Betreff
Bürgerhaushalt
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
088/2018
Art
Mitteilungsvorlage

In der Sitzung des Rates vom 24.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige Haushaltsplanungen zu prüfen, um eine aktive BürgerInnenbeteiligung zu ermöglichen.

Das seitens der Verwaltung erarbeitete Konzept wurde durch den Kämmerer in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 und 06.12.2016 vorgestellt und dort inhaltlich begrüßt.

Kernpunkt des Bürgerhaushaltes ist die Möglichkeit des Bürgers, die im Produktplan vorgesehenen Investitionen über eine Internetplattform inhaltlich zu bewerten und zu kommentieren. Die sich hieraus ergebenden Anregungen sollen sodann im weiteren Planungsprozess für den kommenden Produktplan aufgegriffen und durch den Rat bewertet werden.

Nachdem für den nunmehr zweiten Bürgerhaushalt in der Presse, dem Rundfunk und den sozialen Medien geworben wurde, konnten die Kommentare im Zeitraum vom 16.04.2018 bis 31.07.2018 abgegeben werden. Dieses Angebot wurde von 15 Nutzern wahrgenommen, welche insgesamt 57 Kommentare eingestellt haben.

Die abgegebenen Kommentare sind nachfolgend aufgeführt, wobei vorlaufend die Planungsstellen ausgewiesen werden, unter denen die Anregungen eingestellt wurden. Die Kommentare der Bürger/innen wurden inhaltlich nicht überarbeitet und somit in der Form übernommen, wie sie im Forum eingestellt wurden.

 

1.   12.07.01/0015.782700 (Feuerwehrgeräte unter 410 €)::

 

Die Summe von 12.000 € für Ersatzbeschaffungen finde ich sehr gering. Hier könnte auch mehr für die Sicherheit der Bürger ausgegeben werden.

 

            Hinweis der Verwaltung:

Im Produkt 12.07.01/0015.782700 (Feuerwehrgeräte unter 410 €) wird der benötigte und in der Regel auskömmliche Betrag von 12 T€ ohne Einschränkungen bereitgestellt. Der Betrag wird aufgrund jahrelanger Erfahrungen ermittelt und bei Bedarf auch angepasst.

 

2.   12.08.01/0022.782700 (Rettungsdienst - Erwerb von medizinischen Geräten unter 410 €):

Die Summe von 10.000 € für Ersatzbeschaffungen finde ich sehr gering. Hier könnte auch mehr für die Sicherheit der Bürger ausgegeben werden

            Hinweis der Verwaltung:

Im Produkt 12.08.01/0022.782700 (Rettungsdienst - Erwerb von medizinischen Geräten unter 410 €) wird der benötigte und in der Regel auskömmliche Betrag von 10 T€ ohne Einschränkungen bereitgestellt. Der Betrag wird aufgrund jahrelanger Erfahrungen ermittelt und bei Bedarf auch angepasst.

 

3.   42.01.01/0603.783100 (Jahnstadion - Modernisierung Umkleide):

Für die Modernisierung der Umkleiden sollen 325.000 € ausgegeben werden. Dieses ist für eine Modernisierung ziemlich hoch. Hier sollten auf die Kosten geachtet werden

      Hinweis der Verwaltung:

Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, wobei man sich schon bei der Antragstellung verpflichten musste, dass die Baumaßnahme den baulichen Anforderungen genügt und hinsichtlich der Planung und Konstruktion den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Die Höhe der Sanierungskosten ergibt sich aus der umfangreichen Kernsanierung des Gebäudes, bestehend aus der Erneuerung der Außenhülle (Fassade, Fenster und Dach), sowie der kompletten Neuausstattung der technischen Anlagen wie Wärme- und Warmwassererzeugung, Duschpaneelen, sanitären Anlagen, die den aktuellen Trinkwasserhygienevorschriften entsprechen müssen, und der Innensanierung der Wände, Böden und Türen.

Die Sanierung des Gebäudes wurde haushaltstechnisch auf 2018 und 2019 aufgeteilt. Für 2019 wurden nochmal 325.000,- € eingestellt. Bei Baumaßnahmen wird über ein Baukostencontrolling auf die Einhaltung der bereitgestellten Mittel geachtet. Zu berücksichtigen ist aber die enorme Steigerung der Baukosten in den letzten Jahren.

 

4.   51.01.01/0523.783100 (Umsetzung von investiven Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve):

Ich war einer der beiden, die im letzten Jahr - 2017 -Vorschläge gemacht haben. Das habe ich übrigens aus der Zeitung erfahren, sehr viel später wurde mein Vorschlag: „Sanierung der Dortmunder Allee und der Dortmunder Straße” mit: „Nicht unsere Aufgabe, Zuständigkeit liegt beim Land” abgebügelt.

Das Faktum der Zuständigkeit bestreite ich nicht, wohl aber die Art, mit einem Bürgervorschlag umzugehen. Wie wäre es mit etwas mehr Empathie: „ Tut uns Leid, sehen die Notwendigkeit ein, ist aber nicht unser Zuständigkeitsbereich. Wir werden uns beim Land für Ihren Wunsch einsetzen.

 

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Nach Beendigung des Bürgerhaushaltes im vergangenen Jahr wurde jedem Kommentator zunächst mit E-Mail vom 20.07.2017 für die Teilnahme gedankt und mit E-Mail vom 27.09.2017 mitgeteilt, dass die erfolgten Kommentare in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2017 im Rahmen einer Mitteilungsvorlage  eingebracht wurden. Gleichfalls wurde eine Kopie der Mitteilungsvorlage hierbei übersandt.

