Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 337.059,77 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Wirtschaftplan 2017 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der
Gesellschafterversammlung der KBG mit einem Verlust von 415.400 €
beschlossen.
Im Haushalt der
Stadt Kamen war ein Betrag von 350.000 € eingestellt und wurde unterjährig in
Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2017 beträgt 337.059,77 €. Unter Berücksichtigung der bereits
geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses
in der Gesellschafterversammlung im August 2018 12.940,23 € von der KBG an
die Stadt zurück gezahlt.
Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 60.461,72 € verschlechtert. Dies
ist vor allem durch den Wegfall von Einmaleffekten begründet: Verschlechterung
um 65 T€ bei den sonstigen Erträgen und einer im Vergleich hierzu deutlich
geringeren Verbesserungen bei den sonstigen Aufwendungen von + 23 T€.
Das bereinigte
Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr aber nur um 18 T€ verschlechtert.
Die Verschlechterung der Umsatzerlöse (31 T€) konnte durch den Rückgang der
veranstaltungsabhängigen Aufwendungen (71 T€) überkompensiert werden. Lediglich
die Verbesserung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (40 T€) konnten
den Mehraufwand bei den Löhnen und Gehältern (62 T€) nicht kompensieren.
Einsparungen im Bereich der Aushilfskräfte (19 T€) und Mehraufwand bei den
tariflich Beschäftigten (65 T€) führen zu einer Verschlechterung von 46 T€,
welche durch den Rückgang der Kostenverrechnung bei den Personalkosten mit der
Stadt (17 T€) nochmals verschlechtert wird.
Auch im Jahr 2017
wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die
Mitarbeiter in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für den
Gesellschafter. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die
Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch Mitarbeiter des Gesellschafters
gestellt.
Der nach
§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung
aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr.
Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als
Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.
Der geprüfte
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der
Gesellschafterversammlung am 12.06.2018 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gemäß
§ 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die
Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der
Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem.
§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen
nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat
um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlagen:
Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2017