Beschlussvorschlag:
1.
Die
vorgelegte Neufassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Kamen wird
beschlossen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen bereitgestellter Haushaltsmittel die sich
aus diesem Plan ergebenden notwendigen organisatorischen, baulichen und
technischen Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist eine Aufgabe, die
von den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung
wahrgenommen wird. Mit dem Brandschutzbedarfsplan legt die Kommune fest, wie
sie dieser Aufgabe nachkommen will.
Städte und
Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, eine Feuerwehr zu unterhalten, um bei
Bränden, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen zur Hilfeleistung in der
Lage zu sein (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz – BHKG). Die Feuerwehr der Stadt muss „den örtlichen
Verhältnissen entsprechend leistungsfähig“ sein (§ 3 Abs. 1 BHKG). Diese
Festlegung trifft der im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß § 3 Abs.
3 BHKG aufzustellende Brandschutzbedarfsplan.
Der vorgelegte -
neu aufgestellte Brandschutzbedarfsplan - ersetzt die Fortschreibung des geltenden
Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2008. Diese Fassung und die von den kommunalen
Spitzenverbänden herausgegebene Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung dienten
als Arbeitsgrundlage für die Erstellung des vorliegenden
Brandschutzbedarfsplans.
Der Plan wurde im
Wesentlichen von der Arbeitsgruppe „Brandschutzbedarfsplan“, bestehend aus der
Leitung der Feuerwehr und den Zugführern, erarbeitet.
Im Wesentlichen
beschreibt der Brandschutzbedarfsplan das Sicherheitsniveau der Stadt, analysiert
vorhandene Gefahrenpotentiale und die Fähigkeit der Feuerwehr zur
Gefahrenabwehr. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wird anhand von
festgelegten Schutzzielen und deren Erreichungsgraden dargestellt, und es
werden Vorschläge zur Verbesserung der Erreichungsgrade unterbreitet. Zugleich
sind Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes und der Hilfeleistung
bezogen auf das Personal (haupt-und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, Qualifikation
und Verfügbarkeit) und die Ausstattung (z.B. Fahrzeuge, Geräte, Standorte)
beschrieben.
Gefährdungspotenzial
und Risikoanalyse
Das
Gefährdungspotenzial ergibt sich aus der Ausprägung und Nutzung der
Siedlungsbereiche, Freiflächen, Gewerbe- und Industriegebiete, Verkehrsflächen,
der Art und Dichte der Bebauungsstruktur, der Bevölkerungsdichte etc. Die
Grundgefährdung in den Stadtteilen wird mit Hilfe einer Matrix ermittelt und
bewertet. Im Ergebnis besteht in Kamen-Mitte und Kamen-Südkamen eine hohe, im
Stadtteil Kamen - Methler eine mittlere und in Kamen-Heeren-Werve eine hohe
Grundgefährdung (Risikoanalyse S.13-16).
Aufgaben
und Organisation der Feuerwehr
Die Stadt Kamen
unterhält eine hauptamtlich besetzte Feuerwache und ist i.S.d. § 10 BHKG eine
Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Brandschutz und Hilfeleistung
im Stadtgebiet gehören zu den originären Aufgaben. Hinzu kommen zugewiesene
Einsatzbereiche der Bundesautobahnen A 1 und A 2 sowie auf Anforderung
überörtliche Hilfeleistungen, Leistungen im Bereich des vorbeugenden
Brandschutzes durch die Brandschutzdienststelle, Durchführung der
Notfallrettung und des Krankentransportes in der Stadt Kamen sowie in den
Nachbarkommunen Bergkamen und Bönen, diverse Sonderaufgaben zur Unterstützung
der örtlichen Ordnungsbehörde, die Aufgaben der Schulung, Aus- und Fortbildung
der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, Aufgaben im Rahmen der Warnung der
Bevölkerung.
Die Freiwillige Feuerwehr Kamen wird durch den ehrenamtlichen Leiter der
Feuerwehr geleitet. Die Feuerwehr ist mit 7 Standorten in drei Löschzügen
organisiert.
·
Löschzug
1 mit Standorten an der Feuer- und Rettungswache Mersch 28 und Dortmunder
Allee 49 für die Ausrückebereiche Kamen-Mitte und Südkamen sowie die BAB 1und
BAB2.
·
Löschzug
2 mit den Löschgruppen Methler, Bunte Kuh 4b, Wasserkurl, Hohes Feld 7 und
Westick, Heidkamp 28 mit dem Ausrückebereich im Stadtteil Methler.
·
Löschzug
3 mit den Löschgruppen Kamen-Heeren-Werve, Mitelstr. 49a und Rottum, Rottumer
Str. 16 den Ausrückebereich Kamen-Heeren-Werve und Rottum und Derne umfassend.
