugreifen, können, bei erhöhtem Bedarf für bestehende Systeme (neue
Mitarbeiter, z.B. Anbindung der Schulsekretäre/Innen, Hausmeister/Innen und
Jugendfreizeitzentren) neuere CAL-Versionen angeschafft werden. Ebenso verhält
es sich mit Exchange- (derzeit eingesetzt: Version 2010 – geplant: Version 2016),
SQL- (derzeit eingesetzt: Version 2012 – geplant: Version 2016) und
Remotedesktop (RDP)-Zugriffslizenzen (derzeit eingesetzt: Version 2008 R2 – geplant: Version 2016). Bei
der Umstellung der Terminalserver sind allerdings auch noch die erforderlichen
Citrix-Userlizenzen zu beachten. Derzeit sind die PCs der Stadt Kamen mit
Windows 8.1 installiert. Beim Erwerb neuer PCs ist es erforderlich, auch eine
neue Betriebssystemlizenz (Windows 10) zu erwerben, da Microsoft auf neuen PCs
mit installiertem Windows 8 / 8.1 keine Updates mehr zur Verfügung stellt. Um
die Steuermittel sorgfältig und sparsam einzusetzen, ist die Stadt Kamen in den
letzten Jahren dazu übergegangen, auch gebrauchte Lizenzen zu kaufen und
einzusetzen. Die Zulässigkeit war lange Zeit strittig, ist aber durch Urteile,
auch vom Bundesgerichtshof, zwischenzeitlich geklärt.
6.
Budget
101.70 (Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus (ohne Schulen)):
Leider ist es über die vorhandene Plattform zum
Bürgerhaushalt nicht möglich Vorschläge zu übermitteln welche zur Verbesserungen und/ oder evtl.
sogar zu Einsparungen führen können, so sie denn nicht als ein Haushaltsposten
im Haushalt für 2019 vorgeplant sind. Es sollte die Möglichkeit geben neben dem
Bürgerhaushalt in der jetzigen Form, Vorschläge zu Themen welche nicht im
Haushalt verplant sind einzureichen.
Hinweis der Verwaltung:
Die vom Rat der Stadt Kamen
beschlossene Konzeption des Bürgerhaushaltes beinhaltet, dass geplante
Investitionen in die Kommentierung aufgenommen werden sollten.
7. 55.02.01/0489.782700 (Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens unter 410,00 €):
Ergänzung des Vorschlagwesens im Bürgerhaushalt durch die Möglichkeit
Vorschläge einzureichen die nicht einem Produkt zugeordnet sind. Weiterhin
könnte eine Art "" Bürgerkonto "" von Vorteil sein. So ein
Bürgerkonto enthält einen gewissen Betrag von dem Personen oder Vereine im
Jahresverlauf durch Vorschläge Gelder abrufen können. Beispielsweise für die
Errichtung von Spielgeräten, die Aufstellung von Schaukästen usw.
Hinweis der Verwaltung:
Die vom Rat der Stadt Kamen
beschlossene Konzeption des Bürgerhaushaltes beinhaltet, dass geplante
Investitionen in die Kommentierung aufgenommen werden sollten.
8.
11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von
Grundstücken):
RNEUTRAL:"Kritisch angemerkt sei die Info und Erreichbarkeit des
Bürgerhaushaltes über das Portal...nicht erkennbar im Startportal, nur über
Suchfunktion.“
Der Rat hat doch jetzt mehr Werbung für den BHH beschlossen. Denen und
der Verwaltung ist doch wahrhaftig nach dem 1. Bürgerhaushalt die
Riesenresonanz aufgefallen-Ironie aus.
Mir geht es wie Ihnen, ein Platz für diese Kommentare gibt es nicht. Wie
ein erfolgreicher wirklicher Bürgerhaushalt aussehen kann, dafür gibt es
genügend Beispiele von anderen Kommunen, z.B. Blankenfelde-Mahlow.
Allein schon der Internetauftritt und das einfache Auffinden
unterscheidet zwischen- einer Kommune, die wirklich eine Bürgerbeteiligung
möchte und wo es nur um das Label geht. Auch in den anderen Punkten bin ich
ganz bei Ihnen. Vielleicht ändert sich das ab dem 17.Juni, wünschenswert wäre
es.
Hinweis der Verwaltung:
Der Bürgerhaushalt war nicht nur über die Suchfunktion zu finden. Er war
zentral unter der Rubrik „Top-Themen“ positioniert, was leicht zu erkennen war.
9.
11.06.02/0002.782600
(Kauf von Dienstwagen):
Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist zu begrüßen und sollte auch in
Zukunft weiter fortgesetzt werden. Es ist aber auch darauf zu Achten, das in
der Stadt weitere Ladestationen für Elektroautos geschaffen werden. So kann man
auch den Ausbau der Elektromobilität unterstützen.
Hinweis der Verwaltung:
Die Maßnahme beinhaltet die
Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Verwaltung. In 2017 wurden zwei
Elektrofahrzeuge und in 2018 wird ein Elektrofahrzeug als Ersatz für ältere
Dienstwagen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes
angeschafft. Ergänzend wurden in 2017 zwei Pedelecs angeschafft und mit der
Fahrradstation der AWO am Bahnhof die Ausleihe von weiteren elektrobetriebenen
Fahrrädern vereinbart. Nach aktueller Planung ist für 2019 keine Beschaffung
von Dienstfahrzeugen der Verwaltung vorgesehen.
Die Schaffung öffentlicher
Ladeinfrastruktur ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
10.
36.02.01/0131.782600 Bolz- u.
Kinderspielplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen:
Es sollte über die Anschaffung von
Akku-Geräten nachgedacht werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Anschaffung von Akku-Geräten
zur Durchführung der Pflegearbeiten wird erprobt und je nach Verwendungszweck
geprüft. Für die Erprobung wurden in 2016 und 2017 zwei Akku-Blasgeräte für die
Pflege der Friedhöfe sowie Akku-Heckenscheren und eine Baumpflegesäge mit
positivem Ergebnis angeschafft.
11.
36.02.01/0131.782700 (Bolz- u.
Kinderspielplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):
Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.
Hinweis der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.
12.
42.01.01/0144.782600
(Sportplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen)
Es sollte über die Anschaffung
von Akku-Geräten nachgedacht werden.
Hinweis der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.
13.
42.01.01/0144.782700 (Sportplätze - Erwerb
von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):
Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.
Hinweis der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.
14. 54.01.01/0190.782600
(Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):
Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen
ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt
eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Straßenpflege sehr zu
wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt
werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.
Hinweis
der Verwaltung:
Der Einsatz von Maschinen erfolgt mit dem vorhandenen Personal. Leider
lässt die Tatsache der HSK Position – Personalkosten- gegenwärtig keine
Ausweitung des Personals zu. Der Stadt Kamen ist durchaus bewusst, dass auf
Grund des geringen Personalschlüssels viele öffentliche Verkehrsflächen nicht
optimal gepflegt werden können; im Vordergrund steht daher die Herstellung der
Verkehrssicherungspflicht. Die Finanzsituation lässt auch eine Fremdvergabe nur
sehr eingeschränkt zu. Gleiches gilt auch für die öffentlichen Grünflächen.
15. 54.01.01/0190.782700
(Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlage-vermögen unter 410 €):
Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen
ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt
eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Straßenpflege sehr zu
wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt
werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.
Hinweis
der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.
16. 54.01.01/0190.782700
(Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlage-vermögen unter 410 €):
Die Anschaffung von Elektrogeräten ist sehr zu begrüßen.
Hinweis
der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.
17. 54.04.01/0265.782600
(Winterdienst - Erwerb von Geräten):
Die Anschaffung halte ich für sinnvoll, da man ja auch gerne im Winter
auf geräumten Straßen unterwegs ist. Es ist aber bei der Lagerung im Sommer
darauf zu Achten, das die Geräte vernünftig gelagert werden, um so ein
vorzeitiges Ermüden durch unsachgemäße Lagerung zu vermeiden. Dar
augenscheinlich die Lagerung auf dem Baubetriebshof in vielen Teilen zu
wünschen übrig lässt.
Hinweis
der Verwaltung:
Der Gerätebestand für den Winterdienst ist im Regelfall erst nach dem
Ende der Nutzungsdauer zu erneuern. Ersatzbeschaffungen waren in den letzten
Jahren vorrangig durch einen Wechsel des Trägerfahrzeuges – geänderte
Abmessungen – bedingt. Es erfolgt keine unsachgemäße Lagerung der
Winterdienstgeräte; dieser Hinweis ist nicht nachvollziehbar.
18. 55.01.01/0151.782600
(Park- und Gartenanlagen - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):
Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung des öffentlichen Grüns ist
ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt
eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Grünpflege sehr zu
wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt
werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.
Hinweis der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.
19. 55.01.01/0151.782600
(Park- und Gartenanlagen - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):
Auf dem Alten Markt Bewegliche Pflanzkübel und 2-4 Bänke aufstellen um
den Marktplatz aufzulockern und mehr Menschen dazu bewegen sich hier
aufzuhalten.
Hinweis der Verwaltung:
Die Maßnahme beinhaltet insbesondere die Ersatzbeschaffung für defekte
Geräte der Grünpflege. Eine Beschaffungen, z.B. von Pflanzkübeln oder Bänken,
erfolgt nicht über diese Maßnahme. Zudem sollte die Bestuhlung durch die
Gastronomen beachtet werden. Sitzmöglichkeiten stehen überdies am Brunnen zur
Verfügung.
20. 55.01.01/0151.782700
(Park- und Gartenanlagen. - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):
Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung des öffentlichen Grüns ist
ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt
eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Grünpflege sehr zu
wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt
werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.
Hinweis der Verwaltung:
Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.
21. 55.01.01/0151.782700
(Park- und Gartenanlagen. - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):
Um den Arbeitsaufwand zu verringern ( regelmäßiger Grünschnitt ) und in
Hinblick auf den Umweltschutzgedanken könnten Blühstreifen / Blühflächen mit
Wildblumen eingesät werden. So sie den Verkehr nicht beinträchtigen ( Sicht
/Licht ). Es entfällt die regelmäßige Pflege der Grünfläche und der Umwelt
kommt es zugute. Geeignet sind neben kleineren Flächen auch Teilbereiche von
städtischen Parks / Grünflächen.
Hinweis der Verwaltung:
Es werden bereits schon jetzt ausgewählte Flächen für eine extensive
Pflege eingesät. Die sich hieraus ergebenden auch längerfristigen Auswirkungen
werden ausgewertet, bevor eine weitere Ausweitung erfolgt. Die
Verkehrssicherungspflicht ist aber in jedem Fall zu gewährleisten.
22. 55.02.01/0281.782700
(Bestattungswesen - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen unter 410 €):
Es sollte geprüft werden, ob man nicht Akku-Geräte
anschaffen kann.
Hinweis
der Verwaltung:
Siehe
Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.
23. 55.02.01/0282.782600 (Ersatzbeschaffungen von Transportern):
Hier sollte geprüft werden, ob ein umweltfreundliches
Fahrzeug angeschafft werden kann.