5.   Budget 101.70 (Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus (ohne Schulen)):

Ich gehe davon aus, dass Host-Server angeschafft werden, auf denen virtuelle Server eingerichtet werden, die an die vorhandenen / neuen SAN-Systeme gekoppelt werden. Bitte prüfen bzw. erläutern. Wieso werden zusätzliche Betriebssystemlizenzen und User-CALs bei gleichbleibender Mitarbeiter-Anzahl benötigt? Bitte erläutern. Welche Softwareverfahren sollen einem Upgrade unterzogen werden. Bitte erläutern.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Stadt Kamen hat die Serverlandschaft weitgehend, mit wenigen Ausnahmen, virtualisiert. Die eingesetzten Server haben viel RAM und CPU-Kapazitäten. Der Festplattenspeicher wird von Storage-Systemen (SAN) zur Verfügung gestellt. Als Betriebssystem für die Server wird derzeit Windows 2012 R2 eingesetzt. Auf ein neueres System kann erst umgestellt werden, wenn genügen Zugriffslizenzen (CALs) vorhanden sind. Die Anschaffung dieser CALs geschieht Projektbezogen oder im Vorgriff auf geplante Umstellungen. Da in 2019 die Umstellung auf Windows 2016 geplant ist, hierfür aber derzeit nicht genügend CALs vorhanden sind, ist es erforderlich, vor der Umstellung weitere Lizenzen dazuzukaufen. Da die Lizenzen dazu berechtigen, auch auf niedrigere Versionen zuzugreifen, können, bei erhöhtem Bedarf für bestehende Systeme (neue Mitarbeiter, z.B. Anbindung der Schulsekretäre/Innen, Hausmeister/Innen und Jugendfreizeitzentren) neuere CAL-Versionen angeschafft werden. Ebenso verhält es sich mit Exchange- (derzeit eingesetzt: Version 2010 – geplant: Version 2016), SQL- (derzeit eingesetzt: Version 2012 – geplant: Version 2016) und Remotedesktop (RDP)-Zugriffslizenzen (derzeit eingesetzt: Version 2008 R2 – geplant: Version 2016). Bei der Umstellung der Terminalserver sind allerdings auch noch die erforderlichen Citrix-Userlizenzen zu beachten. Derzeit sind die PCs der Stadt Kamen mit Windows 8.1 installiert. Beim Erwerb neuer PCs ist es erforderlich, auch eine neue Betriebssystemlizenz (Windows 10) zu erwerben, da Microsoft auf neuen PCs mit installiertem Windows 8 / 8.1 keine Updates mehr zur Verfügung stellt. Um die Steuermittel sorgfältig und sparsam einzusetzen, ist die Stadt Kamen in den letzten Jahren dazu übergegangen, auch gebrauchte Lizenzen zu kaufen und einzusetzen. Die Zulässigkeit war lange Zeit strittig, ist aber durch Urteile, auch vom Bundesgerichtshof, zwischenzeitlich geklärt.

 

 

6.   Budget 101.70 (Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus (ohne Schulen)):

Leider ist es über die vorhandene Plattform zum Bürgerhaushalt nicht möglich Vorschläge zu übermitteln welche zur Verbesserungen und/ oder evtl. sogar zu Einsparungen führen können, so sie denn nicht als ein Haushaltsposten im Haushalt für 2019 vorgeplant sind. Es sollte die Möglichkeit geben neben dem Bürgerhaushalt in der jetzigen Form, Vorschläge zu Themen welche nicht im Haushalt verplant sind einzureichen.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Die vom Rat der Stadt Kamen beschlossene Konzeption des Bürgerhaushaltes beinhaltet, dass geplante Investitionen in die Kommentierung aufgenommen werden sollten.

 

7.   55.02.01/0489.782700 (Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens  unter 410,00 €):

Ergänzung des Vorschlagwesens im Bürgerhaushalt durch die Möglichkeit Vorschläge einzureichen die nicht einem Produkt zugeordnet sind. Weiterhin könnte eine Art "" Bürgerkonto "" von Vorteil sein. So ein Bürgerkonto enthält einen gewissen Betrag von dem Personen oder Vereine im Jahresverlauf durch Vorschläge Gelder abrufen können. Beispielsweise für die Errichtung von Spielgeräten, die Aufstellung von Schaukästen usw.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die vom Rat der Stadt Kamen beschlossene Konzeption des Bürgerhaushaltes beinhaltet, dass geplante Investitionen in die Kommentierung aufgenommen werden sollten.

 

8.   11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

RNEUTRAL:"Kritisch angemerkt sei die Info und Erreichbarkeit des Bürgerhaushaltes über das Portal...nicht erkennbar im Startportal, nur über Suchfunktion.“

Der Rat hat doch jetzt mehr Werbung für den BHH beschlossen. Denen und der Verwaltung ist doch wahrhaftig nach dem 1. Bürgerhaushalt die Riesenresonanz aufgefallen-Ironie aus.

Mir geht es wie Ihnen, ein Platz für diese Kommentare gibt es nicht. Wie ein erfolgreicher wirklicher Bürgerhaushalt aussehen kann, dafür gibt es genügend Beispiele von anderen Kommunen, z.B. Blankenfelde-Mahlow.

Allein schon der Internetauftritt und das einfache Auffinden unterscheidet zwischen- einer Kommune, die wirklich eine Bürgerbeteiligung möchte und wo es nur um das Label geht. Auch in den anderen Punkten bin ich ganz bei Ihnen. Vielleicht ändert sich das ab dem 17.Juni, wünschenswert wäre es.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Bürgerhaushalt war nicht nur über die Suchfunktion zu finden. Er war zentral unter der Rubrik „Top-Themen“ positioniert, was leicht zu erkennen war.

 

9.    11.06.02/0002.782600 (Kauf von Dienstwagen):

Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ist zu begrüßen und sollte auch in Zukunft weiter fortgesetzt werden. Es ist aber auch darauf zu Achten, das in der Stadt weitere Ladestationen für Elektroautos geschaffen werden. So kann man auch den Ausbau der Elektromobilität unterstützen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Maßnahme beinhaltet die Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Verwaltung. In 2017 wurden zwei Elektrofahrzeuge und in 2018 wird ein Elektrofahrzeug als Ersatz für ältere Dienstwagen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes angeschafft. Ergänzend wurden in 2017 zwei Pedelecs angeschafft und mit der Fahrradstation der AWO am Bahnhof die Ausleihe von weiteren elektrobetriebenen Fahrrädern vereinbart. Nach aktueller Planung ist für 2019 keine Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Verwaltung vorgesehen.

Die Schaffung öffentlicher Ladeinfrastruktur ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.

 

10.   36.02.01/0131.782600 Bolz- u. Kinderspielplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen:

Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Anschaffung von Akku-Geräten zur Durchführung der Pflegearbeiten wird erprobt und je nach Verwendungszweck geprüft. Für die Erprobung wurden in 2016 und 2017 zwei Akku-Blasgeräte für die Pflege der Friedhöfe sowie Akku-Heckenscheren und eine Baumpflegesäge mit positivem Ergebnis angeschafft.

