Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017
Vorlage
045/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.            Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.            Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.            Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 337.059,77 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftplan 2017 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung der KBG mit einem Verlust von 415.400 € beschlossen.

 

Im Haushalt der Stadt Kamen war ein Betrag von 350.000 € eingestellt und wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

 

Der Verlust des Jahres 2017 beträgt 337.059,77 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung im August 2018 12.940,23 € von der KBG an die Stadt zurück gezahlt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 60.461,72 € verschlechtert. Dies ist vor allem durch den Wegfall von Einmaleffekten begründet: Verschlechterung um 65 T€ bei den sonstigen Erträgen und einer im Vergleich hierzu deutlich geringeren Verbesserungen bei den sonstigen Aufwendungen von + 23 T€.

 

Das bereinigte Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr aber nur um 18 T€ verschlechtert. Die Verschlechterung der Umsatzerlöse (31 T€) konnte durch den Rückgang der veranstaltungsabhängigen Aufwendungen (71 T€) überkompensiert werden. Lediglich die Verbesserung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (40 T€) konnten den Mehraufwand bei den Löhnen und Gehältern (62 T€) nicht kompensieren. Einsparungen im Bereich der Aushilfskräfte (19 T€) und Mehraufwand bei den tariflich Beschäftigten (65 T€) führen zu einer Verschlechterung von 46 T€, welche durch den Rückgang der Kostenverrechnung bei den Personalkosten mit der Stadt (17 T€) nochmals verschlechtert wird.

 

Auch im Jahr 2017 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters gestellt.

 

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

 

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung am 12.06.2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017