Hinweis der Verwaltung:
Bei der Beschaffung von Fahrzeugen wird bereits schon
jetzt darauf geachtet, dass die für die jeweilige Antriebsart beste
Schadstoffklasse eingehalten wird und ein möglichst geringer
Kraftstoffverbrauch gegeben ist. Für 2019 ist nach aktueller Planung keine
Beschaffung vorgesehen.
24. 11.12.01./0340.782200 (Kosten des Grunderwerbs unbebauter
Grundstücke):
Die wohl als Werbung für den Wirtschaftsstandort Kamen angepriesene
Nachbarschaft zu den Oberzentren Hamm und Dortmund muss dringend mit Leben
gefüllt werden, zumindest im Südwesten der Stadt, wo die Verbindung von
Wasserkurl nach Dortmund-Husen und weiter zur OW IIIa mehr als
verbesserungswürdig ist UBS wahrscheinlich nur mit Geländeaufkäufen zu
realisieren ist. Haushaltsansatz erhöhen, ggf.um entsprechende Rücklagen zu
bilden!
Hinweis der
Verwaltung:
Derzeit liegen keine konkreten Planungen im Stadtgebiet
Kamen für neue Verkehrsanbindungen nach Dortmund vor, ein vorsorglicher
Grundstückserwerb ist somit nicht sinnvoll.
25. 11.12.01./0340.782200
(Kosten des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke):
Grundstücke oder doch nur ein Grundstück? Für 150.000€
bekommt man entweder ein schönes oder mehrerer dann nicht weiter zu veräußernde
Grundstücke. Hier sollte man vor dem Kauf auf den möglichen Weiterverkauf
achten oder ob die Stadt das Grundstück selber nutzen kann. Ansonsten bindet
man sich weitere Kosten ans Bein, die die Bevölkerung dann ohne Grund tragen
muss.
Hinweis der
Verwaltung:
Bei den veranschlagten 150.000,- € handelt es sich um eine
Planungsgröße aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2019. Diese Mittel werden
etatisiert für den möglichen Ankauf von Ackergrundstücken zur Bodenbevorratung
und zur Zahlung von der Grunderwerbsteuer sowie der Notar-, Gerichts- und
Vermessungskosten. Ackergrundstücke sind
für die Gemeinde von Bedeutung bei einem späteren Ankauf von landwirtschaftlichen
Flächen für kommunale Projekte (Straßenbau, Ausweisung von Wohn- und
Gewerbeflächen). Bei den Verhandlungen mit den Eigentümern, die in der Regel
Landwirte sind, werden diese Grundstücke als Tauschgrundstücke benötigt.
Landwirte veräußern in der Regel keine Flächen, da sie sonst die Existenz ihres
landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. Bis zu einem möglichen Tausch der
Grundstücke werden diese entgeltlich für eine landwirtschaftliche Nutzung
verpachtet.
26. 11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):
930.000 € als Ausgaben posten für die Vermarktung von
Grundstücken oder andere wirtschaftsfördernde Maßnahmen. Das ist eine stolze
Summe, die auch Wirkung zeigen muss. In den letzten Jahren hat man zumindest
das Gefühl, das dieser Posten irgendwie im Sande verschwindet. Hier sollte
genauer Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung abgelegt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Einnahmen aus dieser Buchungsstelle fließen als Einnahmen
in den allgemeinen städt. Haushalt ein und sind nicht zweckgebunden. Sie
vergrößern aber die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt, die damit andere
wichtige städtebauliche Projekte mitfinanzieren.
27. 11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):
Wenn man durch die Fussgängerzone geht, dann ist auffällig
der grosse Anteil an Geschäftslokalen- Leerstand. Was unternimmt man seitens
der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings, um den Standort Innenstadt Kamen für
Geschäftsansiedlungen wieder interessanter zu gestalten. Warum keine Infozone
einrichten, die über flatscreen/touchscreen die Angebote von Geschäften, die
Angebote über Veranstaltungen der Stadt Kamen, die Sportveranstaltungen im
Umfeld ermöglicht ? Kritisch angemerkt sei die Info und Erreichbarkeit des
Bürgerhaushaltes über das Portal...nicht erkennbar im Startportal, nur über Suchfunktion.
Wird hier nicht zu wenig getan? Bürger möchten sicher eine belebte, freundliche
Innenstadt mit interessanten Einkaufsmöglichkeiten auch ausserhalb des online
Einkaufs. Manche Geschäftsinhaber bemängeln mittlerweile die Sicherheit im
Innenstadtbereich, trauen sich nur noch in Begleitung nach Geschäftsschliessung
auf den Weg. Wo sind individuelle Damen-und Herrenausstatter, Schuhgeschäft,
Sportausstatter zu finden? Scheinbar sind die m² Mietpreise im
Wettbewerbsvergleich zu hoch. Gespräche mit den Eigentümern/Vermietern sind
dann vonnöten. Sesekeauen-Ausbau mit Treppen-und Sitzanlagen lässt Innenstadt
weiter vereinsamen. Zudem kann sich dort eine Scene entwickeln, die man nicht
so gern sieht, was Drogenmilieu und „Abhängen“ betrifft."
Hinweis der Verwaltung:
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Kamen verschafft sich
in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Leerstände in der Innenstadt
und erfasst diese in einem Leerstandskataster. Dieses Kataster dient als
Grundlage für ein aktives Leerstandsmanagement. Das heißt, die
Wirtschaftsförderung nimmt Kontakt mit Einzelhändlern und Immobilienmaklern auf
und bietet die leer stehenden Ladenlokale für eine mögliche Ansiedlung an.
