Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
stv.
Mitglied
bisher: Karsten Diederichs-Späh
neu: Ralf Langner
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Herr Karsten Diederichs-Späh war bislang stellvertretendes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 06.12.2017 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger für Karsten Diederichs-Späh Herrn Ralf Langner vorgeschlagen.