 

 

 

11.   36.02.01/0131.782700 (Bolz- u. Kinderspielplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):

Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.

 

 

12.    42.01.01/0144.782600 (Sportplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen)

 Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.

 

13.   42.01.01/0144.782700 (Sportplätze - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):

Es sollte über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.

 

14.  54.01.01/0190.782600 (Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):

Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Straßenpflege sehr zu wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Einsatz von Maschinen erfolgt mit dem vorhandenen Personal. Leider lässt die Tatsache der HSK Position – Personalkosten- gegenwärtig keine Ausweitung des Personals zu. Der Stadt Kamen ist durchaus bewusst, dass auf Grund des geringen Personalschlüssels viele öffentliche Verkehrsflächen nicht optimal gepflegt werden können; im Vordergrund steht daher die Herstellung der Verkehrssicherungspflicht. Die Finanzsituation lässt auch eine Fremdvergabe nur sehr eingeschränkt zu. Gleiches gilt auch für die öffentlichen Grünflächen.

 

15.  54.01.01/0190.782700 (Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlage-vermögen unter 410 €):

Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Straßenpflege sehr zu wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.

 

16.  54.01.01/0190.782700 (Straßenunterhaltung - Erwerb von bewegl. Anlage-vermögen unter 410 €):

Die Anschaffung von Elektrogeräten ist sehr zu begrüßen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.

 

17.  54.04.01/0265.782600 (Winterdienst - Erwerb von Geräten):

Die Anschaffung halte ich für sinnvoll, da man ja auch gerne im Winter auf geräumten Straßen unterwegs ist. Es ist aber bei der Lagerung im Sommer darauf zu Achten, das die Geräte vernünftig gelagert werden, um so ein vorzeitiges Ermüden durch unsachgemäße Lagerung zu vermeiden. Dar augenscheinlich die Lagerung auf dem Baubetriebshof in vielen Teilen zu wünschen übrig lässt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Gerätebestand für den Winterdienst ist im Regelfall erst nach dem Ende der Nutzungsdauer zu erneuern. Ersatzbeschaffungen waren in den letzten Jahren vorrangig durch einen Wechsel des Trägerfahrzeuges – geänderte Abmessungen – bedingt. Es erfolgt keine unsachgemäße Lagerung der Winterdienstgeräte; dieser Hinweis ist nicht nachvollziehbar.

18.  55.01.01/0151.782600 (Park- und Gartenanlagen - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):

Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung des öffentlichen Grüns ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Grünpflege sehr zu wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.

 

19.  55.01.01/0151.782600 (Park- und Gartenanlagen - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen):

Auf dem Alten Markt Bewegliche Pflanzkübel und 2-4 Bänke aufstellen um den Marktplatz aufzulockern und mehr Menschen dazu bewegen sich hier aufzuhalten.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Maßnahme beinhaltet insbesondere die Ersatzbeschaffung für defekte Geräte der Grünpflege. Eine Beschaffungen, z.B. von Pflanzkübeln oder Bänken, erfolgt nicht über diese Maßnahme. Zudem sollte die Bestuhlung durch die Gastronomen beachtet werden. Sitzmöglichkeiten stehen überdies am Brunnen zur Verfügung.

 

20.  55.01.01/0151.782700 (Park- und Gartenanlagen. - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):

Die Anschaffung von Geräten zur Unterhaltung des öffentlichen Grüns ist ja zu begrüßen. Sie sollten dann aber auch dementsprechend in der Stadt eingesetzt werden. In großen Teilen der Stadt lässt die Grünpflege sehr zu wünschen übrig. Zu den Geräten sollte dann auch das nötige Personal eingestellt werden, die diese bedienen und so die Stadt wieder attraktiver machen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 54.01.01/0190.782600.

 

 

 

21.  55.01.01/0151.782700 (Park- und Gartenanlagen. - Erwerb von bewegl. Anlagevermögen unter 410 €):

Um den Arbeitsaufwand zu verringern ( regelmäßiger Grünschnitt ) und in Hinblick auf den Umweltschutzgedanken könnten Blühstreifen / Blühflächen mit Wildblumen eingesät werden. So sie den Verkehr nicht beinträchtigen ( Sicht /Licht ). Es entfällt die regelmäßige Pflege der Grünfläche und der Umwelt kommt es zugute. Geeignet sind neben kleineren Flächen auch Teilbereiche von städtischen Parks / Grünflächen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Es werden bereits schon jetzt ausgewählte Flächen für eine extensive Pflege eingesät. Die sich hieraus ergebenden auch längerfristigen Auswirkungen werden ausgewertet, bevor eine weitere Ausweitung erfolgt. Die Verkehrssicherungspflicht ist aber in jedem Fall zu gewährleisten.

 

22.  55.02.01/0281.782700 (Bestattungswesen - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen unter 410 €):

Es sollte geprüft werden, ob man nicht Akku-Geräte anschaffen kann.

 

Hinweis der Verwaltung:

Siehe Planungsstelle 36.02.01/0131.782600.

 

23.  55.02.01/0282.782600 (Ersatzbeschaffungen von Transportern):

Hier sollte geprüft werden, ob ein umweltfreundliches Fahrzeug angeschafft werden kann.

 

Hinweis der Verwaltung:

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen wird bereits schon jetzt darauf geachtet, dass die für die jeweilige Antriebsart beste Schadstoffklasse eingehalten wird und ein möglichst geringer Kraftstoffverbrauch gegeben ist. Für 2019 ist nach aktueller Planung keine Beschaffung vorgesehen.

 

24.  11.12.01./0340.782200 (Kosten des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke):

Die wohl als Werbung für den Wirtschaftsstandort Kamen angepriesene Nachbarschaft zu den Oberzentren Hamm und Dortmund muss dringend mit Leben gefüllt werden, zumindest im Südwesten der Stadt, wo die Verbindung von Wasserkurl nach Dortmund-Husen und weiter zur OW IIIa mehr als verbesserungswürdig ist UBS wahrscheinlich nur mit Geländeaufkäufen zu realisieren ist. Haushaltsansatz erhöhen, ggf.um entsprechende Rücklagen zu bilden!