Darüber hinaus werden diese Immobilien in enger Zusammenarbeit mit ansässigen
Immobilienmaklern und, sofern es gewünscht ist, mit den Eigentümern kostenlos
auf dem städtischen Immobilienportal veröffentlicht. Des Weiteren wird in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna und
dem Technopark Kamen auch Existenzgründern diese Immobilien angeboten und damit
die Möglichkeit geschaffen sich am Standort Kamen niederzulassen. Die
Wirtschaftsförderung kann aber nur moderierend tätig sein, die letztendliche
Entscheidung trifft immer der Eigentümer eigenwirtschaftlich und damit auch,
welche Branche sich in Kamen niederlässt.
28. 11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):
Mich würde interessieren, was mit dem Gelände der
ehemaligen Polizeikaserne in der Dortmunder Allee geplant ist. Dieses Areal würde
sich aufgrund der innenstadtnahen Lage gut für Wohnungen eigenen. Bezahlbare
Wohnungen fehlen überall. Hat die Stadt Kamen finanzielle Möglichkeiten und
evtl. Geld eingeplant, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern?
Hinweis der
Verwaltung:
Das Gelände der ehemaligen Polizeikaserne an der
Dortmunder Allee steht im Eigentum des Landes NRW. Hier ist deshalb zunächst
der Eigentümer gefordert. Die Stadt steht aber mit dem Eigentümer in
Verbindung, um dort eine städtebaulich ansprechende und befriedigende Lösung für
den Wohnungsbau zu finden. Die Stadt hat aufgrund ihrer schwierigen
finanziellen Lage nicht die Möglichkeit, Mittel für den sozialen Wohnungsbau im
Haushalt einzustellen. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist in erster
Linie die Aufgabe des Landes. Hier stehen auch vielfältige Förderprogramme zur
Verfügung, z.B. die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“.
29. 11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):
Der Brunnen ggü. dem Hotel Stadt Kamen und die Bänke sind
seit langen Jahren Anziehungspunkt für eine kleine Trinkerscene und scheinbar
(fiel mir heute ganz bewusst ins Auge) Anziehungspunkt und Aufenthaltsort von
Obdachlosigkeit. Der Brunnen scheint mir seit Installation eine permanenten
Sanierungsbaustelle zu sein. Sind es Reparaturen aufgrund Vandalismus? Zum
Thema der Obdachlosigkeit und der Trinkerscene der Wunsch und Hinweis, dass da
etwas verändert werden muss. Hilfe durch Sozialarbeiter, aber auch konsequentes
Handeln ist hier sinnvoll und notwendig. Platzverweise sind auszusprechen und
bei Wiederholungen muss geahndet werden. Wie sieht es mit der Video-Überwachung
des öffentlichen Platzes aus? Gibt es Konzept oder konkrete Planung? Es würde
die Sicherheit und die sich doch gehäuften Diebstähle und Angriffe auf gerade
ältere Mitbürger reduzieren helfen...sicher bei der Aufklärung vollzogener
Taten."
Hinweis der
Verwaltung:
Die regelmäßigen Reparaturmaßnahmen sind teilweise notwendig
aufgrund von Vandalismusschäden; aber auch wegen standardmäßigen Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten. Platzverweise werden dort kaum ausgesprochen, weil
dafür nur selten Anlass besteht. Für eine Videoüberwachung gibt es nach
interner Prüfung keine Rechtsgrundlage. Gehäufte Diebstähle und Angriffe auf
ältere Mitbürger sind nicht bekannt und haben nach Kenntnis der Verwaltung dort
überhaupt nicht stattgefunden.
30.
11.12.01/0340.682100
(Veräußerung von Grundstücken):
Ich hoffe, dass die 930.000 € als Einnahmen etatisiert
sind. Oder muss das Geld erst in die Aufbereitung und Vermarktung gesteckt werden?
Wenn ja, welche Einnahmen sind dann durch den Verkauf zu erwarten?
Hinweis der Verwaltung:
Es handelt sich um Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken. Die Vermarktung erfolgt durch städt. Mitarbeiter. Die Kosten für
die Erschließung der Flächen werden vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis nach
den Bestimmungen des BauGB erhoben.
31.
11.12.01./0340.782200 (Kosten
des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke):
Die 150.000 € erscheinen mir hier sehr wenig. Spricht
nicht gerade für aktive Gestaltung von Wohnungsbau und Wirtschaftsförderung.
Hinweis der
Verwaltung:
Bei den veranschlagten 150.000,- € handelt es sich um eine
Planungsgröße aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2019. Diese Mittel werden
etatisiert für den möglichen Ankauf von Ackergrundstücken zur Bodenbevorratung
und zur Zahlung von der Grunderwerbsteuer sowie der Notar-, Gerichts- und
Vermessungskosten. Ackergrundstücke sind
für die Gemeinde von Bedeutung bei einem späteren Ankauf von
landwirtschaftlichen Fläche für kommunale Projekte (Straßenbau, Ausweisung von
Wohn- und Gewerbeflächen). Bei den Verhandlungen mit den Eigentümern, die in
der Regel Landwirte sind, werden diese Grundstücke als Tauschgrundstücke
benötigt. Landwirte veräußern in der Regel keine Flächen, da sie sonst die
Existenz ihres landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. Bis zu einem möglichen
Tausch der Grundstücke werden diese entgeltlich für eine landwirtschaftliche
Nutzung verpachtet.
32.
