Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Vorlage
062/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die weitere Wahlperiode des Rates wird Frau Katrin Jubitz als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Antenne Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG gewählt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Die Mitgliedschaftsrechte wurden bisher von Herrn Ralf Kosanetzki als stellvertretendes Mitglied wahrgenommen. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Kamen hat Herr Kosanetzki den Sitz in der Gesellschafterversammlung verloren. Eine Nachbesetzung ist daher erforderlich.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Frau Katrin Jubitz wird als neues stellvertretendes Mitglied für die weitere Legislaturperiode des Rates vorgeschlagen.