Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Entgelte für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen
Vorlage
009/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Entgelte für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen".

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie das damit verbundene Außerkrafttreten des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes NRW (FSHG) machte eine Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Einsätze und über Entgelte für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen erforderlich.

 

Die letzte Kalkulation und Anpassung der Sätze fand im Jahr 2010 nach den Bestimmungen des FSHG’s statt. Das nun gültige BHKG erlaubt jedoch eine Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, sodass eine Anpassung an den aktuellen Sach- und Rechtsstand erfolgte, wobei die damalige Berechnungssystematik grundsätzlich beibehalten wurde. Hierbei ergeben sich neue Kostensätze für das Personal sowie für den Fuhrpark.

 

 

Der Personalsatz erhöht sich um +1,9 %. (0,50 € / Std.) zum einen aufgrund von höheren Personalaufwendungen und zum anderen aufgrund eines geringeren Stundenanteils

(- 627 Std.) bedingt durch Arbeitszeitenänderungen.

 

Die Stundensätze für den Fuhrpark sinken – trotz geringer Steigerung in der Fahrzeuggruppe 2.1 – insgesamt betrachtet um ca. 90,5 %. Die Verringerung ist im Wesentlichen bedingt durch die veränderte Einbeziehung von Aufwendungen und Erträgen der Feuerwehr. In der aktuellen Kalkulation wurden lediglich die einsatzabhängigen Aufwands- und Ertragsanteile (0,5 %) einbezogen und auf die Fahrzeuge nach dem jeweiligen Einsatzzeitenanteil verteilt. Der Anteil in Höhe von 0,5 % ergibt sich aus der Division der Summe „Anteil Einsatzstunden an Jahresvorhaltung je Fahrzeug“ durch die Anzahl aller Fahrzeuge.

 

Darüber hinaus wurde der Zinssatz für die durch Fremdkapital finanzierten Anlagegüter neu kalkuliert. Er beträgt nun 3,9 %. Dieser stellt den durchschnittlichen Zinssatz für das im Schnitt fremdfinanzierte Anlagevermögen der Feuerwehr dar.

 

Insgesamt ergibt sich eine teilweise Verschiebung der Kosten innerhalb der Fahrzeuggruppen. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die geringeren Einsatzzeiten der Fahrzeuggruppen 2.2 und 2.3 im Vergleich zu der Fahrzeuggruppe 2.1.

 

Eine Verringerung der Ertragssituation ist mangels konkreterer Planung von abrechenbaren Einsätzen schwierig abschätzbar, aber möglich.

 

Darüber hinaus wird die Abrechnung zukünftig minütlich statt viertelstündlich erfolgen, um eine genauere und damit rechtlich sichere Abrechnung gewährleisten zu können.

 

Weiterhin wird der Stundensatz für die Gestellung der Brandsicherheitswachen angepasst und von 7,67 € pro Person und Stunde auf 13,35 € pro Person und Stunde erhöht. Dies entspricht 50% des Personalstundensatzes für Kostenpflichtige Einsätze und ist somit im interkommunalen Vergleich ein angemessener Wert. Die letzte Anpassung stammt aus dem Jahr 1999 und ist somit nicht mehr zeitgemäß.

 

Die Kalkulation der Kostensätze ist als Anlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Kalkulation

Änderungssatzung