56.01.01/0583.783100
(Umweltmanagement):
In der Planungs- und Strassenverkehrsausschuss-Sitzung der
Stadt Kamen am 03.04.2017 stellte Herr Storksmeier von der Planersozietät
Dortmund die Arbeiten für eine Nahmobilitätsplanung für das Stadtgebiet vor. Im
Vortrag wurde als Ziel eine ganzheitliche Nahmobilitätsplanung erläutert. Diese
Arbeiten seien bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen und Ergebnisse könnten
dann in die Beratungen von Verwaltung und Politik einfliessen sowie der
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Seitdem sind mehr als 6 Monate vergangen.
Auf Anfragen (z. B. am 03.04.2017 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung zu
prüfen ob in der Strasse ..... Tempo 30 eingerichtet werden kann) lautet die
Antwort der Verwaltung: Alles wird im Rahmen der Nahmobilitätsuntersuchung
geregelt. Es ist mir bewusst, dass die Verhandlungen mit den Nachbarkommunen,
dem Kreis Unna und den Landesbehörden zeitraubend und aufwendig sind. Trotzdem
könnten über einen Zwischenbericht der Planersozietät innerörtliche Massnahmen
erledigt werden. Diese Massnahmen würden dann die noch im ganzheitlichen
Nahmobilitätskonzept durchzuführenden Arbeiten entzerren."
Hinweis der
Verwaltung:
Das Nahmobilitätskonzept befindet sich derzeit in der
Schlussabstimmung und wird in einer der nächsten Sitzungen dem Fachausschuss
zur weiteren Beratung vorgelegt.
33.
56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):
Die Werver-Heide liegt an der östlichsten Grenze von Kamen
und gehört zum Ortsteil Heeren-Werve ohne eine risikofreie Wege-Verbindung nach
Heeren zum Einkaufszentrum. Die Strassen nach Heerenkreuzen die Werver Mark
ohne eine Querungshilfe. Der Verkehr auf der Werver Mark ist mit 70 km/h
ausgeschildert. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird oft weit überschritten
und an der Einmündung der Westfälischen Strasse werden die nach Heeren abbiegenden
Fahrzeuge auch noch verkehrswiedrig überholt. Der Max-von-der-Grün-Weg wäre für
Fußgänger, Radfahrer und Benutzer von Rollatoren und Rollstühlen eine
Alternative. Dieser Weg ist aber in einem desolaten Zustand und zugewachsen,
eine Benutzung ist nicht zu empfehlen. Die Stadt Kamen sollte für ihre Bürger
und -innen der Werver-Heide den Abschnitt von der Mühlhauser Strasse bis nach
Heeren entsprechen den Richtlinien des Radschnellweges RS1 ausbauen. Diese
Massnahme wäre der sicherste Weg von der Werver-Heide nach Heeren und vor allem
für ältere Bürger und -innen und Familien ohne Auto eine risikofreie Verbindung
nach Heeren.
Hinweis der
Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
34.
56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):
Was für Massnahmen sind denn konkret im Rahmen des
Klimaschutzkonzeptes und speziell im Nahmobilitätskonzept geplant? Man stellt p.a. pauschal 58.300,- € bis 2030
ein. Unter diesem Thema „Umweltmanagement“
kann man natürlich in der Klimaschutzdebatte Haushaltsposten bevorraten. Was
beeinhaltet denn konkret das Nahmobilitätskonzept für Kamen? Geht es um E-Busse
( kann aber wohl nicht sein, da je Bus Kostenhöhen nicht korellieren ), geht es
um bessere Taktungen? Oder fokussiert man sich nur auf Fahrradwegeausbau und
Fahrradparkplätze im Innenstadtbereich?
Hinweis der Verwaltung:
Im Zuge der Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes für
die Stadt Kamen hat der beauftragte Gutachter eine Summe für den Zeitraum bis
2030 geschätzt, die erforderlich wäre, um eine nachhaltige und zielgerichtete
Förderung der Nahmobilität in Kamen umzusetzen. Diese Summe wurde vom FB 60 als
jährlicher Ansatz ab dem Haushaltsjahr 2019 angemeldet, wurde aber inzwischen
als Ergebnis der verwaltungsinternen Mitteleinplanungsgespräche reduziert.
Genaue Maßnahmen ergeben sich aus dem Nahmobilitätskonzept, dass sich derzeit
in der Schlussabstimmung befindet und zunächst dem Fachausschuss vorgelegt wird
und damit dann auch öffentlich wird. Einer inhaltlichen Befassung durch den
Fachausschuss soll hier nicht vorgegriffen werden. Alle im Erarbeitungsprozess
eingegangenen Hinweise, Stellungnahmen und Ideen finden sich im Konzept wieder.
35.
56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):
Auf der Homepage der Stadt ist
unter dem Schlagwort „Nahmobilitätskonzept“ leider kein entsprechender Eintrag
zu finden. Wäre also tatsächlich interessant, welche Maßnahmen hier evtl.
vorgesehen sind. Wäre ja mal eine Aufgabe für die Öffentlichkeitsarbeit.
Hinweis der Verwaltung:
Sobald das Nahmobilitätskonzept
dem Fachausschuss zu Beratung vorgelegt wird, wird das Konzept auch über das
Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
36.
