Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Die Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2017 uneingeschränkt entlastet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG und § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.
Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag), wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit. Diese Haftungsbefreiung gilt aber nur für solche Pflichtverletzungen, die den Gesellschaftern vor der Abstimmung über die Entlastung bekannt waren oder die sie aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können.
Der Jahresabschluss 2017 der KBG wurde am 31.03.18 aufgestellt sowie der Gesellschafterversammlung und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt. Diese begann unverzüglich mit der Überprüfung. Mit Datum vom 16.04.2018 wurde der entsprechende Prüfbericht erstellt. Der Bestätigungsvermerk enthält das Urteil, dass die Prüfung zu keinen Einwänden führte.
Der Prüfauftrag schloss gem. § 14 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem.
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Mitglieder des
Rates, die zugleich Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung
und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder der
Gesellschafterversammlung und Stellvertreter:
Anke Dörlemann Stefan Helmken
Joachim Eckardt Volker Sekunde
Hans-Dieter Heidenreich Gökcen Kuru
Wilhelm Kemna Ralf Langner
Christiane Klanke Nicola Zühlke
Ursula Müller Ulrike Skodd
Dietmar Wünnemann Rosemarie Gerdes