 

       Hinweis der Verwaltung:

Derzeit liegen keine konkreten Planungen im Stadtgebiet Kamen für neue Verkehrsanbindungen nach Dortmund vor, ein vorsorglicher Grundstückserwerb ist somit nicht sinnvoll.

 

25.   11.12.01./0340.782200 (Kosten des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke):

Grundstücke oder doch nur ein Grundstück? Für 150.000€ bekommt man entweder ein schönes oder mehrerer dann nicht weiter zu veräußernde Grundstücke. Hier sollte man vor dem Kauf auf den möglichen Weiterverkauf achten oder ob die Stadt das Grundstück selber nutzen kann. Ansonsten bindet man sich weitere Kosten ans Bein, die die Bevölkerung dann ohne Grund tragen muss.

 

Hinweis der Verwaltung:

Bei den veranschlagten 150.000,- € handelt es sich um eine Planungsgröße aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2019. Diese Mittel werden etatisiert für den möglichen Ankauf von Ackergrundstücken zur Bodenbevorratung und zur Zahlung von der Grunderwerbsteuer sowie der Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten.  Ackergrundstücke sind für die Gemeinde von Bedeutung bei einem späteren Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen für kommunale Projekte (Straßenbau, Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen). Bei den Verhandlungen mit den Eigentümern, die in der Regel Landwirte sind, werden diese Grundstücke als Tauschgrundstücke benötigt. Landwirte veräußern in der Regel keine Flächen, da sie sonst die Existenz ihres landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. Bis zu einem möglichen Tausch der Grundstücke werden diese entgeltlich für eine landwirtschaftliche Nutzung verpachtet.

 

26.  11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

930.000 € als Ausgaben posten für die Vermarktung von Grundstücken oder andere wirtschaftsfördernde Maßnahmen. Das ist eine stolze Summe, die auch Wirkung zeigen muss. In den letzten Jahren hat man zumindest das Gefühl, das dieser Posten irgendwie im Sande verschwindet. Hier sollte genauer Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung abgelegt werden.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Einnahmen aus dieser Buchungsstelle fließen als Einnahmen in den allgemeinen städt. Haushalt ein und sind nicht zweckgebunden. Sie vergrößern aber die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt, die damit andere wichtige städtebauliche Projekte mitfinanzieren.

 

27.  11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

Wenn man durch die Fussgängerzone geht, dann ist auffällig der grosse Anteil an Geschäftslokalen- Leerstand. Was unternimmt man seitens der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings, um den Standort Innenstadt Kamen für Geschäftsansiedlungen wieder interessanter zu gestalten. Warum keine Infozone einrichten, die über flatscreen/touchscreen die Angebote von Geschäften, die Angebote über Veranstaltungen der Stadt Kamen, die Sportveranstaltungen im Umfeld ermöglicht ? Kritisch angemerkt sei die Info und Erreichbarkeit des Bürgerhaushaltes über das Portal...nicht erkennbar im Startportal, nur über Suchfunktion. Wird hier nicht zu wenig getan? Bürger möchten sicher eine belebte, freundliche Innenstadt mit interessanten Einkaufsmöglichkeiten auch ausserhalb des online Einkaufs. Manche Geschäftsinhaber bemängeln mittlerweile die Sicherheit im Innenstadtbereich, trauen sich nur noch in Begleitung nach Geschäftsschliessung auf den Weg. Wo sind individuelle Damen-und Herrenausstatter, Schuhgeschäft, Sportausstatter zu finden? Scheinbar sind die m² Mietpreise im Wettbewerbsvergleich zu hoch. Gespräche mit den Eigentümern/Vermietern sind dann vonnöten. Sesekeauen-Ausbau mit Treppen-und Sitzanlagen lässt Innenstadt weiter vereinsamen. Zudem kann sich dort eine Scene entwickeln, die man nicht so gern sieht, was Drogenmilieu und „Abhängen“ betrifft."

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Kamen verschafft sich in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Leerstände in der Innenstadt und erfasst diese in einem Leerstandskataster. Dieses Kataster dient als Grundlage für ein aktives Leerstandsmanagement. Das heißt, die Wirtschaftsförderung nimmt Kontakt mit Einzelhändlern und Immobilienmaklern auf und bietet die leer stehenden Ladenlokale für eine mögliche Ansiedlung an. Darüber hinaus werden diese Immobilien in enger Zusammenarbeit mit ansässigen Immobilienmaklern und, sofern es gewünscht ist, mit den Eigentümern kostenlos auf dem städtischen Immobilienportal veröffentlicht. Des Weiteren wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna und dem Technopark Kamen auch Existenzgründern diese Immobilien angeboten und damit die Möglichkeit geschaffen sich am Standort Kamen niederzulassen. Die Wirtschaftsförderung kann aber nur moderierend tätig sein, die letztendliche Entscheidung trifft immer der Eigentümer eigenwirtschaftlich und damit auch, welche Branche sich in Kamen niederlässt.

 

28.  11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

Mich würde interessieren, was mit dem Gelände der ehemaligen Polizeikaserne in der Dortmunder Allee geplant ist. Dieses Areal würde sich aufgrund der innenstadtnahen Lage gut für Wohnungen eigenen. Bezahlbare Wohnungen fehlen überall. Hat die Stadt Kamen finanzielle Möglichkeiten und evtl. Geld eingeplant, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern?

 

Hinweis der Verwaltung:

Das Gelände der ehemaligen Polizeikaserne an der Dortmunder Allee steht im Eigentum des Landes NRW. Hier ist deshalb zunächst der Eigentümer gefordert. Die Stadt steht aber mit dem Eigentümer in Verbindung, um dort eine städtebaulich ansprechende und befriedigende Lösung für den Wohnungsbau zu finden. Die Stadt hat aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nicht die Möglichkeit, Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Haushalt einzustellen. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist in erster Linie die Aufgabe des Landes. Hier stehen auch vielfältige Förderprogramme zur Verfügung, z.B. die Landesinitiative „Bauland an der Schiene“.

