Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss 2017 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von
7.219.541,08 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 7.219.541,08 € aus
der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2017 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der
Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wurde der vom
Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses
dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Schlussbilanz zum 31.12.2017
- Anhang
und einem
Lagebericht nach § 48 GemHVO.
Der Bürgermeister
leitete dem Rat zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am 24.09.2018 den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Feststellung gem.
§ 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird der
Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich voraussichtlich zu eigen machen.
In der Folge stellt
der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres
den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und
entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Bürgermeister beteiligt
sich nicht an der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum
31.12.2017 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in
Höhe von 344.455.754,86 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
7.219.541,08 € aus.
Mit einer Entnahme
aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 7.219.541,08 € wird der
Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch
entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 auf 40.653.613,38 €.
Nach der
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird empfohlen,
dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.