Betreff
Wahl eines Vertreters der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
057/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH wird als Vertreter der Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW Frau Elke Kappen benannt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Westfalen GmbH entsendet die Stadt Kamen 3 Vertreter in den Aufsichtsrat.

 

Als Vertreter der Verwaltung in den Aufsichtsrat der Klinikum Westfalen GmbH war bislang Herr Hermann Hupe benannt.

 

Herr Hupe ist zum 31.07.2018 aus dem Dienst ausgeschieden. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.

Zum neuen Vertreter der Verwaltung soll Frau Elke Kappen benannt werden.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat einen Nachfolger gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.