 

29.  11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

Der Brunnen ggü. dem Hotel Stadt Kamen und die Bänke sind seit langen Jahren Anziehungspunkt für eine kleine Trinkerscene und scheinbar (fiel mir heute ganz bewusst ins Auge) Anziehungspunkt und Aufenthaltsort von Obdachlosigkeit. Der Brunnen scheint mir seit Installation eine permanenten Sanierungsbaustelle zu sein. Sind es Reparaturen aufgrund Vandalismus? Zum Thema der Obdachlosigkeit und der Trinkerscene der Wunsch und Hinweis, dass da etwas verändert werden muss. Hilfe durch Sozialarbeiter, aber auch konsequentes Handeln ist hier sinnvoll und notwendig. Platzverweise sind auszusprechen und bei Wiederholungen muss geahndet werden. Wie sieht es mit der Video-Überwachung des öffentlichen Platzes aus? Gibt es Konzept oder konkrete Planung? Es würde die Sicherheit und die sich doch gehäuften Diebstähle und Angriffe auf gerade ältere Mitbürger reduzieren helfen...sicher bei der Aufklärung vollzogener Taten."

 

Hinweis der Verwaltung:

Die regelmäßigen Reparaturmaßnahmen sind teilweise notwendig aufgrund von Vandalismusschäden; aber auch wegen standardmäßigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Platzverweise werden dort kaum ausgesprochen, weil dafür nur selten Anlass besteht. Für eine Videoüberwachung gibt es nach interner Prüfung keine Rechtsgrundlage. Gehäufte Diebstähle und Angriffe auf ältere Mitbürger sind nicht bekannt und haben nach Kenntnis der Verwaltung dort überhaupt nicht stattgefunden.

 

30.   11.12.01/0340.682100 (Veräußerung von Grundstücken):

Ich hoffe, dass die 930.000 € als Einnahmen etatisiert sind. Oder muss das Geld erst in die Aufbereitung und Vermarktung gesteckt werden? Wenn ja, welche Einnahmen sind dann durch den Verkauf zu erwarten?

 

Hinweis der Verwaltung:

Es handelt sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken. Die Vermarktung erfolgt durch städt. Mitarbeiter. Die Kosten für die Erschließung der Flächen werden vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis nach den Bestimmungen des BauGB erhoben.

 

31.   11.12.01./0340.782200 (Kosten des Grunderwerbs unbebauter Grundstücke):

Die 150.000 € erscheinen mir hier sehr wenig. Spricht nicht gerade für aktive Gestaltung von Wohnungsbau  und Wirtschaftsförderung.

 

Hinweis der Verwaltung:  

Bei den veranschlagten 150.000,- € handelt es sich um eine Planungsgröße aus dem Jahr 2017 für das Jahr 2019. Diese Mittel werden etatisiert für den möglichen Ankauf von Ackergrundstücken zur Bodenbevorratung und zur Zahlung von der Grunderwerbsteuer sowie der Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten.  Ackergrundstücke sind für die Gemeinde von Bedeutung bei einem späteren Ankauf von landwirtschaftlichen Fläche für kommunale Projekte (Straßenbau, Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen). Bei den Verhandlungen mit den Eigentümern, die in der Regel Landwirte sind, werden diese Grundstücke als Tauschgrundstücke benötigt. Landwirte veräußern in der Regel keine Flächen, da sie sonst die Existenz ihres landwirtschaftlichen Betriebes gefährden. Bis zu einem möglichen Tausch der Grundstücke werden diese entgeltlich für eine landwirtschaftliche Nutzung verpachtet.

 

32.   56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):

In der Planungs- und Strassenverkehrsausschuss-Sitzung der Stadt Kamen am 03.04.2017 stellte Herr Storksmeier von der Planersozietät Dortmund die Arbeiten für eine Nahmobilitätsplanung für das Stadtgebiet vor. Im Vortrag wurde als Ziel eine ganzheitliche Nahmobilitätsplanung erläutert. Diese Arbeiten seien bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen und Ergebnisse könnten dann in die Beratungen von Verwaltung und Politik einfliessen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Seitdem sind mehr als 6 Monate vergangen. Auf Anfragen (z. B. am 03.04.2017 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung zu prüfen ob in der Strasse ..... Tempo 30 eingerichtet werden kann) lautet die Antwort der Verwaltung: Alles wird im Rahmen der Nahmobilitätsuntersuchung geregelt. Es ist mir bewusst, dass die Verhandlungen mit den Nachbarkommunen, dem Kreis Unna und den Landesbehörden zeitraubend und aufwendig sind. Trotzdem könnten über einen Zwischenbericht der Planersozietät innerörtliche Massnahmen erledigt werden. Diese Massnahmen würden dann die noch im ganzheitlichen Nahmobilitätskonzept durchzuführenden Arbeiten entzerren."

 

Hinweis der Verwaltung:  

Das Nahmobilitätskonzept befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung und wird in einer der nächsten Sitzungen dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

33.  56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):

Die Werver-Heide liegt an der östlichsten Grenze von Kamen und gehört zum Ortsteil Heeren-Werve ohne eine risikofreie Wege-Verbindung nach Heeren zum Einkaufszentrum. Die Strassen nach Heerenkreuzen die Werver Mark ohne eine Querungshilfe. Der Verkehr auf der Werver Mark ist mit 70 km/h ausgeschildert. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird oft weit überschritten und an der Einmündung der Westfälischen Strasse werden die nach Heeren abbiegenden Fahrzeuge auch noch verkehrswiedrig überholt. Der Max-von-der-Grün-Weg wäre für Fußgänger, Radfahrer und Benutzer von Rollatoren und Rollstühlen eine Alternative. Dieser Weg ist aber in einem desolaten Zustand und zugewachsen, eine Benutzung ist nicht zu empfehlen. Die Stadt Kamen sollte für ihre Bürger und -innen der Werver-Heide den Abschnitt von der Mühlhauser Strasse bis nach Heeren entsprechen den Richtlinien des Radschnellweges RS1 ausbauen. Diese Massnahme wäre der sicherste Weg von der Werver-Heide nach Heeren und vor allem für ältere Bürger und -innen und Familien ohne Auto eine risikofreie Verbindung nach Heeren.

