Betreff
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH
Vorlage
015/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:

 

                                    stv. Mitglied

 

bisher:                         Karsten Diederichs-Späh

 

neu:                             Ralf Langner

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu be­stellen.

 

Herr Karsten Diederichs-Späh war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafter­versammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 06.12.2017 niederge­legt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger für Karsten Diederichs-Späh Herrn Ralf Langner vorgeschlagen.