Die Feuer- und
Rettungswache Mersch ist ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzt. Die personelle
Vorhaltung ist entsprechend der von der Bezirksregierung erteilten
Ausnahmegenehmigung, auf die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte (werktags
von 7 bis 16 Uhr - 6 Einsatzkräfte mindestens Staffelstärke – außerhalb dieser
Zeiten mindestens Truppstärke mit 3 Einsatzkräften), ausgerichtet.
Alarmierung
und Einsatztaktik
Die Alarmierung
erfolgt über digitale Meldeempfänger durch die Leitstelle für Feuerschutz und
Rettungsdienst des Kreises Unna. Auf der Basis einer örtlichen Alarm- und
Ausrückeordnung, unter Angabe von den die jeweiligen Schadensereignisse
kennzeichnenden Einsatzstichwörtern, werden die notwendigen Einsatzeinheiten
alarmiert.
Technische Ausstattung / Ausrüstung
Nachdem
bundesweit ein digitales Funknetz für die Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben errichtet wurde, wurden 2014 analoge durch digitale
Sprechfunkgeräte ersetzt bzw. ergänzt. Der aus insgesamt 30 Einsatzfahrzeugen
bestehende Fuhrpark sowie die gesamte feuerwehrtechnische Ausstattung
unterliegen der permanenten Überwachung auf Eignung, Bedarf und
Einsatzfähigkeit. Das gilt insbesondere für die persönliche Schutzausrüstung.
Sicherheit und der Schutz der Einsatzkräfte haben höchste Priorität.
Bauliche
Gegebenheiten der Standorte
Hier ist die
Feststellung zu treffen, dass die Standorte der Löschgruppen in Heeren, Rottum,
Methler und Westick sukzessive in den vergangenen Jahren dem Bedarf
entsprechend saniert und erweitert worden sind. Die Umbaumaßnahmen am
Feuerwehrhaus in Wasserkurl laufen. Der Standort wurde erweitert um eine
Fahrzeughalle, in 2018 sollen der Umbau und die Sanierung des Sozialtraktes
vollständig abgeschlossen sein.
Handlungsbedarf
besteht für die Feuer- und Rettungswache in Kamen-Mitte. Der für den Betrieb
bemessene Raumbedarf ist im Jahr 2000 ausgerichtet worden auf 54 Einsatzkräfte.
Bedarfsorientierte Erhöhung der Sollbereitschaftszeiten der Rettungswagen und
die Veränderung von arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, hat die Anzahl der
Beschäftigten auf 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwachsen lassen. Dem
erforderlichen Raumbedarf kann dauerhaft nicht mehr entsprochen werden.
Insbesondere sind hier für den hauptamtlichen Bereich Büroräume, Umkleideräume,
für den gemeinschaftlich genutzten Bereich Alarmgarderoben zu nennen. Im
technischen Bereich fehlen Lagerflächen und Fahrzeugunterstellmöglichkeiten.
Mit dem Bau und der Betriebsaufnahme der vorgesehenen Ergänzungswache für den
Rettungsdienst ist in Teilbereichen eine geringe Entlastung der angespannten
Raumsituation an der Hauptwache möglich. Das schließt weitere bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Raumsituation und der Einsatzabläufe des Feuer-
und Rettungsdienstes an der Wache Mersch nicht aus
Leistungsfähigkeit
und Schutzziele
Erfolgreicher
Brandschutz und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden an der Frage bemessen,
in welcher Personalstärke und in welcher Zeit die alarmierten Einsatzeinheiten
nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Die Personalstärke und
zugehörige Zeitgrenzen werden in Form der Schutzzielfestlegung von der
Bezirksregierung Arnsberg vorgegeben. Die Umsetzung der diesbezüglichen
Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes (Erreichungsgrade) wird laufend jährlich
von der Bezirksregierung Arnsberg überprüft.
Im Schutzziel 1 müssen in maximal 8 Minuten
9 Funktionen vor Ort an der Einsatzstelle sein; nach weiteren 5 Minuten
insgesamt 16 Funktionen (Schutzziel 2).
Aus der Analyse
möglicher Einsatzszenarien folgt, dass zu bestimmten Zeiten und bei Einsatzlagen
wie „Brand in Sonderbauten“ (Abschnitt 5.3.2) die Feuerwehr Kamen nur unter
Einsatz aller Kamener Löschzüge und ggfls. Unterstützung benachbarter
Feuerwehren bewältigen kann.
Gestützt ist
diese Erkenntnis aus der Auswertung aller Einsatzberichte aus dem
Leitrechnersystem der Kreisleitstelle der Jahre 2008 bis 2017. Bei der
Darstellung und Bewertung der Erreichungsgrade wurden pro Tag drei gleiche
Zeitabschnitte an Werktagen und an allen anderen Tagen in den 3 Löschzügen
betrachtet. Zudem wurden die Simulationsszenarien – Schutzzielerhöhung um 30
Sekunden und personelle Ausweitung vom Trupp (3) auf die Staffel (6) analysiert
und gerechnet.
