Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßige Mehrausgabe "Freizeitzentrum Lüner Höhe"
Vorlage
064/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

 

Bei der Buchungsstelle 36.02.01/0538.783100 „Freizeitzentrum Lüner Höhe“ (Dach, Hei­zung, Elektro, Sanitär) werden zusätzlich 100.000 € bereit gestellt, um die Maßnahme fertig zu stellen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.08.2018 (Vorlagen Nr. 052/2018)

 

 

 

 


Anlagen:

 

-       Dringlichkeitsentscheidung