Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
063/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:

 

 

Betriebsausschuss

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

ordentliches Mitglied

Jan Hupe

 

 

 

 

 

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

stv. Mitglied

Christine Droste

Walter Christoph

 

 

 

 

 

 

Schul- und Sportausschuss

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

ordentliches Mitglied

Johannes Müller

 

 

 

 

 

 

 

Umwelt- und Klimaschutz-

 

 

ausschuss

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

ordentliches Mitglied

Zhili Guo

 

 

 

 

 

 

 

Partnerschaftsausschuss

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

stv. Mitglied

Zhili Guo

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Herr Jan Hupe ist aus Kamen verzogen, wes­halb er sein Mandat als sachkundige Bürger im Betriebsausschuss nicht weiter ausüben kann.

 

Herr Johannes Müller kann aus beruflichen Gründen sein Mandat als sachkundiger Bürger im Schul- und Sportausschuss nicht mehr ausüben. Hier ist eine Nachbesetzung erforderlich.

 

Herr Zhili Guo hat mit Schreiben vom 18.09.2018 sein Mandat niedergelegt. Er war sachkundiger Bürger im Umwelt- und Klimaschutzausschuss und stv. sachkundiger Bürger im Partnerschaftsausschuss. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an, dazu gehört u.a. der Stadtjugendring. Für jede/s Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter zu wählen.

Der Stadtjugendring hat mitgeteilt, dass Frau Christiane Droste nicht mehr für den Jugendhilfe­ausschuss als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung steht. Der Stadtjugendring schlägt vor, dass zukünftig Herr Walter Christoph die stellvertretende Mitgliedschaft wahrneh­men soll.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte.