Betreff
Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin
Vorlage
075/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Dr. Uwe Liedtke wird gem. § 68 Abs. 1 GO NRW mit Wirkung zum 01.10.2018 zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin bestellt.

 

Die Besoldung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B2. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Bedingt durch die Wahl der 1. Beigeordneten zur Bürgermeisterin der Stadt Kamen ist die Posi­tion des 1. Beigeordneten neu zu besetzten.

 

Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GO NRW bestellt der Rat eine/einen Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin. Die Bestellung ist eine Sachentscheidung, die durch Beschluss gem. § 50 Abs. 1 GO NRW erfolgt. Danach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abge­lehnt. Bei der Beschlussfassung wird offen abgestimmt. Auf Antrag einer in der Geschäftsord­nung zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern des Rates ist namentlich abzustimmen. Auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder des Rates ist geheim abzustimmen. Zum selben Ta­ges­ordnungspunkt hat ein Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung. Die Geschäftsordnung kann weitere Regelungentreffen.

 

Gem. § 19 der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom 28.02.2017 führt die/der allgemeine Vertre­ter/in der Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung „Erste/r Beigeordnete/r“.

 

Die Eingruppierung richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Gem. § 2 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung sind die Ämter der übrigen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde einzugruppieren. Bei einer Einwohnerzahl von 40 001 – 60 000 Einwohnern ist das Amt der/des allgemeinen Vertre­ters des Bürgermeisters nach der Besoldungsgruppe B2 einzugruppieren. Bei Wiederwahl in dasselbe Amt in dem sie/er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat, ist das Amt in die Besoldungs­gruppe B3 einzugruppieren.

 

Es wird vorgeschlagen Herrn Dr. Uwe Liedtke zum allgemeinen Vertreter gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.