Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und von Entgelte für freiwillige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Kamen“.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft
getreten und löste das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
ab. Die bestehende Satzung wurde aufgrund der so veränderten Rechtsgrundlage
bereits im März 2016 angepasst.
Grundlage für die Liste der
Brandschauobjekte für Gebäude und Einrichtungen, die nach § 7 der Satzung der
Brandverhütungsschau unterliegen, ist die Aufstellung der Brandschauobjekte der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und
des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Die Kalkulation der Gebühren und Entgelte
erfolgt auf Basis der Besoldung des Personals (Durchschnitt der jeweiligen
Personalkosten) einschließlich der Sachkostenpauschale und der
durchschnittlichen Gemeinkosten laut Kommunalen Gemeinschaftsstellen (KGSt)
unter Berücksichtigung der entsprechenden Besoldungsanpassungen. Die
Steigerung begründet sich hauptsächlich mit gestiegenen Personalkosten.
Die Gebühr für eine Personenstunde
Brandverhütungsschau erhöht sich gegenüber der Altfassung aus dem Jahr 2010 von
75,10 € auf 77,10 €.
Das Entgelt für eine gutachterliche
Stellungnahme, eines Brandschutzgutachten oder eines Brandschutzkonzeptes
erhöht sich gegenüber der Altfassung aus dem Jahr 2010 von 77,20 € auf 77,50 €.
Die die oben genannten Sätze begründende
Kalkulation ist als Anlage beigefügt
Der Beschluss ist vom Rat zu fassen. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt ggf. eine entsprechende Empfehlung.
Finanzielle Folgen und Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im
Ergebnis- und Finanzplan 2018 des Produktes 12.07.01 enthalten
Anlagen:
Kalkulation
Änderungssatzung