54.01.01/0612.783100 (Bebauungsplan Nr. 8 Ka, Gewerbegebiet
Dortmunder Allee):
Beim Ausbau des Gewerbegebiets
Dortmunder Allee ist hoffentlich auch der Schallschutz für die Anwohner
berücksichtigt. Dieser ist bei der Umplanung der Hochstraßenkreuzung nicht
berücksichtigt worden. Der zusätzliche Verkehrslärm auf der Heerener Straße
sowie im Bereich Henry-Everling-Straße wurde für die Bewohner der Schäferstraße
nämlich nicht berücksichtigt. Im Bereich der Heerener Straße auf dem Abschnitt
parallel zur Schäferstraße muss der Verkehrslärm in naher Zukunft durch
Maßnahmen gesenkt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Der Ausbau erfolgt gemäß des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 Ka Dortmunder Allee. Weitergehende
Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Abschnitt Dortmunder Allee wird im Zuge
der nächsten Stufe Lärmaktionsplanung betrachtet.
37.
54.01.01/0402.783100 (Nordring):
Diese Maßnahme wird schon seit
Jahren vor sich hingeschoben und muss nun endlich auch umgesetzt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Diese Maßnahme wird bis Ende
2020 durchgeführt.
38. 54.01.01/0402.783100 (Nordring):
Diese Maßnahme ist aus meiner Sicht längst überfällig und
sollte unbedingt umgesetzt werden.
Hinweis der
Verwaltung:
Diese Maßnahme wird bis Ende 2020 durchgeführt.
39. 54.01.01/0528.783100 (Hemsack – Neuentwicklung):
Durch das Neubaugebiet wird sich der Verkehrsfluss im
Bereich Westickerstraße so wie am Schwimmbad verändern bzw. mehr werden. Dieses
sollte in der Planung berücksichtigt werden. Hier können sich auch Maßnahmen in
den umliegenden Straßen ergeben, die durch das neue Wohngebiet kostenmäßig zu
erfassen sind. Solche Maßnahmen könnten ja schon im Zuge des neuen Schwimmbads
mit geplant werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
40. 54.01.01/0528.783100 (Hemsack – Neuentwicklung):
Da die Stadt eine Menge Geld in die Neuentwicklung dieses
Gebiets steckt (ja Wohnungen sind dringend notwendig) hoffe ich, dass dort auch
Sozialwohungen entstehen werden, da diese kaum in Kamen zu finden sind.
Außerdem möchte ich zu bedenken geben, dass gerade dieser Bereich je nach
Windrichtung den Gestank des Klärwerks abbekommt und das über das Gebiet des
jetzigen Hundeplatzes hinaus. Hat man bedacht wo dann künftig die Freibad
(Kombibad) Besucher parken wenn, das Gebiet am Beachvolleybalplatz auch bebaut
wird?
Hinweis der
Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
41. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Die Fahrradabstellanlage könnte eine gute Idee werden. Ich
sehe es genau so, dass der Fahrradverkehr in der Innenstadt (Fußgängerzone)
dadurch zunehmen wird. Hier muss eine Lösung vor der Inbetriebnahme gefunden
werden. Es könnten auch Leihfahrräder in der Innenstadt und am Bahnhof sinnvoll
sein. So hätte man eine gute und umweltfreundliche Verbindung zwischen Innenstadt
und Bahnhof. Die Anlage muss aber ständig gereinigt werden, um nicht noch einen
erneuten Schandfleck in der Innenstadt zu bekommen, dass wir wohl die größte
Herausforderung für die Stadt werden.
Hinweis der
Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
42. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Ich als Radfahrerin finde eine Abstellanlage in der
Stadtmitte eher unsinnig, wichtiger wäre mir eine Vergrößerung der schon
vorhandenen Abstellmöglichkeiten z.B. An der Stadtbücherei und vor allem am
Kamen-Quadrat. Viele nutzen ihr Fahrrad ja für den schnellen Einkauf, da möchte
man seien Waren nicht erst wieder bis in die Mitte tragen um dann das Fahrad
aus der Stadt zu schieben. Wäre die Abstellanlage denn kostenlos?
Hinweis der
Verwaltung:
Das Fahrradabstellanlagenkonzept für die Kamener
Innenstadt sieht ebenfalls umfangreiche Erweiterungen der vorhandenen
Abstellanlagen vor. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Es gibt lediglich für das kleine neue
Fahrradparkhaus, das in dem Pavillon auf dem Willy-Brandt-Platz eingerichtet
werden soll, die Überlegung, diese neue Abstellmöglichkeit für Fahrräder in den
Servicebetrieb der Radstation am Bahnhof einzubinden. Damit wären dann allerdings
auch Serviceangebote verbunden, wie z.B. eine Überwachung der Fahrräder.
43. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Bei der Erstellung einer zentralen Fahrradabstellanlage
sollte die Möglichkeit zur Bereitstellung von Schließfächern geschaffen werden.
Niemand, der mehrere Sachen einkaufen möchte, lässt Teileinkäufe auf dem
Gepäckträger. Und das Herumschleppen an der Hand ist einfach zu lästig - da
sehnt man sich dann nach dem Kofferraum eines PKW als Zwischenlager.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
44. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Ich sehe diesen Vorschlag als eine sinnvolle Investition.
Ich kann mir vorstellen, dass dieses ein erster Schritt sein könnte -es muss
noch weitaus mehr passieren- um Menschen in die Stadt zu locken. Sollte ein
Reperaturservice, ähnlich wie am Bahnhof, mit eingeplant sein, könnten
hierdurch wieder Menschen in die Stadt gelockt werden. Des Weiteren wird, bei
einer Möglichkeit sein Fahrrad sich unterstellen zu können, der ein oder andere
sein Auto stehen lassen.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
45. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, die
Fahrradverbindung aus Methler in die Innenstadt zu verbessern und die Westicker
Straße ab dem Hemsack bis zum Rathauskreisel mit einem Fahrradschutzstreifen
auszustatten, wie an der Germaniastraße bereits vorhanden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
46. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Hier geht es um ein Investitionsvolumen von 263.000,- €
für ein Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt,verteilt bis ins Jahr 2021.Wie
man hörte, soll diese Anlage ggü. dem Spk. Hauptgebäude anstelle des ehem.