 

Hinweis der Verwaltung:  

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

34.  56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):

Was für Massnahmen sind denn konkret im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und speziell im Nahmobilitätskonzept geplant?  Man stellt p.a. pauschal 58.300,- € bis 2030 ein. Unter diesem Thema  „Umweltmanagement“ kann man natürlich in der Klimaschutzdebatte Haushaltsposten bevorraten. Was beeinhaltet denn konkret das Nahmobilitätskonzept für Kamen? Geht es um E-Busse ( kann aber wohl nicht sein, da je Bus Kostenhöhen nicht korellieren ), geht es um bessere Taktungen? Oder fokussiert man sich nur auf Fahrradwegeausbau und Fahrradparkplätze im Innenstadtbereich?

Hinweis der Verwaltung:   

Im Zuge der Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes für die Stadt Kamen hat der beauftragte Gutachter eine Summe für den Zeitraum bis 2030 geschätzt, die erforderlich wäre, um eine nachhaltige und zielgerichtete Förderung der Nahmobilität in Kamen umzusetzen. Diese Summe wurde vom FB 60 als jährlicher Ansatz ab dem Haushaltsjahr 2019 angemeldet, wurde aber inzwischen als Ergebnis der verwaltungsinternen Mitteleinplanungsgespräche reduziert. Genaue Maßnahmen ergeben sich aus dem Nahmobilitätskonzept, dass sich derzeit in der Schlussabstimmung befindet und zunächst dem Fachausschuss vorgelegt wird und damit dann auch öffentlich wird. Einer inhaltlichen Befassung durch den Fachausschuss soll hier nicht vorgegriffen werden. Alle im Erarbeitungsprozess eingegangenen Hinweise, Stellungnahmen und Ideen finden sich im Konzept wieder.

35.  56.01.01/0583.783100 (Umweltmanagement):

Auf der Homepage der Stadt ist unter dem Schlagwort „Nahmobilitätskonzept“ leider kein entsprechender Eintrag zu finden. Wäre also tatsächlich interessant, welche Maßnahmen hier evtl. vorgesehen sind. Wäre ja mal eine Aufgabe für die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Hinweis der Verwaltung:   

Sobald das Nahmobilitätskonzept dem Fachausschuss zu Beratung vorgelegt wird, wird das Konzept auch über das Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

36.  54.01.01/0612.783100 (Bebauungsplan Nr. 8 Ka, Gewerbegebiet Dortmunder Allee):

Beim Ausbau des Gewerbegebiets Dortmunder Allee ist hoffentlich auch der Schallschutz für die Anwohner berücksichtigt. Dieser ist bei der Umplanung der Hochstraßenkreuzung nicht berücksichtigt worden. Der zusätzliche Verkehrslärm auf der Heerener Straße sowie im Bereich Henry-Everling-Straße wurde für die Bewohner der Schäferstraße nämlich nicht berücksichtigt. Im Bereich der Heerener Straße auf dem Abschnitt parallel zur Schäferstraße muss der Verkehrslärm in naher Zukunft durch Maßnahmen gesenkt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:   

Der Ausbau erfolgt gemäß des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 Ka Dortmunder Allee. Weitergehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Abschnitt Dortmunder Allee wird im Zuge der nächsten Stufe Lärmaktionsplanung betrachtet.

 

 

37.  54.01.01/0402.783100 (Nordring):

Diese Maßnahme wird schon seit Jahren vor sich hingeschoben und muss nun endlich auch umgesetzt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:   

Diese Maßnahme wird bis Ende 2020 durchgeführt.

 

38.  54.01.01/0402.783100 (Nordring):

Diese Maßnahme ist aus meiner Sicht längst überfällig und sollte unbedingt  umgesetzt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:  

Diese Maßnahme wird bis Ende 2020 durchgeführt.

 

39.  54.01.01/0528.783100 (Hemsack – Neuentwicklung):

Durch das Neubaugebiet wird sich der Verkehrsfluss im Bereich Westickerstraße so wie am Schwimmbad verändern bzw. mehr werden. Dieses sollte in der Planung berücksichtigt werden. Hier können sich auch Maßnahmen in den umliegenden Straßen ergeben, die durch das neue Wohngebiet kostenmäßig zu erfassen sind. Solche Maßnahmen könnten ja schon im Zuge des neuen Schwimmbads mit geplant werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

40.  54.01.01/0528.783100 (Hemsack – Neuentwicklung):

Da die Stadt eine Menge Geld in die Neuentwicklung dieses Gebiets steckt (ja Wohnungen sind dringend notwendig) hoffe ich, dass dort auch Sozialwohungen entstehen werden, da diese kaum in Kamen zu finden sind. Außerdem möchte ich zu bedenken geben, dass gerade dieser Bereich je nach Windrichtung den Gestank des Klärwerks abbekommt und das über das Gebiet des jetzigen Hundeplatzes hinaus. Hat man bedacht wo dann künftig die Freibad (Kombibad) Besucher parken wenn, das Gebiet am Beachvolleybalplatz auch bebaut wird?

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

41.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Die Fahrradabstellanlage könnte eine gute Idee werden. Ich sehe es genau so, dass der Fahrradverkehr in der Innenstadt (Fußgängerzone) dadurch zunehmen wird. Hier muss eine Lösung vor der Inbetriebnahme gefunden werden. Es könnten auch Leihfahrräder in der Innenstadt und am Bahnhof sinnvoll sein. So hätte man eine gute und umweltfreundliche Verbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof. Die Anlage muss aber ständig gereinigt werden, um nicht noch einen erneuten Schandfleck in der Innenstadt zu bekommen, dass wir wohl die größte Herausforderung für die Stadt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

42.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Ich als Radfahrerin finde eine Abstellanlage in der Stadtmitte eher unsinnig, wichtiger wäre mir eine Vergrößerung der schon vorhandenen Abstellmöglichkeiten z.B. An der Stadtbücherei und vor allem am Kamen-Quadrat. Viele nutzen ihr Fahrrad ja für den schnellen Einkauf, da möchte man seien Waren nicht erst wieder bis in die Mitte tragen um dann das Fahrad aus der Stadt zu schieben. Wäre die Abstellanlage denn kostenlos?

