Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungssschauen und von Entgelten für freiwillige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Kamen
Vorlage
010/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und von  Entgelte für freiwillige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Kamen“.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten und löste das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ab. Die bestehende Satzung wurde aufgrund der so veränderten Rechtsgrundlage bereits im März 2016 angepasst.

 

Grundlage für die Liste der Brandschauobjekte für Gebäude und Einrichtungen, die nach § 7 der Satzung der Brandverhütungsschau unterliegen, ist die Aufstellung der Brandschauobjekte der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.

 

Die Kalkulation der Gebühren und Entgelte erfolgt auf Basis der Besoldung des Personals (Durchschnitt der jeweiligen Personalkosten) einschließlich der Sachkostenpauschale und der durchschnittlichen Gemeinkosten laut Kommunalen Gemeinschaftsstellen (KGSt) unter Berücksichtigung der entsprechenden Besoldungsanpassungen. Die Steigerung begründet sich hauptsächlich mit gestiegenen Personalkosten.

 

Die Gebühr für eine Personenstunde Brandverhütungsschau erhöht sich gegenüber der Altfassung aus dem Jahr 2010 von 75,10 € auf 77,10 €.

 

Das Entgelt für eine gutachterliche Stellungnahme, eines Brandschutzgutachten oder eines Brandschutzkonzeptes erhöht sich gegenüber der Altfassung aus dem Jahr 2010 von 77,20 € auf 77,50 €.

 

Die die oben genannten Sätze begründende Kalkulation ist als Anlage beigefügt

 

Der Beschluss ist vom Rat zu fassen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ggf. eine entsprechende Empfehlung.

 

Finanzielle Folgen und Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan 2018 des Produktes 12.07.01 enthalten

 


Anlagen:

 

Kalkulation

Änderungssatzung