Löschzug 1
(Kamen-Mitte-Süd)
Der Gesamterreichungsgrad von 47% im SZ 1 wird als nicht ausreichend
betrachtet. Bemerkenswert kritisch sind die Zeiträume „werktags 0-6 Uhr“ mit
18% und „SaSoFei 0-6 Uhr“ mit 23%.
Die Schutzzielerhöhung um 30 Sekunden führt zu einer Steigerung auf 53%. Eine
deutliche Steigerung auf 69% wird erst durch eine personelle Ausweitung auf die
Staffel erreicht. Die Erreichungsgrade im SZ 2 (13 Minuten) belegen, dass die
alarmierten Einsatzkräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Einsatz gehen,
jedoch die zeitliche Vorgabe von 8 Minuten nicht erreichen. Im Zeitfenster „werktags
0-6 Uhr“ ist der Erreichungsgrad auch im SZ 2 mit 59% nicht ausreichend.
Löschzug 2
(Kamen-Methler)
Der Gesamterreichungsgrad von 75% im SZ 1 ist ausreichend. Die Simulation +30
Sekunden bewirkt eine Steigerung auf 83%.
Im Schutzziel 2 beträgt der Erreichungsgrad 99%.
Löschzug 3
(Kamen-Heeren-Werve, Rottum, Derne)
Der Gesamterreichungsgrad
im SZ 1 ist mit 59% unzureichend. Erschwert wird die Bewertung dadurch, dass
für die Zeiträume „werktags 0-6 Uhr“ keine Daten zur Verfügung stehen. Im Zeitraum
„werktags 6-18 Uhr“ werden nur 22% erreicht. Die Simulation 2 (+30 Sekunden)
führt zu einer leichten Verbesserung auf 26 %. Dass aber ausreichend alarmierte
Einsatzkräfte in den Einsatz gehen, die das Schutzziel 2 erreichen können,
beweisen die Werte zwischen 90 und 100% Erreichungsgrad im SZ 2, wenn
ausreichend Kräfte im Stadtteil verfügbar sind.
Betrachtung
Gesamterreichungsgrad
Der Gesamterreichungsgrad von 59% im SZ 1 ist nicht ausreichend.
Der im SZ 2 von 89% ist ein gutes Ergebnis.
Vorschläge
zur Verbesserung
Die
Arbeitsgruppe empfiehlt Rat und Verwaltung zur Verbesserung der
Erreichungsgrade die nachfolgend auf die Löschzüge und Standorte bezogenen
Maßnahmen zu prüfen und sukzessive umzusetzen (s. Kap. 7, S. 109). Für den Löschzug Kamen-Mitte wird die Ausweitung der Vorhaltung von
zur Zeit einer Staffel 1/5 an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr auf
24 Stunden an 7 Tagen in der Woche vorgeschlagen. Das kann nur über eine
personelle Verstärkung erreicht werden. Zur Optimierung der Erreichungsgrade
für den Löschzug Heeren-Werve wird
die Einführung eines Rendezvoussystems zur schnellstmöglichen Zusammenführung
ehrenamtlicher und hauptamtlicher Einsatzkräfte an der Einsatzstelle
vorgeschlagen. Dabei sollen Einsatzkräfte der Hauptwache über einen verkürzten
Anfahrtsweg Lenbachstraße, Frielinger Weg geführt werden.
Der Entwurf des
Brandschutzbedarfsplanes ist in diversen Vorgesprächen mit dem Kreisbrandmeister
und der Bezirksregierung Arnsberg vorbesprochen und abgestimmt worden.
Der Rat der
Stadt Kamen wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorgeschlagene Ausweitung der Staffelvorhaltung 7/24 an der Wache Mersch hat haushaltsrechtliche Auswirkungen. Rein rechnerisch bedeutet die sukzessiv mögliche Ausweitung einen Stellenmehrbedarf von rd. 7,26 Stellen. Der daraus resultierende jahresbezogene Mehraufwand an Personal-, Sach- und Gemeinkosten wird ca. 530.000 Euro betragen.
Zu berücksichtigen ist aber, dass noch in 2018 eine Organisationsuntersuchung im Bereich des Feuerwehr- und Rettungsdienstes durchgeführt wird. Insbesondere soll die Funktionalität, die Aufgabenstruktur und die Dienstplangestaltung untersucht werden. Es ist zu erwarten, dass die Ergebnisse und Erkenntnisse daraus Synergieeffekte und eine Optimierung in der Aufgabenstrukturierung des Rettungsdienstes und des Brandschutzes ermöglichen.
Die Umsetzung des Vorschlags zur Einführung eines Rendevoussystems zur Verbesserung der Erreichungsgrade der Hilfsfristen im Stadtteil Heeren-Werve wird Aufwand auslösen für die Beschaffung eines Fahrzeugs und die Umgestaltung einer Hastsperre im Bereich Frielinger Weg. Dies wird zu detailliert zu prüfen sein. Ergebnisse dazu werden berichtet und fließen in die Haushalts- und Finanzplanung ein.