 

Hinweis der Verwaltung:

Das Fahrradabstellanlagenkonzept für die Kamener Innenstadt sieht ebenfalls umfangreiche Erweiterungen der vorhandenen Abstellanlagen vor. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Es gibt lediglich für das kleine neue Fahrradparkhaus, das in dem Pavillon auf dem Willy-Brandt-Platz eingerichtet werden soll, die Überlegung, diese neue Abstellmöglichkeit für Fahrräder in den Servicebetrieb der Radstation am Bahnhof einzubinden. Damit wären dann allerdings auch Serviceangebote verbunden, wie z.B. eine Überwachung der Fahrräder.

 

43.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Bei der Erstellung einer zentralen Fahrradabstellanlage sollte die Möglichkeit zur Bereitstellung von Schließfächern geschaffen werden. Niemand, der mehrere Sachen einkaufen möchte, lässt Teileinkäufe auf dem Gepäckträger. Und das Herumschleppen an der Hand ist einfach zu lästig - da sehnt man sich dann nach dem Kofferraum eines PKW als Zwischenlager.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

44.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Ich sehe diesen Vorschlag als eine sinnvolle Investition. Ich kann mir vorstellen, dass dieses ein erster Schritt sein könnte -es muss noch weitaus mehr passieren- um Menschen in die Stadt zu locken. Sollte ein Reperaturservice, ähnlich wie am Bahnhof, mit eingeplant sein, könnten hierdurch wieder Menschen in die Stadt gelockt werden. Des Weiteren wird, bei einer Möglichkeit sein Fahrrad sich unterstellen zu können, der ein oder andere sein Auto stehen lassen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

45.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, die Fahrradverbindung aus Methler in die Innenstadt zu verbessern und die Westicker Straße ab dem Hemsack bis zum Rathauskreisel mit einem Fahrradschutzstreifen auszustatten, wie an der Germaniastraße bereits vorhanden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

46.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Hier geht es um ein Investitionsvolumen von 263.000,- € für ein Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt,verteilt bis ins Jahr 2021.Wie man hörte, soll diese Anlage ggü. dem Spk. Hauptgebäude anstelle des ehem. Reisebüros errichtet werden. Ich halte ein solches Konzept für weit überteuert. Fahrradabstellanlage wird optisch den Platz nicht bereichern und es wird dort ein Fahrradfriedhof tw. das Bild stören. Gut gemeint aber an falschem Ort beplant. Innenstad Fussgängerbereich sollt nicht damit belastet werden. I.Ü. ...preiswerter ginge das auch...

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

47.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Da die Fahrradabstellanlage meines Wissens in der Fußgängerzone liegt, muss das Fahrrad also bis zur Abstellanlage geschoben werden. Da dies kaum jemand machen wird ist zu befürchten, dass der Radverkehr in der Fußgängerzone zunehmen wird.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Anlage liegt an der Adenauerstraße. In diesem Teil der Fußgängerzone ist das Befahren mit dem Fahrrad bereits seit Jahren gestattet.

 

48.  54.01.01/0575.783100 (Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt):

Gut würde die Möglichkeit passen sich Räder leihen zu können. Hier bietet sich die Zusammenarbeit mit Mietrad / Leihrad Firmen an. Stationen könnten in den Stadtteilen sowie in der Stadtmitte entstehen. Für die Stadt sollten keine Kosten entstehen. Lediglich geeignete Flächen müssten zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

49.  54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage (BW 58)):

Vorschlag für eine neue Fußwegverbesserung in Westick: Der Bürgersteig der Mühlenstraße sollte im Kreuzungsbereich Westicker Straße bis zum Buswartehäuschen Kreuzweg verlängert werden. Hier müssen die ÖPNV Nutzer, insbesondere Schüler, über den Mehrzweckstreifen zum Wartebereich gehen. Die ist vor allem in der dunklen Jahreszeit ein Sicherheitsrisiko.Ebenfalls könnte man darüber nachdenken den Kreuzungsbereich zurückzubauen, da die südliche Mühlenstraße mittlerweile keine Kreisstraße mehr ist erscheint der Kreuzungsbereich stark überdimensioniert.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

50.  54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage (BW 58)):

Die von zahlreichen Bürgern im Wohnbereich Gartenstadt Sesekeaue genutzte Brücke und insbesondere der Teich sind in einem erbärmlichen Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt mehr Geld in die Bestandserhaltung investieren würde. Die Gartenstadt war einmal ein Vorzeigeprojekt und eine Hauptrolle spielte das Naturmaterial Holz (Fassaden, Spielgeräte etc.). Da ist nun mal der Erhaltungsaufwand größer. Der Brunnen neben der Brücke läuft nicht mehr, im und um den Teich müssen die Bäume, Sträucher etc. zurückgeschnitten werden und die schmalen Wege werden von den Hecken der umliegenden Häuser verschluckt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Planung für die Sanierung der Teichanlage ist abgeschlossen. Eine Umsetzung wird in diesem Jahr erfolgen.

 

51.  54.01.01/0616.783100 (Brücke Fußweg Technologiepark/Teichanlage (BW 58)):

Alter Markt Kamen Mitte. Eine Sanierung ist unbedingt nötig, da ja der Markt das die gute Stube der Stadt ist. Es fällt auf das Menschen mit Rollatoren dort nur unter Schwierigkeiten zurechtkommen und Menschen mit Behinderungen es allgemein als schlecht empfinden. Das ehemals schöne Pflaster ist mittlerweile ein Flickenteppich und das Wappen der Stadt in einem sehr schlechten Zustand.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

52.  54.01.01/0544.783100 (Kämertorstraße - vom Westring bis Reckhof):

Ich erinnere nochmals an die Erneuerung des Straßenbelags des stadtnäheren Gartenplatzes Nr. 1 bis 12.

 

Hinweis der Verwaltung:

Maßnahme wird 2021 durchgeführt.

 

53.  54.01.01/0544.783100 (Kämertorstraße - vom Westring bis Reckhof):

Was passiert nach der erfolgten Realisierung der Ampelanlage mit Linksabbiegemöglichkeit Richtung Zollpost mit der maroden Strassenbelags-Situation der Hochstrasse ? Ebenso der Belag die Auffahrt und Einfädelungsspur hat dringend Sanierungsbedarf.Ebenso der durch mehrere Jahre wintergeschädigte Belag der Allee vom Amtsgericht bis zur Brücke ist dringend sanierungsbedürftig. Hier wird nur laienhaft manches zu tiefe Asphaltloch „repariert“. Völlig unverständlich - wurde von vielen Mitbürgern in Gesprächen mit Unverständnis quittiert - ist die Belagserneuerung des Kreisverkehrs mit den Zufahrten zur Service-Stelle der Sparkasse/ Rewe und Aldi. Chaotisch die Ampelregelung und Zufahrtsersatzregelung. Welche Kosten sind für diese Massnahme beplant worden? Prioritärer wäre das Beispiel Hochstrasse und Allee.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Zuständigkeit zur Sanierung der B233 (Hochstraße) liegt bei Straßen NRW. Eine Sanierung des Sesekedamms ist für dieses Jahr geplant.

