Betreff
Vorschlag für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
Vorlage
025/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen verabschiedet die Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 04.01.2018 hat der Präsident des Landgerichtes Dortmund die Anzahl der auf die Stadt Kamen entfallenden Hauptschöffen auf 15 Personen festgelegt.

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Vorschlagsliste mit mindestens der doppelten Anzahl an Personen aufzustellen und diese dem aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichtes

zuzuleiten.

 

Im Februar d.J. wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Kamen angeschrieben, Interessenten für dieses Ehrenamt zu benennen. Schon Ende Januar d.J. wurde auf der städtischen Home­page und in der örtlichen Presse dazu aufgerufen, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bür­ger um Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben können.

 

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die für die Schöffenwahl einschlä­gige Ausführungsverordnung des Justizministeriums und der Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vorschreiben, dass alle Gruppen der Bevölke­rung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen sind. Außerdem verlangen diese Vorschriften, dass Personen, die für die Schöffentätigkeit ein beson­deres Interesse durch ihre Bewerbung dokumentiert haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.

 

Seitens der Verwaltung wurde geprüft, dass die in den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz angeführten Gründe für eine Nichtberufung zum Schöffen bei den Bewerbern nicht vorliegen.

 

Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Vorschlagsliste von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates zu beschließen.

 

Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kamen im Sep­tember oder Oktober d.J. mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen 11 Hauptschöffen/-innen für die Strafkammer des Landgerichtes Dortmund und 4 Hauptschöffen/innen für das Schöffen­ge­richt Unna.

 

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.