Reisebüros errichtet werden. Ich halte ein solches Konzept für weit überteuert.
Fahrradabstellanlage wird optisch den Platz nicht bereichern und es wird dort
ein Fahrradfriedhof tw. das Bild stören. Gut gemeint aber an falschem Ort
beplant. Innenstad Fussgängerbereich sollt nicht damit belastet werden. I.Ü.
...preiswerter ginge das auch...
Hinweis der
Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
47. 54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Da die Fahrradabstellanlage meines Wissens in der
Fußgängerzone liegt, muss das Fahrrad also bis zur Abstellanlage geschoben
werden. Da dies kaum jemand machen wird ist zu befürchten, dass der Radverkehr
in der Fußgängerzone zunehmen wird.
Hinweis der Verwaltung:
Die Anlage liegt an der
Adenauerstraße. In diesem Teil der Fußgängerzone ist das Befahren mit dem
Fahrrad bereits seit Jahren gestattet.
48.
54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):
Gut würde die Möglichkeit passen
sich Räder leihen zu können. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit Mietrad /
Leihrad Firmen an. Stationen könnten in den Stadtteilen sowie in der Stadtmitte
entstehen. Für die Stadt sollten keine Kosten entstehen. Lediglich geeignete
Flächen müssten zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
49.
54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage
(BW 58)):
Vorschlag für eine neue
Fußwegverbesserung in Westick: Der Bürgersteig der Mühlenstraße sollte im
Kreuzungsbereich Westicker Straße bis zum Buswartehäuschen Kreuzweg verlängert
werden. Hier müssen die ÖPNV Nutzer, insbesondere Schüler, über den Mehrzweckstreifen
zum Wartebereich gehen. Die ist vor allem in der dunklen Jahreszeit ein
Sicherheitsrisiko.Ebenfalls könnte man darüber nachdenken den Kreuzungsbereich
zurückzubauen, da die südliche Mühlenstraße mittlerweile keine Kreisstraße mehr
ist erscheint der Kreuzungsbereich stark überdimensioniert.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
50.
54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage
(BW 58)):
Die von zahlreichen Bürgern im
Wohnbereich Gartenstadt Sesekeaue genutzte Brücke und insbesondere der Teich
sind in einem erbärmlichen Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt mehr
Geld in die Bestandserhaltung investieren würde. Die Gartenstadt war einmal ein
Vorzeigeprojekt und eine Hauptrolle spielte das Naturmaterial Holz (Fassaden,
Spielgeräte etc.). Da ist nun mal der Erhaltungsaufwand größer. Der Brunnen
neben der Brücke läuft nicht mehr, im und um den Teich müssen die Bäume,
Sträucher etc. zurückgeschnitten werden und die schmalen Wege werden von den
Hecken der umliegenden Häuser verschluckt.
Hinweis der Verwaltung:
Die Planung für die Sanierung der
Teichanlage ist abgeschlossen. Eine Umsetzung wird in diesem Jahr erfolgen.
51.
54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage
(BW 58)):
Alter Markt Kamen Mitte. Eine
Sanierung ist unbedingt nötig, da ja der Markt das die gute Stube der Stadt
ist. Es fällt auf das Menschen mit Rollatoren dort nur unter Schwierigkeiten
zurechtkommen und Menschen mit Behinderungen es allgemein als schlecht empfinden.
Das ehemals schöne Pflaster ist mittlerweile ein Flickenteppich und das Wappen
der Stadt in einem sehr schlechten Zustand.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
52.
54.01.01/0544.783100 (Kämertorstraße - vom Westring bis Reckhof):
Ich erinnere nochmals an die
Erneuerung des Straßenbelags des stadtnäheren Gartenplatzes Nr. 1 bis 12.
Hinweis der Verwaltung:
Maßnahme wird 2021 durchgeführt.
53.
54.01.01/0544.783100 (Kämertorstraße - vom Westring bis Reckhof):
Was passiert nach der erfolgten
Realisierung der Ampelanlage mit Linksabbiegemöglichkeit Richtung Zollpost mit
der maroden Strassenbelags-Situation der Hochstrasse ? Ebenso der Belag die
Auffahrt und Einfädelungsspur hat dringend Sanierungsbedarf.Ebenso der durch mehrere
Jahre wintergeschädigte Belag der Allee vom Amtsgericht bis zur Brücke ist
dringend sanierungsbedürftig. Hier wird nur laienhaft manches zu tiefe
Asphaltloch „repariert“. Völlig unverständlich - wurde von vielen Mitbürgern in
Gesprächen mit Unverständnis quittiert - ist die Belagserneuerung des
Kreisverkehrs mit den Zufahrten zur Service-Stelle der Sparkasse/ Rewe und
Aldi. Chaotisch die Ampelregelung und Zufahrtsersatzregelung. Welche Kosten
sind für diese Massnahme beplant worden? Prioritärer wäre das Beispiel
Hochstrasse und Allee.
Hinweis der Verwaltung:
Die Zuständigkeit zur Sanierung
der B233 (Hochstraße) liegt bei Straßen NRW. Eine Sanierung des Sesekedamms ist
für dieses Jahr geplant.
54.
