Beschlussvorschlag:
Herr Dr. Uwe Liedtke
wird gem. § 68 Abs. 1 GO NRW mit Wirkung zum 01.10.2018 zum allgemeinen
Vertreter der Bürgermeisterin bestellt.
Die Besoldung
erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B2.
Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils
zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Bedingt durch die
Wahl der 1. Beigeordneten zur Bürgermeisterin der Stadt Kamen ist die Position
des 1. Beigeordneten neu zu besetzten.
Gem. § 68 Abs. 1 S.
1 GO NRW bestellt der Rat eine/einen Beigeordneten zur/zum allgemeinen
Vertreter der Bürgermeisterin. Die Bestellung ist eine Sachentscheidung, die
durch Beschluss gem. § 50 Abs. 1 GO NRW erfolgt. Danach werden Beschlüsse mit
Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei der Beschlussfassung wird
offen abgestimmt. Auf Antrag einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden
Zahl von Mitgliedern des Rates ist namentlich abzustimmen. Auf Antrag
mindestens eines Fünftels der Mitglieder des Rates ist geheim abzustimmen. Zum
selben Tagesordnungspunkt hat ein Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang
gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung. Die Geschäftsordnung kann
weitere Regelungentreffen.
Gem. § 19 der
Hauptsatzung der Stadt Kamen vom 28.02.2017 führt die/der allgemeine Vertreter/in
der Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung „Erste/r Beigeordnete/r“.
Die Eingruppierung
richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Gem. § 2
Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung sind die Ämter der übrigen Wahlbeamten auf
Zeit der Gemeinden nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde
einzugruppieren. Bei einer Einwohnerzahl von 40 001 – 60 000 Einwohnern ist das
Amt der/des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters nach der
Besoldungsgruppe B2 einzugruppieren. Bei Wiederwahl in dasselbe Amt in dem
sie/er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat, ist das Amt in die Besoldungsgruppe
B3 einzugruppieren.
Es wird vorgeschlagen Herrn Dr. Uwe Liedtke zum allgemeinen Vertreter gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.