 

54.  54.01.01/0529.783100 (Bebauungsplan Nr. 36 Ka-Me):

In Bebauungsplänen sollte festgeschrieben werden das beispielsweise Vorgärten nicht mit Kies, Schotter oder sonstigen Mineralischen Füllmaterial befüllt werden dürfen. Ebenso sollte Festgeschrieben werden das Flachdächer oder leicht geneigte Dächer zu begründen sind. Hier hilft vielleicht ein Blick über den Tellerrand, die Stadt Dortmund setzt dies beides Grad konsequent um. Hierdurch sind auf Dauer positive Effekte beim Klima und bei der Entwässerung zu erwarten.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

55.  54.01.01/0264.783100 (Neuanlage Straßenbeleuchtung):

Auf dem Dorfplatz Westick befindet sich nur eine (sehr schwach leuchtende) Laterne. Zur Vermeidung von Angsträumen sollte hier über eine bessere Beleuchtung der Wegeführung nachgedacht werden. Außerdem ist der Gehweg in einem sehr schlechten Zustand. Bei Regen bilden sich große schlammige Bereiche.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der FB 60.1 wird den genannten Bereich lichttechnisch prüfen lassen.

 

 

 

56.  54.01.01/0264.783100 (Neuanlage Straßenbeleuchtung):

Eine Nachtabschaltung von Straßenbeleuchtung in Wohngebieten und Gewerbegebieten in der Zeit von 0 bis 4 Uhr kann eine Kostenersparnis in Höhe von mehreren 10.000 Euro pro Jahr erziehen.Erfahrungen in diesem Bereich hat z.B. die Stadt Werdohl im Märkischen Kreis gemacht. Hier wird die Beleuchtung seit 2013 in der besagten Zeit abgeschaltet. Die Stadt spart jährlich 21.000 Euro ein.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

57.  Budget 101.70 Anschaffung von Hard- und Software für das Rathaus (ohne Schulen):

Gern würde ich noch einen Vorschlag unterbreiten, welcher leider nicht in eine der vorgegeben Haushaltspositionen passt. Aus diesem Grund schreibe ich den Vorschlag mal an diese Stelle.

 Ich würde die Einrichtung von Ansprechpartnern in den Stadtteilen anregen.  Die Ansprechpartner, ich nennen sie hie mal, „Stadtteilkümmerer“ oder „Stadtteilkoordinator“. Die Stadtteilkoordinatoren sind als Ansprechpartner im Stadtteil präsent, sie bilden eine Brücke zwischen Verwaltung und BürgerInnen, beraten, nehmen Anfragen und Anregungen entgegen und koordinieren das bürgerschaftliche Engagement in den Stadtteilen. Ziel der Stadtteilkoordinatoren ist es, in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils und verschiedenen Institutionen den Stadtteil zu einem lebendigen Lebensraum zu entwickeln, der für alle Menschen eine Heimat ist, in dem sie gerne wohnen, mit dem sie sich identifizieren und der sie auffängt, wenn sie alleine sind und ohne fremde Hilfe nicht mehr zurecht kommen.  Aufgabe der besagten Personen ist in den Stadtteilen, (Methler, Südkamen, Mitte, Heeren) bestimmte Tätigkeiten wahrzunehmen.

- Ansprechpartner für Bürger sein. ( Informationen, Beschwerden, Hinweise, Unter-  stützung, Hilfe geben,)

- Überwachung des Parkraumes

- Kontrolle der Grünflächen, öffentlichen Plätze, Straßen, Gehwege, Gebäude ( Müll, Beschädigungen, Defekte, Ausfall Betriebsmittel etc. )

- Kontrolle von Auflagen der Stadtverwaltung ( Lärm, Ruhe, Sperrungen, Veranstaltungen etc. ) uvm.

- Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr um dort zu unterstützen.

- Bindeglied sein ( Verwaltung – Bürger )

Ergebnis:

- Präsenz zeigen. Schaut her, hier ist ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Kamen. Wir sind für Euch da.

- Stärkung des „Wir-Gefühls“

- Stärkung der Nachbarschaft

- Aufbau einer generationenübergreifenden Gemeinschaft im Stadtteil

- Erhöhung der Lebensqualität

 - Beteiligung und Aktivierung aller Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils

 - Eine ordentlichere und saubere Stadt Kamen erreichen

Zunächst könnten Stadtteilkoordinatoren für einige Zeit im Rahmen einer 450 Euro Beschäftigung zum Einsatz kommen. Den Lohnkosten von maximal 28800 Euro, für alle vier Stadtteile, im Jahr stehen Einnahmen z.B. aus der Kontrolle des Parkraumes etc. entgegen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die angesprochenen Maßnahmen sind sehr zahlreich, vielfältig und aufwendig. Aus diesem Grund hat die Stadt Kamen diese jeweiligen Maßnahmen auf verschiedene Schultern verteilt, da Kräfte im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung dieses Spektrum nicht wahrnehmen könnten.

So stehen als Ansprechpartner beispielsweise die Ortsvorsteher und Ratsmitglieder, insbesondere in der Funktion als Vermittler zwischen BürgerInnen und Verwaltung zur Verfügung.

Die Stadt Kamen hat aber auch das BürgerRATbüro als Beschwerdemanagement eingerichtet. Die Mitarbeiter sind persönlich und telefonisch im Rathaus und digital über die Homepage der Stadt Kamen ansprechbar. Die sonstigen angesprochenen Maßnahmen werden von Mitarbeitern des zentralen Außendienstes, der Überwachung des ruhenden Verkehrs und weiteren Kolleginnen und Kollegen der Straßen- sowie Ordnungsverwaltung wahrgenommen.