54.01.01/0529.783100 (Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me):
In Bebauungsplänen sollte
festgeschrieben werden das beispielsweise Vorgärten nicht mit Kies, Schotter
oder sonstigen Mineralischen Füllmaterial befüllt werden dürfen. Ebenso sollte
Festgeschrieben werden das Flachdächer oder leicht geneigte Dächer zu begründen
sind. Hier hilft vielleicht ein Blick über den Tellerrand, die Stadt Dortmund
setzt dies beides Grad konsequent um. Hierdurch sind auf Dauer positive Effekte
beim Klima und bei der Entwässerung zu erwarten.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
55.
54.01.01/0264.783100 (Neuanlage Straßenbeleuchtung):
Auf dem Dorfplatz Westick befindet
sich nur eine (sehr schwach leuchtende) Laterne. Zur Vermeidung von Angsträumen
sollte hier über eine bessere Beleuchtung der Wegeführung nachgedacht werden.
Außerdem ist der Gehweg in einem sehr schlechten Zustand. Bei Regen bilden sich
große schlammige Bereiche.
Hinweis der Verwaltung:
Der FB 60.1 wird den genannten
Bereich lichttechnisch prüfen lassen.
56.
54.01.01/0264.783100 (Neuanlage Straßenbeleuchtung):
Eine Nachtabschaltung von
Straßenbeleuchtung in Wohngebieten und Gewerbegebieten in der Zeit von 0 bis 4
Uhr kann eine Kostenersparnis in Höhe von mehreren 10.000 Euro pro Jahr
erziehen.Erfahrungen in diesem Bereich hat z.B. die Stadt Werdohl im Märkischen
Kreis gemacht. Hier wird die Beleuchtung seit 2013 in der besagten Zeit
abgeschaltet. Die Stadt spart jährlich 21.000 Euro ein.
Hinweis der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
57.
Budget 101.70 Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus
(ohne Schulen):
Gern würde ich noch einen
Vorschlag unterbreiten, welcher leider nicht in eine der vorgegeben
Haushaltspositionen passt. Aus diesem Grund schreibe ich den Vorschlag mal an
diese Stelle.
Ich würde die Einrichtung von Ansprechpartnern
in den Stadtteilen anregen. Die
Ansprechpartner, ich nennen sie hie mal, „Stadtteilkümmerer“ oder
„Stadtteilkoordinator“. Die Stadtteilkoordinatoren sind als Ansprechpartner im
Stadtteil präsent, sie bilden eine Brücke zwischen Verwaltung und BürgerInnen,
beraten, nehmen Anfragen und Anregungen entgegen und koordinieren das
bürgerschaftliche Engagement in den Stadtteilen. Ziel der
Stadtteilkoordinatoren ist es, in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und
Bewohnern des Stadtteils und verschiedenen Institutionen den Stadtteil zu einem
lebendigen Lebensraum zu entwickeln, der für alle Menschen eine Heimat ist, in
dem sie gerne wohnen, mit dem sie sich identifizieren und der sie auffängt,
wenn sie alleine sind und ohne fremde Hilfe nicht mehr zurecht kommen. Aufgabe der besagten Personen ist in den
Stadtteilen, (Methler, Südkamen, Mitte, Heeren) bestimmte Tätigkeiten
wahrzunehmen.
-
Ansprechpartner für Bürger sein. ( Informationen, Beschwerden, Hinweise, Unter- stützung, Hilfe geben,)
- Überwachung des Parkraumes
- Kontrolle der Grünflächen,
öffentlichen Plätze, Straßen, Gehwege, Gebäude ( Müll, Beschädigungen, Defekte,
Ausfall Betriebsmittel etc. )
- Kontrolle von Auflagen der
Stadtverwaltung ( Lärm, Ruhe, Sperrungen, Veranstaltungen etc. ) uvm.
- Mitarbeit bei der Freiwilligen
Feuerwehr um dort zu unterstützen.
- Bindeglied sein ( Verwaltung –
Bürger )
Ergebnis:
- Präsenz zeigen. Schaut her, hier
ist ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamen. Wir sind für Euch da.
- Stärkung des „Wir-Gefühls“
- Stärkung der Nachbarschaft
- Aufbau einer
generationenübergreifenden Gemeinschaft im Stadtteil
- Erhöhung der Lebensqualität
- Beteiligung und Aktivierung aller
Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
- Eine ordentlichere und saubere Stadt Kamen
erreichen
Zunächst könnten
Stadtteilkoordinatoren für einige Zeit im Rahmen einer 450 Euro Beschäftigung
zum Einsatz kommen. Den Lohnkosten von maximal 28800 Euro, für alle vier
Stadtteile, im Jahr stehen Einnahmen z.B. aus der Kontrolle des Parkraumes etc.
entgegen.
Hinweis der Verwaltung:
Die angesprochenen Maßnahmen sind
sehr zahlreich, vielfältig und aufwendig. Aus diesem Grund hat die Stadt Kamen
diese jeweiligen Maßnahmen auf verschiedene Schultern verteilt, da Kräfte im
Rahmen von geringfügiger Beschäftigung dieses Spektrum nicht wahrnehmen
könnten.
So stehen als Ansprechpartner
beispielsweise die Ortsvorsteher und Ratsmitglieder, insbesondere in der
Funktion als Vermittler zwischen BürgerInnen und Verwaltung zur Verfügung.
Die Stadt Kamen hat aber auch das
BürgerRATbüro als Beschwerdemanagement eingerichtet. Die Mitarbeiter sind
persönlich und telefonisch im Rathaus und digital über die Homepage der Stadt
Kamen ansprechbar. Die sonstigen angesprochenen Maßnahmen werden von
Mitarbeitern des zentralen Außendienstes, der Überwachung des ruhenden Verkehrs
und weiteren Kolleginnen und Kollegen der Straßen- sowie Ordnungsverwaltung
wahrgenommen.